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16

Wednesday, February 2nd 2005, 2:34pm

Hallo,

was wäre wenn ich das Ganze als Kleingewerbe anmelden würde. Auf einer Seite habe ich folgendes Gefunden:

Kaufleute:

unterliegen den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB), das für den Geschäftsverkehr ein paar verschärfte Bestimmungen enthält.

----------------------------------------------------------------------------------------------


Kleingewerbetreibende hingegen:

unterliegen denselben Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die auch für Privatpersonen gelten



Würde dies dann nicht bedeuten, dass ich als Kleingewerbetreibender keine Gewährleistungsrechte oder Rückgaberechte geben muss?

Danke.
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17

Wednesday, February 2nd 2005, 3:10pm

gewerbe bleibt gewerbe, das was du dort gelesen hast hat eher auswirkungen auf vertragsabschlüsse und pflichten anderen gegenüber (Finanzamt, Geschäftspartner usw.), nicht auf die pflicht zur gewährleistung...

als kaufmann hast du gewisse rechte und pflichten wie Buchführungspflicht, eröffnung von Bilanzen und Inventar, mündliche Bürgschaften möglich, Firmierung möglich...

als "nicht" Kaufmann hat man es um einiges einfacher, da reicht z.B. eine EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) als Buchführung, zwecks Umsatznachweis (sofern man gewisse grenzen nicht überschreitet).
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18

Wednesday, February 2nd 2005, 3:32pm

ha, der thread kommt ja wie gerufen.

ich hab vor mir quasi als 2. finanzielles standbein n kleines ebay-gewerbe bzw. nen onlineshop aufzubauen.

würd mich auch mal so auf nen umsatz von 400€/mtl. festlegen.
das wären dann ca. 5000€ umsatz im jahr, also müsst ich mich ja weder um ust. noch mwst. kümmern?! richtig?

steuererklärung sollte ja auch kein hexenwerk sein wenn man schön alle rechnungen archiviert, oder?
ehrlich gesagt hatte ich aber noch nie son formular in der hand, also quasi 0 ahnung.
betrifft die steuererklärung nur das gewerbe ansich oder fließen da auch meine privaten ein- und ausgaben mit rein?
was genau muss denn bei so ner steuererklärung alles angegeben werden?

mit nem gewerbeschein hab ich ja dann prakitsch auch zugang bei großhändlern und kann da meine sachen zum weiterverkauf einkaufen, richtig?

muss außer mit dem gewerbeamt und dem finanzamt sonst noch was geklärt werden? werd ich dann automatisch mitglied in der ihk?
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fwmone

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19

Wednesday, February 2nd 2005, 4:49pm

Durch die Anmeldung eines Gewerbes wirst du nicht automatisch zum Kaufmann. Erst sobald du dich beim Amtsgericht als Kaufmann eintragen lässt und du sodann die Bezeichnung "e. K." mitführen darfst, bist du Kaufmann.

Die Gewährleistungspflicht bleibt davon in der Tat unberührt.

Quoted

Original von headless
steuererklärung sollte ja auch kein hexenwerk sein wenn man schön alle rechnungen archiviert, oder?
ehrlich gesagt hatte ich aber noch nie son formular in der hand, also quasi 0 ahnung.
betrifft die steuererklärung nur das gewerbe ansich oder fließen da auch meine privaten ein- und ausgaben mit rein?
was genau muss denn bei so ner steuererklärung alles angegeben werden?

mit nem gewerbeschein hab ich ja dann prakitsch auch zugang bei großhändlern und kann da meine sachen zum weiterverkauf einkaufen, richtig?

muss außer mit dem gewerbeamt und dem finanzamt sonst noch was geklärt werden? werd ich dann automatisch mitglied in der ihk?


Steuererklärung ist sicher machbar, aber es ist eben trotzdem nicht ganz einfach. Auch private Ein- und Ausgaben können mit reinfließen. Du machst ja dann eine "richtige" Steuererklärung wie jeder andere auch.
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20

Wednesday, February 2nd 2005, 5:12pm

boah, ich hab den ganzen mist hier in ordner verpackt im regal stehen. wenn das nicht so durcheinander einsortiert wäre.... :wand:
hab so ein formular letztes frühjahr ausgefüllt, mit hilfe eines Dozenten (Rechtsanwalt) was kein großes ding :daumen:
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21

Wednesday, February 2nd 2005, 5:21pm

Buchführung musst du ja als Kaufmann ab 350.000E umsatz pro Jahr oder 30.000E betreiben. (scheisse Text vergessen)
nix
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fwmone

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22

Wednesday, February 2nd 2005, 5:55pm

Quoted

Original von $chw@ob
boah, ich hab den ganzen mist hier in ordner verpackt im regal stehen. wenn das nicht so durcheinander einsortiert wäre.... :wand:
hab so ein formular letztes frühjahr ausgefüllt, mit hilfe eines Dozenten (Rechtsanwalt) was kein großes ding :daumen:


Was studierst du noch mal?
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23

Wednesday, February 2nd 2005, 5:55pm

joa, das nennt sich dann doppelte buchführung ;)

ich hab allerdings ab Umsatz 260.000€ und Gewinn größer 25.000€ im kopf, wer drüber ist -> doppelte buchführung!
ist hier aber alles unwichtig...

wer ein gewerbe betreibt MUSS den wareingang und den warenaugang dokumentieren (mit Belegen), das ist bei einem kleinen Nebengewerbe wie z.B. ebay verticker nach feierabend jedoch kein problem.....
zur gewinnermittlung wird im normalfall eine Überschussrechnung aufgestellt, aus welcher der gewinn (im normalfall *g) ersichtlich wird....

bei allen weiteren fragen was steuern angeht entweder fleißig googeln oder noch besser nen steuerberater fragen...

[edit]

Studiert hab ich nicht, hab Fortbildungen besucht :)
hab ende 2003 den technischen Fachwirt gemacht und anschließend den Betriebswirt (HWK) -> ehemals Betriebswirt des Handwerks...
Schwerpunkt ist eher Betriebsführung, allerdings hatten wir auch einige Stunden "Steuern und Recht".... (Wie kannst du sowas nur Studieren? ;))

This post has been edited 1 times, last edit by "$chw@ob" (Feb 2nd 2005, 6:03pm)

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24

Wednesday, February 2nd 2005, 6:55pm

Also dann Danke für Eure Antworten. Nur noch eine Frage: Neben den Gewährleistungsrechten, was gibt es da noch? Z. B. ein Rückgaberecht?
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fwmone

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25

Wednesday, February 2nd 2005, 6:57pm

Ja, bei Versandverträgen.
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Wednesday, February 2nd 2005, 7:00pm

Sonst noch irgendwas?
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fwmone

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27

Wednesday, February 2nd 2005, 7:11pm

Du bist eben an die typischen Regelungen des Gesetzes gebunden; die jetzt alle aufzuzählen würde den Rahmen sprengen.
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