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Date of registration: Jul 7th 2003

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Bike: XR 125 mit KAT ;-)

Location: Daheim

46

Tuesday, July 13th 2004, 4:31pm

Quoted

Original von earl
junge, ich bin noch in der probezeit deshalb darf ich gar kein alkohol im blut haben, wenn ich fahr.


Das mit der Probezeit und dem Alkohol stimmt nicht! Für dich gelten die gleichen Regeln wie für alle anderen auch also die 0,5 (0,3) Promille Grenze. Wenn du nämlich mit 0,3-0,5 Promille erwischt wirst und Schlangenlinien fährst begehst du eine Straftat => 7 Punkte in Flensburg => Nachschulung => verlängerte Probezeit

Es passiert doch erst etwas wenn es Punkte gibt und die gibts ja "erst" ab 0,3 (auffälligem fahren) aufwärts => A-Verstoß

Quoted

Original von earl
der bulle hat mir gesagt dass sozialstunden vom staatsanwalt abhängen, ein kumpel von mir hat auch einfach so sozialstunden bekommen,
weiss auch nich genau, warum sich bei mir der staatsanwalt drumkümmert.


Ich kann dir sagen warum sich der StA darum kümmert: Es muss es, es ist seine Pflicht die Anzeigen zu verfolgen und dann zu entscheiden:

1. Einstellung
2. Einstellung mit Auflage
3. Anklage

Die Sozialstunden hängen nicht nur vom StA ab, denn das "für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständige Gericht" muss dem Antrag zustimmen.
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Bike: MZ RT '02

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47

Tuesday, July 13th 2004, 8:04pm

Quoted

Original von Aerox
Das mit der Probezeit und dem Alkohol stimmt nicht! Für dich gelten die gleichen Regeln wie für alle anderen auch also die 0,5 (0,3) Promille Grenze. Wenn du nämlich mit 0,3-0,5 Promille erwischt wirst und Schlangenlinien fährst begehst du eine Straftat => 7 Punkte in Flensburg => Nachschulung => verlängerte Probezeit


Und nicht nur das. Mir wurd in der Fahrschule gesagt, dass man, wenn man sich wegen Alkohol im Straßenverkehr auffällig verhalten hat, egal wie viel man getrunken hat (also auch mit >0,3Promille), ne Anzeige und mindestens 9 (oder sogar 12, das weiß ich nicht mehr, aber schon viele Monate;)) Monate nicht fahren darf. Dann darf man frühestens seinen Führerschein wieder beantragen.
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Date of registration: Jul 7th 2003

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Bike: XR 125 mit KAT ;-)

Location: Daheim

48

Tuesday, July 13th 2004, 10:03pm

Ja, man kanns so einstufen:

Ab 0,3 Promillie: Straftat wenn man auffällig fährt, Teilschuld bei Unfall

Ab 0,5 Promillie: Owi nach § 24,24a StVG mit einem Regelbußgeld von 250 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 4 Punkte in Norddeutschland :D
Gegebenenfalls Straftat nach § 315c StGB

Ab 1,1 Promillie: Straftat nach § 316 bzw. 315c StGB, Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug, 7 Punkte in Flensburg .......

Bei Probezeit kommt dann noch die Probezeitverlängerung + Nachschulung hinzu.
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Bike: Honda NSR

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49

Wednesday, July 14th 2004, 5:22pm

also mein fahrlehrer meinte das man ich glaube ab 2.2 % als unzurechnungsfähig eingestuft wird, und einem nichts passiert !
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50

Wednesday, July 14th 2004, 5:34pm

Quoted

Original von -=_o_=-
also mein fahrlehrer meinte das man ich glaube ab 2.2 % als unzurechnungsfähig eingestuft wird, und einem nichts passiert !



Naja, nichts passieren is wohl etwas untertrieben.
" Ein Mensch sollte nie mehr Staub aufwirbeln, als er bereit ist zu schlucken "
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Posts: 5

51

Wednesday, July 14th 2004, 9:07pm

Hi,
wie viel zuschnell darf die Maschine auf dem Prüfstand sein? Kann ja ned auf den KMH 80 laufen also darf des da was drüber sein? Und wie is des wenn ich nen Sportlufi drauf hab und nen unfall bau entfällt da der versicherungsschutz?

