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Original von TwoDoubleThree
Es gibt eine EU weite Regelung dass jeder Führerschein der in einem EU-Land ausgestellt wird von allen Mitgliedsstaaten anerkannt werden muss, punkt.
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Original von redshadowbiker
Dann haben die Ösis aber echt einen weg...
Ich zittiere aus der MOTORRAD: "Prinzipiell gelten innerhalb der europäischen Union die Fahrerlaubnisse nach Maßgabe des Rechts des Herkunftlandes. Dementsprechend gilt hinsichtlich der Fahrerlaubnis im Ausland die deutsche Rechtslage."
Das hieße, dass man auch im Ausland mit 80km/h schnellen 125ern fahren dürfte...
Jedoch ist Legislative und Exekutive immer noch nicht das Selbe... In Italien und Spanien gilt zum Beispiel die Warnwestenpflicht auf außerörtlichen Straßen, sobald man das Fahrzeug am Straßenrand verlässt.. (z.B. auch beim Pinkeln) Naja, laut Gesetzestext gilt dies nicht für Kradfahrer, aber trotzdem kontrolliert die Rennleitung ob man eine Weste dabei hat und kassiert auch ab, falls das nicht der Fall sein sollte...
Mal soviel zu den Gesetzen...
EDIT: sry, hab was übersehen... zit:"[...]dass es Mitgliedstaaten möglich ist, die Gültigkeit eines Führerscheins, dessen Inhaber nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat, in ihrem Hoheitsgebiet nicht anzuerkennen. In Hinsicht auf die Klasse A1 haben davon Österreich und die Niederlande Gebrauch gemacht."
Also, in allen Staaten der EU außer Österreich und den Niederlande dürfen wir fahren...![]()
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1. Grundlagen
Der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften hat bereits 1980 mit der Ersten Richtlinie über den Führerschein erste Schritte zur Harmonisierung des Fahrerlaubnisrechts unternommen. Die Richtlinie enthielt im wesentlichen
* die gegenseitige Anerkennung der Führerscheine im grenzüberschreitenden Verkehr und bei vorübergehenden Aufenthalten als Tourist oder Besucher,
This post has been edited 1 times, last edit by "Adan0s" (Jul 16th 2004, 5:07pm)
Date of registration: Dec 10th 2001
Bike: Triumph Tiger 800XCSE, Honda Varadero 125, MZ RT 125, Suzuki RV 50
Location: Wien
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Original von Adan0s
ich habe vor wenigen tagen exakt das noch recherchiert (weil ich bald in der niederlande urlaub machen werde), habe dann informationen gefunden (kann ich gerne nochmal heraussuchen). dort wurde ganz eindeutig gesagt: ein EU fuehrerschein MUSS von jedem eu mitgliedsstaat akzeptiert werden, solange es sich um einen Touristen handelt und dieser keinen festen wohnsitz im urlaubsland hat.
habe die seite herausgesucht, offizielle seite des BMVBW (Bundesministerium fuer Verkehr, Bau und Wohnwesen).
http://www.bmvbw.de/Der-neue-EU-Fuehrers…srecht-.388.htm
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1. Grundlagen
Der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften hat bereits 1980 mit der Ersten Richtlinie über den Führerschein erste Schritte zur Harmonisierung des Fahrerlaubnisrechts unternommen. Die Richtlinie enthielt im wesentlichen
* die gegenseitige Anerkennung der Führerscheine im grenzüberschreitenden Verkehr und bei vorübergehenden Aufenthalten als Tourist oder Besucher,
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Beachten Sie jedoch bitte, dass im Ausland Führerscheine, deren Inhaber nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben (dies betrifft die Klasse A 1) sowie die nationalen Klassen M, L und T in anderen Mitgliedstaaten der EU oder des EWR, nicht anerkannt werden müssen. Außerdem kann die Gültigkeit abgelehnt werden, wenn gegen Sie zum Beispiel eine Entziehung oder Aufhebung der Fahrerlaubnis, ausgesprochen wurde.
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Bike: Hyosung Naked 125
Location: Hamburg... lebe aber in Hessen
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Original von cptnkuno
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Original von Adan0s
ich habe vor wenigen tagen exakt das noch recherchiert (weil ich bald in der niederlande urlaub machen werde), habe dann informationen gefunden (kann ich gerne nochmal heraussuchen). dort wurde ganz eindeutig gesagt: ein EU fuehrerschein MUSS von jedem eu mitgliedsstaat akzeptiert werden, solange es sich um einen Touristen handelt und dieser keinen festen wohnsitz im urlaubsland hat.
habe die seite herausgesucht, offizielle seite des BMVBW (Bundesministerium fuer Verkehr, Bau und Wohnwesen).
http://www.bmvbw.de/Der-neue-EU-Fuehrers…srecht-.388.htm
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1. Grundlagen
Der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften hat bereits 1980 mit der Ersten Richtlinie über den Führerschein erste Schritte zur Harmonisierung des Fahrerlaubnisrechts unternommen. Die Richtlinie enthielt im wesentlichen
* die gegenseitige Anerkennung der Führerscheine im grenzüberschreitenden Verkehr und bei vorübergehenden Aufenthalten als Tourist oder Besucher,
Ich zitiere aus dem Punkt unmittelbar unter dem von dir zitierten
(http://www.bmvbw.de/Gueltigkeit-deutsche…usland-.387.htm)
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Beachten Sie jedoch bitte, dass im Ausland Führerscheine, deren Inhaber nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben (dies betrifft die Klasse A 1) sowie die nationalen Klassen M, L und T in anderen Mitgliedstaaten der EU oder des EWR, nicht anerkannt werden müssen. Außerdem kann die Gültigkeit abgelehnt werden, wenn gegen Sie zum Beispiel eine Entziehung oder Aufhebung der Fahrerlaubnis, ausgesprochen wurde.
Ich wäre vorsichtig mit 16 und einer 125er nach Österreich oder in die Niederlande zu fahren.
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This post has been edited 1 times, last edit by "cptnkuno" (Jul 18th 2004, 10:41pm)
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Original von cptnkuno
Ich verstehe schon, daß du es gerne so hättest, aber in dem von mir zitierten Absatz (und auch vorher) wird mit keinem Wort erwähnt, daß es darum geht, seinen Wohnsitz zu verlegen. Es ist ganz einfach so, daß euer A1 in Österreich genausowenig gilt, wie unser B111 in Deutschland. Fahr ruhig nach Holland, aber jammere dann nachher nicht herum, wenn sie dich von dort nicht mehr heimfahren lassen, weil du keinen gültigen Führerschein bestitzt.
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Original von naked125
Zählt das nun nur für Personen unter 18... oder darf ich wirklich mit meinem A1 und meinen fast 30 Jahre etwa in Österreich nicht mit einer 125e fahren ?
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