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Date of registration: Jan 19th 2004

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Bike: GSX-R 600 SRAD

Location: Kölle

31

Thursday, September 15th 2005, 10:23pm

jetzt mal verbindlich:

auszug ausm jugenschutzgesetz:

§ 9
Alkoholische Getränke

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche ,
andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.


der herstellungsprozess ist entscheidend, nicht der alkoholgehalt.
folglich darf man dieses bier trinken, da es nicht gebrannt ist.
Streite dich nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau runter und schlägt dich dank seiner Erfahrung.
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Date of registration: Apr 26th 2005

Posts: 1,452

Bike: keins mehr

Location: Süd Berlin (bass Boxx alda)

32

Monday, September 19th 2005, 8:23am

Quoted

Original von Böser_Wolf
jetzt mal verbindlich:

auszug ausm jugenschutzgesetz:

§ 9
Alkoholische Getränke

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche ,
andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.


der herstellungsprozess ist entscheidend, nicht der alkoholgehalt.
folglich darf man dieses bier trinken, da es nicht gebrannt ist.
:so: :)18
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SET0

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Posts: 611

33

Monday, September 19th 2005, 10:07pm

ab wann ist man ein jugendlicher laut dem gesetz?
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Date of registration: Dec 3rd 2004

Posts: 922

Bike: Yamaha R6S 07, alle 125er wesch, Mini Cooper R31, BMW 330CI E 46

Location: Echterdingen

34

Tuesday, September 20th 2005, 1:09pm

ab 14, die definition lautet, vor dem vollendeten 14. lebenjahr ist ein minderjähriger noch als Kind zu verstehen

Quoted

Original von otikkaa
siehste, 15km weiter von dir gehoert das herumspritzen von koerperfluessigkeiten zum tag wie beispielsweise das geschaeft aufm stillen oertchen :daumen: andere laender, andere sitten :D
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Date of registration: Apr 26th 2005

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Bike: keins mehr

Location: Süd Berlin (bass Boxx alda)

35

Tuesday, September 20th 2005, 5:04pm

Quoted

Original von Golde
ab 14, die definition lautet, vor dem vollendeten 14. lebenjahr ist ein minderjähriger noch als Kind zu verstehen
Denn kann man ja seto noch als kind sehen :D

scherz mein süßer:)42
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