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1

Saturday, January 14th 2006, 3:49pm

Fahren ohne Fahrerlaubnis(A1)

Hallo,
mich haben se letzten Sommer irgendwann mit ner Cagiva Mito erwischt die statt 80km/h 95km/h lief.

Hatte das Ritzel um 1 erhöt. Sprich von 12 auf 13



Naja war noch in der Probezeit ! Aber jetzt meine Fragen:

Ich hab 2Wochen später erfolgreich beide FührerscheinPrüfungen absolviert(A und B) koennen die mir die irgendwie wieder abnehmen? Weil offiziel heißt es ja man muss seine Ausbildung unterbrechen solange bis ein Urteil gefällt ist!

Was ist mit der Probezeit? Bin ja mittlerweile da raus!Kann die jetzt wieder neu kommen? Was ist mit den Monaten seit Ende der probezeit und bis zur möglichen verlängerung?


Wie sieht es mit einer Nachschulung aus? Ich hab ja jetzt meine B klasse kann ich ueberhaupt eine beommen? meine bringt ja nix war ja zudem zeitpunkt gerade inner fahrschule....
muss ich die nachprüfung machen oder kann ich sagen scheiss drauf lass ich halt meinen A-Lappen sperren hab ja noch B?

Naja fragen ueberfragen ;=)
achja mein gerichtstermin ist am 22.2 vorm jugendgericht mönchengladbach


schreibt mal was dazu
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2

Saturday, January 14th 2006, 3:58pm

Was haben se dir denn gesagt als se dich angehalten haben, womit du rechnen musst oder was du jetzt aufgebrummt bekommst?

Toll, meine Mito läuft ab Werk auch gut 90 - 100 km/h ...kann ich ja nix für..
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3

Saturday, January 14th 2006, 4:01pm

Quoted

Original von | 4 T.L.O.G |
Was haben se dir denn gesagt als se dich angehalten haben, womit du rechnen musst oder was du jetzt aufgebrummt bekommst?

Toll, meine Mito läuft ab Werk auch gut 90 - 100 km/h ...kann ich ja nix für..


gefickt biste im falle eines falles trotzdem
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Mr. Crow

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4

Tuesday, January 17th 2006, 11:26am

Ich finde das immer toll in diesem Forum, wie präzise einigen geholfen wird...
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alexs

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5

Tuesday, January 17th 2006, 11:38am

Mitos laufen voll gedrosselt lt. Tacho manchmal auch 310 km/h :P
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6

Tuesday, January 17th 2006, 11:50am

Quoted

Original von alexs
Mitos laufen voll gedrosselt lt. Tacho manchmal auch 310 km/h :P
wirklich :D
Heute Ohne Nennenswerten Defekt Angekommen

***Team BBC Rulez***
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Kingmueller

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7

Tuesday, January 17th 2006, 11:52am

Ist deine Karre damals laut Tacho 95 gelaufen?

Haben die Grünen überhaupt irgendwas unternommen oder nur gesagt "rüste das aber wieder zurück, gelle"

paar Informationen wären echt ganz hilfreich ;)
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8

Tuesday, January 17th 2006, 3:32pm

RE: Fahren ohne Fahrerlaubnis(A1)

Quoted

Original von domes1987
muss ich die nachprüfung machen oder kann ich sagen scheiss drauf lass ich halt meinen A-Lappen sperren hab ja noch B?


Soweit ich weiß, ist der Führerschein ganz weg, wenn er mal weg is, nicht nur A oder A1.
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fwmone

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9

Tuesday, January 17th 2006, 5:01pm

RE: Fahren ohne Fahrerlaubnis(A1)

Quoted

Original von dennieNK

Quoted

Original von domes1987
muss ich die nachprüfung machen oder kann ich sagen scheiss drauf lass ich halt meinen A-Lappen sperren hab ja noch B?


Soweit ich weiß, ist der Führerschein ganz weg, wenn er mal weg is, nicht nur A oder A1.


Jo is ganz weg.
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10

Tuesday, January 17th 2006, 5:15pm

also ganz weg schonmal gar nicht
(was meine vorgänger meinen is das wenn der führerschein geperrt wird dann alles und nicht nur A oder B, passiert bei dir aber nicht)

wenn man mit 16 A1 Schein hat und mit nem Bike fährt was über 80km/h fährt müssen sie dir erstmal alles nachweisen (also net nur so, wir haben dich geschätzt das waren 100km/h oder dein tacho zeigt 90kmh an)

wenn das bei dir geschehen ist (also sie gesehen haben und wussten das dein ritzel nur 12 haben darf statt 13) dann ist die Maximalstrafe Nachschulung (Geldsache) und natürlich die Probezeitverlängerung...!

in deinem Falle würde ich sagen, da die Bullen dich nun zum Gericht zerren musste nachschulung machen und deine Probezeit darfste noch 2 jahre mit dir rumschleppen...

