@fwmone
Ich bitte, meine Aussagen nicht aus dem Zusammenhang zu reißen.
Ob Führerscheinentzug oder nicht hängt immer vom Einzelfall ab und ich habe ja auch geschrieben, dass in seinem (minderschweren) Fall gute Chancen bestehen ohne Entzug der Fahrerlaubnis aus der Sache rauszukommen.
Eine ganz gute Auflistung von Regelstrafen für die verschiedenen Fälle des Fahrens ohne Fahrerlaubnis findet man übrigens hier:
http://www.rechtsanwalt-schiller-online.de/thema2d.htm
Und der Wiederholungstäter geht 5 Jahre in den Knast oder wie?
In deutschen Knästen sitzen mehr Leute wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (natürlich oft in Verbindung mit weiteren (Verkehrs-)Delikten) ein als man gemeinhin annimmt.
Sicher kommt man auch nach der 2ten oder 3ten Schwarzfahrt nicht in den Knast, aber wer immer so weiter macht landet früher oder später mit Sicherheit genau da.