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Date of registration: Mar 28th 2005

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Bike: SV 650 S (schon die zweite)

Location: Niederbayern, bei Straubing

16

Thursday, August 18th 2005, 6:38pm

Ja, ok, danke Leutz.

Naja, etweder ich halt mich zurück, oder ich lass mich einfach nicht erwischen... :daumen:

MFG

Ragnar
8) All I wanna do,
is have some fun 8)
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TheChris

Administrator

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Bike: kein 2-rad-scheiss

17

Thursday, August 18th 2005, 6:42pm

wenn so viele leute von ihrem nicht-wissen (0,0 promille) überzeugt sind, dann braucht man sich wirklich nicht zu wundern, warum cdu/fdp keine 100% der stimmen hat.

oh man leute...

wie ernando das sagt stimmts natürlich.

und ab 0,3 promille haste probleme, wenn du laut polizei ausfallerscheinungen hast
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Ernando Langhan

high voltage Provokationsspammer

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Posts: 1,340

Bike: R6

18

Thursday, August 18th 2005, 6:43pm

aber ohne witz
ich sag nur (punkt)
:wand:
ganz genau durchlesen: "Nach der vermuteten „Pinkel-Panne“ traf Reporterin Ilka Peemöller Fergie und Taboo"
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AnjaFromLE

Unregistered

19

Thursday, August 18th 2005, 6:54pm

ich hab mal meine ellis gefragt: 0,0 promille in der probezeit. aber warum das in der fs keiner erwähnt, frag ich mich wirklich
ich bin bisher in dem glauben gewesen, ich könnt uach mal was kleines trinken ohne gleich probezeitverlängerung zu kriegen. aber gut dass das geklärt wurde
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Ernando Langhan

high voltage Provokationsspammer

Date of registration: Feb 18th 2005

Posts: 1,340

Bike: R6

20

Thursday, August 18th 2005, 6:59pm

ich hab auch meine eltern gefragt
die sagen die grenze zur dämonischen parallelwelt ist hinter der kellertür
da geh ich lieber nichtmehr rein
ganz genau durchlesen: "Nach der vermuteten „Pinkel-Panne“ traf Reporterin Ilka Peemöller Fergie und Taboo"
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AnjaFromLE

Unregistered

21

Thursday, August 18th 2005, 7:07pm

:Dder war gut
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TheChris

Administrator

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Bike: kein 2-rad-scheiss

22

Thursday, August 18th 2005, 7:14pm

ja und deiner war schlecht. sag deinen eltern dass sie halt nicht recht haben. das is doch nur gelall, damit die armen kinderchen bloß nicht auf die idee kommen n bier zu trinken.

es wird in keiner fahrschule gesagt, WEILS NET STIMMT
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nightrider

Unregistered

23

Thursday, August 18th 2005, 7:14pm

Quoted

Original von AnjaFromLE
ich hab mal meine ellis gefragt: 0,0 promille in der probezeit. aber warum das in der fs keiner erwähnt, frag ich mich wirklich
ich bin bisher in dem glauben gewesen, ich könnt uach mal was kleines trinken ohne gleich probezeitverlängerung zu kriegen. aber gut dass das geklärt wurde



was fürn schwachsinn
warum sollte das denn inner probezeit anders sein!?
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AnjaFromLE

Unregistered

24

Thursday, August 18th 2005, 7:33pm

leute ich weiß es doch selbst auch nicht. einige sagen 0,0, andere eben 0,5. ich dachte bisher ja auch 0,5 und ich wüsste auch nicht, wieso es auf einmal anders sein sollte. man, man,man..die behauptung hab doch nicht ich aufgestellt!
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Yamaha TDR

*Musikquiz 2 Gewinnerin*

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Posts: 1,417

25

Thursday, August 18th 2005, 7:35pm

war es nicht im gespräch, dass die das auf 0,0 promille ändern wollten?? ?(
Enjoy the silence...
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AnjaFromLE

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26

Thursday, August 18th 2005, 7:37pm

die idee wäre niht schlecht

also ich hab mich mal im netz informiert. da stand nix von wegen 0,0 in der probezeit. mich hat es nur verwirrt, weil hier einige doch sehr davon überzeugt waren. tut mir ja leid wenn ich davon ausgehe, dass leute hier sachen posten, die auch hand und fuß haben. und mein vater ist übrigens immer noch fest davon überzeugt.
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Ra@ZZ125

Unregistered

27

Thursday, August 18th 2005, 8:18pm

Ab dem 1. Januar 2005

In der Probezeit (2 Jahre) gilt die 0.0 Promillegrenze. Als neuer Grenzwert für "einfache Trunkenheit" gilt ab 2005 schon 0,5 Promille. Bei Übertretung wird mit einer Buße geahndet, es erfolgt jedoch kein zwingender Fahrausweisentzug. Ab 0,8 Promille muss der Fahrausweis für mindestens drei Monate abgegeben werden, im Wiederholungsfall für mindestens zwölf Monate. Wenn in einem Unfall die Trunkenheit eine Rolle gespielt haben könnte, so sind Folgen auch bei einem Alkoholgehalt von unter 0,5 Promilie möglich.

Gleichzeitig tritt die anlassfreie Atemalkoholkontrolle in Kraft. Sie gibt der Polizei die Möglichkeit, ohne konkreten Anlass (zum Beispiel auffälliges Fahrverhalten oder Alkoholgeruch) eine Alkoholkontrolle durchzuführen.

