Trara
Statt der Abmeldebescheinigung kann auch der entwertete Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I vorgelegt werden.
Scheint sich tatsächlich was geändert zu haben.
Jetzt muss ich nur noch wissen, woher ich den Bericht vom Tüv bekomm
edit:
Wenn ich seit der letzten Zulassung des Fahrzwugs nicht beim Tüv war. Ist es möglich, dass ich den Wisch garnicht mehr haben kann?
Wird der von der Zulassungsstelle einbehalten?
Ach.. ich bin verwirrt
This post has been edited 1 times, last edit by "Kingmueller" (Mar 8th 2006, 5:28pm)