THX

(Die dürfen des Moped mit dem Verdacht mit nehmen wenn des mit diesen 6 KM is. Hab nen fahrlehrer mal gefragt und wenn man sich weigert mit zu kommen oder die maschine abzugeben so kommt der Mobile Prüfstand auf eigene Kosten (es seiden es wurde nichts am Motorrad gemacht)) :P
why you drive and drink
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52

Wednesday, July 14th 2004, 9:18pm

10% Überschreitung sind soweit ich weiß legitim. Also darf sie 88km/h laufen:)
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Uygar

Unregistered

53

Wednesday, July 14th 2004, 9:59pm

Quoted

Original von -=_o_=-
also mein fahrlehrer meinte das man ich glaube ab 2.2 % als unzurechnungsfähig eingestuft wird, und einem nichts passiert !


bei 2.2%????
tote können schlecht zurechnungsfähig sein :D
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Bike: XR 125 mit KAT ;-)

Location: Daheim

54

Wednesday, July 14th 2004, 10:07pm

Quoted

Original von oshi
10% Überschreitung sind soweit ich weiß legitim. Also darf sie 88km/h laufen:)


Und wenn man ne Auspuffdrossel drinhat läuft die doch schneller wie 88 ?(
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Bike: Hyosung Naked 125

Location: Aus dem Abgrund...

55

Wednesday, July 14th 2004, 10:10pm

Quoted

Original von Uygar

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Original von -=_o_=-
also mein fahrlehrer meinte das man ich glaube ab 2.2 % als unzurechnungsfähig eingestuft wird, und einem nichts passiert !


bei 2.2%????
tote können schlecht zurechnungsfähig sein :D

Mit 2,2 sind denke ich die wenigsten schon tot.

Quoted

Original von SETO
das was des benzin flüssig macht ist wasser! (98% oder so)
das was die pampe brennbar macht, ist ein gas!
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Date of registration: Feb 16th 2004

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Bike: MZ SM

Location: Karlsruhe

56

Wednesday, July 14th 2004, 10:17pm

Bei 2.2 Prozent schon ;D Das sind nämlich 22 Promille, und wenn du das überlebst gehörst du schon zu den Kampftrinkern... :daumen:
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Location: Leipzig

57

Wednesday, July 14th 2004, 10:18pm

soweit ich weis dürfen die dein fahrzeug nur vor ort stilllegren aber niemals mitnehmen.
warum haben die dich jetzt genau angehalten? Grund...

warum lässt dich das alles so kalt???

ich würde da am rad drehen und würde nie mein mopped mitnehmen lassen
da muß schon was ganz krasses sein damit ich den die karre geben würde!!!
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Date of registration: Jun 26th 2004

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Bike: Hyosung Naked 125

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58

Thursday, July 15th 2004, 12:17am

Nochmal zum Thema Alkohol...

Was trinken, egal wieviel = Fahrzeug stehen lassen

Fahren mit Fahrzeug = nichts alkoholisches trinken !!!

Somit ist es egal wieviel Promill man hat... wenn man was getrunken hat, egal wieviel fährt man einfach nicht mehr...
"The only thing necessarc for the triumph of evil is for good men do nothing !!!"

Die ultimative Seite für Nakedfahrer!!! :-)

"BURN RUBBER... NOT YOUR SOUL !"
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Bike: Hyosung Naked 125

Location: Aus dem Abgrund...

59

Thursday, July 15th 2004, 12:21am

Quoted

Original von naked125
Nochmal zum Thema Alkohol...

Was trinken, egal wieviel = Fahrzeug stehen lassen

Fahren mit Fahrzeug = nichts alkoholisches trinken !!!

Somit ist es egal wieviel Promill man hat... wenn man was getrunken hat, egal wieviel fährt man einfach nicht mehr...

Eigentlich nciht. Viele leider schon.

Quoted

Original von SETO
das was des benzin flüssig macht ist wasser! (98% oder so)
das was die pampe brennbar macht, ist ein gas!
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Bike: Hyosung Naked 125

Location: Aus dem Abgrund...

60

Thursday, July 15th 2004, 12:22am

Quoted

Original von freakindahouse
Bei 2.2 Prozent schon ;D Das sind nämlich 22 Promille, und wenn du das überlebst gehörst du schon zu den Kampftrinkern... :daumen:

Bin dafür, dass das Promillezeichen auf Tastaturen kommt.

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Original von SETO
das was des benzin flüssig macht ist wasser! (98% oder so)
das was die pampe brennbar macht, ist ein gas!
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