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Date of registration: Sep 2nd 2001
Bike: Schwarz-Orange und aus Öschiland
Location: Vo dr Alb ra
Quoted
Die Doppelkarte wurde ab Januar 2003 durch eine einfache Versicherungs-Bestätigung abgelöst, so dass es den Begriff Doppelkarte eigentlich nicht mehr existiert. Das Straßenverkehrsamt verlangt für die Zulassung eines KFZ eine Versicherungsbestätigung für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Diese wird bei Zulassung der behördlichen Zulassungsstelle vorgelegt.
Mit dieser Bestätigung wird dann eine vorläufige Deckung von der KFZ Versicherung erteilt. Die vorläufige Deckungszusage begründet einen rechtlich selbständigen Vertrag. Sie kann nicht nur für die KFZ Haftpflichtversicherung, sondern auch die anderen Arten der KFZ Versicherung zum Beipsiel: (Vollkasko-Versicherung und/oder Teilkasko-Versicherung) zugesagt werden.
Tutti
Unregistered