Unfug!
Meist ist in den Vertragsgrundlagen festgehalten, dass in einem solchen Fall eine Nachzahlung zu leisten ist.
Dies gilt zB wenn:
jüngere Personen das Auto fahren als erlaubt
andere Personen das Auto fahren als erlaubt
die angegebene Kilometerleistung überschritten wird
bla bla
Diese Nachzahlung entspricht idR einer Jahresprämie.
Wenn du nachweisen (behaupten) kannst, dass du nur einmal und das auch nur ausnahmsweise das Fahrzeug deiner Mutter bewegt hast passiert nichts!
edit:
Die Vertragsgrundlagen sind in den meisten Fällen übers Internet einzusehen. Bei der LVM beispielsweise werden sie dir ausserdem als mehrseitiges Prospekt bei der Vertragsunterzeichnung ausgehändigt.
This post has been edited 1 times, last edit by "Kingmueller" (Mar 10th 2006, 1:53am)