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1

Tuesday, April 27th 2004, 4:47pm

Kommentare zum Grundgesetz?

Hallo,
ich muss in Geschichte ne größere Hausaufgabe zu den ersten Artikel im GG schreiben, also Grund- und Menschenrechte.
Eine Aufgabe dabei ist zum Beispiel die Interpretation des Artikels 1 "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
Die Frage hierbei ist, warum die Würde geschützt werden muss, wenn sie doch eigentlich unantastbar ist.

Da wir hier ja anscheinend einige Leute mit etwas Ahnung von Rechtsangelegenheiten haben - ich denk da besonders an Falk :-) -, wollt ich mal nachfragen, ob jemand vielleicht einen guten Kommentar hierzu kennt oder mir sonst irgendwie weiterhelfen kann.
i carved your name across my eyelids.
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2

Tuesday, April 27th 2004, 5:03pm

Ich glaub die muss besonders geschützt werden eben weil sie unantastbar ist.

Die Tochter eines Scheichs ist auch unantastbar, trotzdem muss sie geschützt werden *G*


Damit is wohl gemeint das man nichts tun darf was irgendwie gegen die Würde eines Menschen verstoßen würde.
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3

Tuesday, April 27th 2004, 10:53pm

Kenau!
Es darf keiner etwas "machen", was dich oder sogar eine Gruppe/Rasse in ihrer würde antastet und dazu ist der Rechsstaat da, der dies sicherstellen und gewählesten muss. Falls doch einmal eine "Gruppenfeindliche Aussage" getätigt wird, muss der Staat eingreifen.

Das dient im GG dazu, dass eine Abänderung, wie im 3.Reich nicht noch einmal vorkommen kann. Durch diesen Zusatz bindet sich der Statt und dir Mehrheit des Volkes daran, dass sie niemals jemanden abändern kann oder dich diskriminieren kann.
Eigentlich wurden die ersten Artikel aufgrund unserer braunen Vergangenheit so verfasst, wie sie sind, um einer erneuten Bedrohung einer radikeln Ansicht gesichert zu sein.
Ich glaun Art. 78 GG oder so sagt auch aus, das diese ersten Artikel unabänderbar sind, auch nicht mit 100%-iger Mehrheit.

Außerdem steht laut unserem Grundgesetz noch eine Aufteilung bzw Neugestaltung der Bundesländer bevor. Allerdings wurde der Art. abgeändert in einen "Kann" Paragraphen.

This post has been edited 1 times, last edit by "Xpressman" (Apr 27th 2004, 10:55pm)

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4

Wednesday, April 28th 2004, 12:14am

RE: Kommentare zum Grundgesetz?

Kommentar von Jarass/Pieroth is ganz gut. für geschichte musst du ja kein juristisches gutachten schreiben. da würde sowas in der größe des münchner kommentars zum BGB nur stören.

und bitte auf die ewige Gültigkeit da Schutz durch Art. 79 Abs. 3 bitte hinweisen.
Der Hundkot bleibt nach dem Abkoten grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, die nicht durch vermischen oder verbinden wesentlicher Bestandteil des Grundstücks wird. Der Eigentümer des Grundstücks erlangt also nicht automatisch das Eigentum am Hundekot.
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5

Wednesday, April 28th 2004, 12:16am

2 Fragen dazu...

Ab wann greift man die Würde eines Menschen an?

Wenn ich jemanden beschimpfe, zählt das schon?

Und wieso kann man nicht einfach Art 79 dann so ändern dass der erste Artikel änderbar wird?
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6

Wednesday, April 28th 2004, 11:56pm

Ja tust du damit!
Egal, ob beleidigen, bloßstellen oder ähnliches.
Probiers halt an dir selbst aus, alles was dich in deiner "Würde" stört ist ein Verstoß dagegen, im weitesten Sinne.

Weil Art 79 unabänderbar ist. Punkt. Wurde so festgelegt.
Wenn du das tust, dann verstößt du gegen das GG.
Das GG wurde ja unter den Alliierten gebaut und wenn du etwas änderst, was denen nicht behagt, dann haun die dir eine auf die Birne. So wars jedenfalls gedacht.
Wenn du aber so etwas, wie Hitler machst, dann setzt du ja praktisch das ganze GG ab, aber den Streß, der damit verbunden ist kannst du dir ja vorstellen, oder?
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