Sunday, June 7th 2026, 5:13am UTC+2
You are not logged in.
Dear visitor, welcome to Youngbiker.de Forum - Community & Infos für 125er, Sportler, Enduros, Supermotos, Tourer, Chopper und Cruiser. If this is your first visit here, please read the Help. It explains how this page works. You must be registered before you can use all the page's features. Please use the registration form, to register here or read more information about the registration process. If you are already registered, please login here.
fwmone
Unregistered
Quoted
Original von emsagro
naja, ich hab mich jetzt nochmal n bisschen schlau gemacht.
Laut §2 Abs.2 StVG ist mit bestandener Prüfung und soweit alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind die Fahrerlaubnis zu erteilen. Gem §2 Abs.1 StVG dient der Führerschein dem Nachweis der Fahrerlaubnis. Heißt so allerdings auch, dass der Führerschein nicht gleichzusetzen ist mit der Fahrerlaubnis (muss mich also selber korrigieren).
Nach meinem Verständnis und nach §75 Nr.4 FeV i.V.m. §4 Abs. 1 &2 FeV läge also in unserem Fall hier lediglich eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat nach §21 Abs.1 Nr.1 vor
Quoted
Original von TheChris
Zum 21. Mal:
Hier steht alles relevante in einem Satz:
§ 2 Fahrerlaubnis und Führerschein
(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde).
Ich glaub weder dass der Mann vom TÜV, noch dass dein Fahrlehrer die Fahrerlaubnisbehörde sind....
This post has been edited 1 times, last edit by "emsagro" (Sep 7th 2003, 5:47pm)
*Chefwetzer*