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1

Monday, December 5th 2005, 12:24pm

Namensänderung

Hi!

Mein jetziger Familienname ist nicht mein Geburtsname. Resultiert daraus das sich meine richtigen Eltern ham scheiden lassen als ich noch ganz jung war. Mutter hat neu geheiratet und da wurde mein Name mit geändert ohne das ich was gegen tun konnte (war zu jung - unter 7 Jahre). Nun hätte ich gern meinen Geburtsnamen aus verschiedenen Gründen wieder zurück. Hab von verschiedenen Leute - ob die nun Ahnung ham oder nicht kann ich net beurteilen - gehört, dass dieses Unterfangen von Amtswegen garnicht so einfach ist.

Hab im BGB nur nen par Sachen von wegen Scheidungskindern gefunden, da ich nun aber schon volljährig bin trifft das ja au net mehr ganz zu, oder!?

Vielleicht kann mir jemand ein par Tips bzw Ratschläge geben wie man sowas bewerkstelligt, was man dafür braucht (Geburtsurkunde ist kalr, evtl halt noch sonstiges Zeug) und wie die Chancen bei sowas stehen. Weil wenn ne Namensänderung so einfach wär täten sich glaub ich viel mehr Leute umbennen ^^. Halt Familienname, net Vorname.

Hoffe auf nen par gute Antworten :-)
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TheChris

Administrator

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2

Monday, December 5th 2005, 12:36pm

Wie wärs wenn du einfach bei euch auf der Gemeinde im Einwohnermeldeamt oder auf dem Standesamt anrufst und dort fragst was dazu nötig ist? ;-)
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fwmone

Unregistered

3

Monday, December 5th 2005, 12:37pm

Namensänderung beantragt man beim Landrats- oder Bürgermeisteramt. Dafür braucht man allerdings vor allem einen wichtigen Grund; der liegt bspw. immer dann vor, wenn der Name lächerlich oder anstößig wirkt ("Otto Fick" oder so was).
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hahnhofer

*Metzgerkind*

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4

Monday, December 5th 2005, 12:38pm

Also bei mir wars umgekehrt.
Meine Eltern ham erst vor nem Jahr geheiratet,lol..
Naja ich wurde gefragt ob ich den Nachnahmen behalten will oder net. Und so wurde ich dann halt mal schnell "Umbenannt" *g*

Da ich da aber unterschreiben musste und bei dir das ja deine Mutter damals gemacht hat, denke ich dass es zwar prinzipiell bestimmt möglich ist, aber mit Sicherheit net mal so eben.
Wenn du mit deinem Namen so unglücklich bist, frage doch einfach mal bei euerer Gemeinde nach, sicherlich gibt's da ne Lösung!
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IchBinInDir

*Champus-Schwutte*

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5

Monday, December 5th 2005, 2:57pm

Quoted

Original von fwmone
Namensänderung beantragt man beim Landrats- oder Bürgermeisteramt. Dafür braucht man allerdings vor allem einen wichtigen Grund; der liegt bspw. immer dann vor, wenn der Name lächerlich oder anstößig wirkt ("Otto Fick" oder so was).


wenn man den namen dann umändert kann man sich da einfach so was ausdenken?
:)24
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6

Monday, December 5th 2005, 3:06pm

Dabei kann man richtig Kohle lassen...
mfg,
NK_73
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7

Monday, December 5th 2005, 4:13pm

Such dir doch einfach einen netten Jungen, mit einem netten Nachnamen, und heiraten diesen und nehme seinen Namen an :)
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Der_XTC

Das_Kind

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8

Monday, December 5th 2005, 4:15pm

Nehme mit 18 oder 1,2 Jahre später auch wieder den Geburtsnamen meiner Mutter an, das ist zumindest ganz einfach zu erreichen
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9

Monday, December 5th 2005, 6:10pm

ahhh erwischt!
gibs doch zu, du Fekeltasche! Du willst doch nur den Namen deiner leiblichen Mutter annehmen um deine geile Buffy-ähnliche Stiefschwester zu heiraten.... :rolleyes:
// Manchen Moderatoren gehören die Hoden geschoren//
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Öli

* Nasenbär *

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10

Monday, December 5th 2005, 6:20pm

soweit ich weiß kann man aber den alten namen wieder annehmen...

zumindest ist das bei erwachsenen so die geheiratet haben und sich wieder scheiden lassen...die können dann auch ihren vorherigen namen wiederhaben...

Quoted

Original von Capirossi zum Thema 15m Unterplankenschutz
[...] der meter wohl bei 500€ oder so liegen würde, [...] es wären dann immerhin 7,5mio € - und das nur für ein teilstück
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julie91

*Bikerbabe*

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11

Monday, December 5th 2005, 7:57pm

heirate doch ne ische mit dem gleichen namen wie deinem geburtsnamen

oder mit nem anderen tollen :rolleyes:
Alles Schlampen außer mir.
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NSR-Nils

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12

Monday, December 5th 2005, 9:33pm

Quoted

Original von julie91
heirate doch ne ische mit dem gleichen namen wie deinem geburtsnamen

oder mit nem anderen tollen :rolleyes:


Nix gibts, grenzt ja schon fast an Emanzipation ...
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13

Wednesday, December 7th 2005, 6:25pm

So, folgendes braucht man nun:

- polizeiliches Führungszeugnis
- nen Haufen ausgefüllte Formulare mit trifftiger Begründung (habch)

das geht dan zum Verwaltungsgericht und die entscheiden. Na wird ne wohl ne Weile dauern :rolleyes:
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