achja, wenn du geprüft wurdest und der Prüfer und somit der Staat im Prinzip dir alles abgenommen haben kannst du auch nicht geperrt gewesen sein, weil du sagtest man muss die Ausbildung unterbrechen, das müsste ja dann irgendwo im Verkehrsamt festgelegt sein, weil einer der seinen FS nicht mehr hat kann 1000mal zur fahrschule gehen wenn er für 2 Jahre gesperrt ist udn sich ausbilden lassen, bringt im nichts, keiner wird ihn Prüfen!!!


gruß
Felix
Nehmt das Leben nicht so ernst, man kommt da eh nicht lebend raus!!!
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Der_XTC

Das_Kind

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11

Tuesday, January 17th 2006, 5:19pm

hat sich ja wegen 15 kmh schon gelohnt
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12

Wednesday, January 18th 2006, 4:49pm

Quoted

Original von alexs
Mitos laufen voll gedrosselt lt. Tacho manchmal auch 310 km/h :P




:rolleyes:

This post has been edited 1 times, last edit by "| 4 T.L.O.G |" (Jan 18th 2006, 4:50pm)

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13

Wednesday, January 18th 2006, 10:21pm

isses nicht so, dass wenn was gegen einen Vorliegt, dass man dann garnicht die Prüfung ablegen darf? ich mein, Tüv-Prüfer und Polizei und Flensburg und Amt für Bürokratie, die sind doch bestimmt vernetzt, und selbst wenn bei dir nix gekommen ist, so haben die sich doch 100% untereinander informiert. würde ich zumindest stark vermuten,
allein dafür dass du dann am Prüfungstag feucht, mit freudiger Erregung zum FS Treffpunkt kommst und der Prüfer sagt dann "Gestern ist fei nochwas wegen ihnen per Fax gekommen, Sie können gleich wieder nachhause fahren" :daumen:
// Manchen Moderatoren gehören die Hoden geschoren//
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14

Thursday, January 19th 2006, 8:24am

@domes1987

Du hast ganz schön Glück gehabt, denn die Führerscheinstelle hat wohl erst nach deiner Zulassung zur Prüfung die Information von der Polizei zu deiner Schwarzfahrt bekommen.
Damit ist deine Prüfung gültig weil du ganz normal zur Prüfung zugelassen wurdest. Du bist also seitdem ganz legal rumgefahren.
Aber: Du wirst trotzdem deinen Führerschein einige Monate los sein und zwar ab der Verhandlung bzw. Rechtskraft des Urteils.
In der Regel wird bei Fahren ohne Führerschein bei Ersttätern der Lappen (und zwar alle Klassen) für mindestens 6 Monate entzogen wobei der Entzug allerdings nicht zwingend vorgeschrieben ist. Der Richter hat hier Ermessensfreiheit auch nur ein Fahrverbot zu verhängen. Wenn du seit dem Vorfall nicht mehr im Straßenverkehr aufgefallen bist hast du ne gute Chance mit maximal 3 Monaten Fahrverbot und Sozialstunden davonzukommen. Probezeitverlängerung auf 4 Jahre gibt es aber auch und zwar gerechnet ab Beginn der Probezeit. Deine Probezeit läuft also jetzt weiter aber erstmal nur fiktiv, weil sie ja noch nicht offiziell beschlossen wurde, sprich, wenn du bis zu deiner Verhandlung einen A- oder B-Verstoß begehst wirkt sich das nicht aus.
Edit: Während des Führerscheinentzugs ruht die Probezeit, weil als Probezeit gilt nur die Zeit mit Führerscheinbesitz. Eigentlich ja auch logisch.
Nachschulung müsstest du mit ziemlicher Sicherheit auch bekommen, denn dafür zählt der Tattag und nicht der Tag der Rechtskraft des Urteils.

This post has been edited 1 times, last edit by "LiLa" (Jan 19th 2006, 8:39am)

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15

Tuesday, January 24th 2006, 11:23am

HI!

LiLa hat vollkommen recht!

Wenn du mit Klasse A1 mit deinem Hobel mit (nachgewiesenen/begutachteten) 95km/h erwischt wirst, gibt das ne Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis!

Eine Sperre kann es dann nur im Urteil geben.

Du hast also rechtmäßig A und B erhalten!

Der Richter kann dir aber bei einer Verurteilung die Fahrerlaubnis entziehen, oder dir ein Fahrverbot aufdrücken!

Beim Entzug der Fahrerlaubnis (alle Klassen) wirds bitter!

Kann sein, dass der Polizist eine Mitteilung an die Führerscheinstelle gemacht hat. Würde heißen, dass die deine charakterliche Eignung in Frage stellen. Kann bei wiederholten Verstößen zum absoluten Fahrerlaubnisentzug führen!

Würde mich reumütig zeigen und versprechen sowas nie wieder zu machen! Dann kommst du bei einem milden Richter mit ein paar Sozialstunden und einem Fahrverbot von ca. 3Monaten durch! Danach ist bis auf die Punkte und die verlängerte Probezeit wieder fast alles beim alten!

Viel Glück!!
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