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Date of registration: Jul 8th 2004

Posts: 247

Bike: Daelim VT 125 Evo

Location: Erkelenz / NRW

16

Tuesday, December 7th 2004, 6:59pm

Naja, ich denk mal bei dem Fall bleibts bei einem einzelnen, denn das ist wirklich bullshit (sry ist aber so).

@RG-Racer: Ich glaub dir das auch mal so, habe aber trotzdem beim Auswaertigen Amt mal nachgefragt ;-)
Keep Smilin',
Adan0s

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Date of registration: Dec 7th 2004

Posts: 43

Bike: tzr125, legal offen & fies ;)

Location: Lauterbourg, Frankreich

17

Tuesday, December 7th 2004, 7:05pm

Quoted

Original von fwmone
Was die Staatsanwaltschaft sagt hat i. Ü. auf die Rechtssprechung und die -lehre absolut keinen Einfluss. Für die Bauartbedingtheit gibt es vermutlich keine feste oder eine eventuell missverständliche Definition. Der eigentliche Wille vom Gesetzgeber ist jedoch auch bei einer Drosselung ganz klar erfüllt.


Naja, das Problem heisst "Präzedezfall" (oder so :D). Wenn hier ein Staatsanwalt sitzt, der die Jugendlichen von ihrn 125er n holen will und die wieder zurück auf die 50er schubsen will, dann könnte es durchaus zu einem Urteil kommen, das dann wiederm durchaus Auswirkungen auf zukünftige Verfahren hat.

Beispiel: "Herr Bla wird hiermit wegen Fahren ohne Führerscheins zur Strafe von 1000 Euro verurteilt. Siehe Grundsatzentscheidung Aktenzeichen Blubb". Ein Gericht verurteilt so, also sollten ich an die ungefähre RIchtung auch andere Gerichte halten...

Würde aber in solche einem fall im worst case bis zum Verfassungsgericht gehen und spätestens da zurückgewiesen werden...

Gruss, Mike

This post has been edited 1 times, last edit by "blackmike" (Dec 7th 2004, 7:08pm)

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fwmone

Unregistered

18

Tuesday, December 7th 2004, 8:15pm

Quoted

Original von blackmike
Naja, das Problem heisst "Präzedezfall" (oder so :D). Wenn hier ein Staatsanwalt sitzt, der die Jugendlichen von ihrn 125er n holen will und die wieder zurück auf die 50er schubsen will, dann könnte es durchaus zu einem Urteil kommen, das dann wiederm durchaus Auswirkungen auf zukünftige Verfahren hat.


Bei so einer lebensfremden Anklage käme es allerspätestens in der ersten Instanz zu anderem Urteil.
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