Zudem gilt neu eine Nulltoleranz beim Konsum von nicht legalen Drogen wie Marihuana, Kokain oder Heroin.


http://de.wikipedia.org/wiki/Trunkenheit_im_Verkehr

This post has been edited 1 times, last edit by "Ra@ZZ125" (Aug 18th 2005, 8:19pm)

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Ernando Langhan

high voltage Provokationsspammer

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Posts: 1,340

Bike: R6

28

Thursday, August 18th 2005, 8:29pm

muhaha welcome to schwachsinn by wikipedia
die "neue" 0,5 grenze gilt schon viel länger als 2005
ganz genau durchlesen: "Nach der vermuteten „Pinkel-Panne“ traf Reporterin Ilka Peemöller Fergie und Taboo"

This post has been edited 1 times, last edit by "Ernando Langhan" (Aug 18th 2005, 8:30pm)

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Bike: CB 500

Location: bei Gießen

29

Thursday, August 18th 2005, 8:32pm

Willst du uns verarschen???


Quoted


Folgenlose Alkoholfahrt und Ahndung in der Schweiz
[Bearbeiten]

Bis zum 1. Januar 2005

Die Schweiz hatte europaweit neben vier weiteren Ländern die höchste Grenze, wo der Tatbestand der Angetrunkenheit begann. Dies war bei 0,8 Promille. Wurde diese Grenze auch nur leicht überschritten, so war es keine Übertretung, sondern bereits ein strafrechtliches Vergehen. Bei einem Pegel von über 0,8 Promille konnte, bei über 1,0 Promille musste der Fahrausweis entzogen (mindestens zwei Monate, bei Wiederholung mindestens ein Jahr) werden und es wurde häufig eine Haftstrafe (3 Tage bis 3 Jahre), begleitend von einer Buße (bis 40'000 CHF) verhängt. Ein Alkoholgehalt von unter 0,8 Promille konnte unter gewissen Umständen schon als Vergehen geahndet werden. Dies war vor allem dann der Fall, wenn durch den Alkoholgenuss Unfälle produziert worden sind.

Wenn der Fahrer durch Freunde, Gastwirte etc. zum Trinken ermuntert wurde und die Möglichkeit bestand, dass der Betroffende nachher Auto fährt, so wurden diese als Mittäter strafrechtlich verfolgt.

Aus dem Gesetz: Art.91, Abs. 1 Strassenverkehrsgesetz SVG: Wer in angetrunkenem Zustand ein Motorfahrzeug führt, wird mit Gefängnis oder mit Busse bestraft.
[Bearbeiten]

Ab dem 1. Januar 2005

In der Probezeit (2 Jahre) gilt die 0.0 Promillegrenze. Als neuer Grenzwert für "einfache Trunkenheit" gilt ab 2005 schon 0,5 Promille. Bei Übertretung wird mit einer Buße geahndet, es erfolgt jedoch kein zwingender Fahrausweisentzug. Ab 0,8 Promille muss der Fahrausweis für mindestens drei Monate abgegeben werden, im Wiederholungsfall für mindestens zwölf Monate. Wenn in einem Unfall die Trunkenheit eine Rolle gespielt haben könnte, so sind Folgen auch bei einem Alkoholgehalt von unter 0,5 Promilie möglich.

Gleichzeitig tritt die anlassfreie Atemalkoholkontrolle in Kraft. Sie gibt der Polizei die Möglichkeit, ohne konkreten Anlass (zum Beispiel auffälliges Fahrverhalten oder Alkoholgeruch) eine Alkoholkontrolle durchzuführen.

Zudem gilt neu eine Nulltoleranz beim Konsum von nicht legalen Drogen wie Marihuana, Kokain oder Heroin.

Weblink: PDF-Broschüre des BfU



Quellen finden und verstehen sollte man nochmal üben :rolleyes:.


Für alle hier das richtige:

Quoted


Folgenlose Alkoholfahrt und Ahndung in Deutschland

Stand: 1. Januar 2002
ab 0,3 0: Entzug der Fahrerlaubnis nur bei Ausfallerscheinungen (z. B. Unfall), Geldstrafe + 7 Punkte
ab 0,5 0: 1 bis 3 Monate Fahrverbot, 250 ... 750 ¬ Geldstrafe + 4 Punkte
ab 1,1 0: Entzug der Fahrerlaubnis, Geldstrafe + 7 Punkte
ab 1,5 0: Entzug der Fahrerlaubnis durch Fahrradfahren unter Alkohol
ab 1,6 0: MPU-Grenze (zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung mit positiver Bewertung notwendig)


Also diesmal doch nichts Schwachsinn bei Wikipedia sondern bei einigen Usern :D

This post has been edited 1 times, last edit by "newnsr" (Aug 18th 2005, 8:33pm)

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Ernando Langhan

high voltage Provokationsspammer

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Bike: R6

30

Thursday, August 18th 2005, 8:35pm

rofl den text für die schweiz reinkopiert wie dämlich muss man sich anstellen
hier noch was zum thema:

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,365786,00.html

es wird drüber NACHGEDACHT das einzuführen und mehr net
ganz genau durchlesen: "Nach der vermuteten „Pinkel-Panne“ traf Reporterin Ilka Peemöller Fergie und Taboo"
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