m.E. ist es so, daß für die Entscheidung mit/ohne Spritzschutz irrsinnigerweise das Datum der Erstzulassung gilt. Stichtag ist mir unbekannt. Danach gabs dann EU-Zulassung ohne Spritzschutz-Pflicht.
Das ergibt technisch gesehen keinen Sinn, wenn zwei nahezu baugleiche Mopeds mal mit mal ohne Spritzschutz rumfahren, nur weil ihre Zulassung vielleicht nur Tage auseinanderliegt, aber wenn du beim TÜV/DEKRA einen Paragraphenreiter erwischst, bekommst du einen Mängelschein und darfst mit Spritzschutz nochmal antanzen...
[EDIT]
Nach weiterer Suche im weltweiten...: Ein klares deutliches JEIN. Es gibt kein vorgeschriebenes Maß mehr, wie weit ein Spritzschutz gehen muß. Es heißt nur noch "ausreichend"(früher 15cm über Radnabe). Falls du eine ungeschützte Maschine fahren willst, ohne ständig Ärger mit den Grünen zu bekommen, solltest du dir das vom TÜV/DEKRA eintragen lassen. Ob es dir eingetragen wird oder nicht, hängt vom Prüfer ab und ob es nicht doch bei einer Kontrolle einen Polizisten gibt, der schlauer ist als der Gutachter, weiß man nie...
[/EDIT]
[EDIT 2]
http://www.motorradonline.de/d/4430?_subrubrik=4141
http://www.mickey-blueeyes.net/Beschlagn…otorraedern.pdf
http://people.freenet.de/f650/spritzschutz.htm
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