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1

Tuesday, March 14th 2006, 7:00pm

AU entschiedene Sache

Motorrad Abgasuntersuchung (AUK) ab 1. April 2006 Seit einigen Tagen ist es amtlich, die Umweltuntersuchung Kraftrad steht vor den Türen der Prüforganisationen und Werkstätten. Auf der Homepage des Deutschen Bundesrats (www.bundesrat.de) sind die aktuellen Änderungen der StVZO bereits im Wortlaut nachzulesen. Unter der Drucksachennummer 925/05 verbirgt sich die 41. Verordnung zur Änderung straßen- verkehrsrechtlicher Vorschriften, die in der Sitzung des Bundesrats vom 10. Februar 2006 die erforderliche Zustimmung erhalten hat. In dieser Verordnung wird neben einer Änderung des §29 StVZO auch der §47 StVZO sowie die zugehörigen Anlagen VIII a-d neu geregelt. Durch die Neuregelung sind alle Kraftradbesitzer betroffen, deren Fahrzeuge nach dem 01.01.1989 erstmals zugelassen wurde. Betroffen sind alle Krafträder mit mehr als 50cm³ und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit, soweit sie ein amtliches Kennzeichen tragen, als auch Bikes mit 80 und 125 cm³ (Leichtkrafträder). Diese Krafträder müssen ab dem 01.04.2006 im Rahmen der Hauptuntersuchung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Im wesentlichen besteht diese Prüfung aus den Teilen Geräuschemission und Abgasuntersuchung. Durchführung der Abgasuntersuchung Neben den Prüforganisationen werden künftig auch KfZ-Techniker und Zweiradmechaniker-Meisterbetriebe die Prüfbescheinigung ausstellen dürfen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Im Rahmen der Abgasuntersuchung muss unterschieden werden zwischen Motorrädern ohne und mit geregeltem Katalysator. Motorräder ohne geregeltem Katalysator müssen im Rahmen der CO-Messung einen Grenzwert erfüllen, der vom Fahrzeughersteller vorgegeben wird und im Rahmen der Typprüfung festgelegt wurde. Fehlt dieser Herstellerwert, darf eine allgemeine Höchstgrenze von 4,5% CO nicht überschritten werden. Die Messung ist bei Betriebswarmen Motor und Leerlaufdrehzahl vorzunehmen. Motorräder mit geregeltem Katalysator müssen strengere Grenzwerte einhalten. Der Grenzwert wird auch hier vom Fahrzeughersteller im Rahmen der Typprüfung ermittelt. Fehlt dieser Grenzwert, gilt eine zulässige Höchstgrenze von 0,3% CO bei erhöhter Leerlaufdrehzahl (2000-2500U/min). Auch hier muss der Motor im betriebswarmen Zustand sein. Für die Durchführung vertraut der Gesetzgeber in erster Linie dem subjektiven Empfinden des Prüfers. Die Auspuffanlage wird bisher durch die optische Bewertung des Zustandes geprüft und die Lautstärke durch Wahrnehmung des Prüfers beurteilt. Sollte der Prüfer Zweifel an der Einhaltung der Geräuschgrenzwerte haben, wird in Form einer Ergänzungsuntersuchung das Nahfeldgeräusch (Standgeräusch) des Kraftrades geprüft. Die subjektive Einschätzung bedeutet, dass Motorräder mit einem niederfrequenten Auspuffgeräusch (z.B. 2 Zylinder, V-Motoren) etwas bevorteilt werden, da das menschliche Gehör tiefere Frequenzen bei gleicher Lautstärke weniger störend empfindet. Die Rahmenbedingungen für die Standfeldgeräuschmessung sind in der ECE-Richtlinie R41 festgelegt und dürften im Gegensatz zur Fahrgeräuschmessung an jeder Prüfstätte und in den meisten Motorradwerkstätten erfüllbar sein. Der Prüfer muss in ein zugelassenes, den Vorschriften entsprechendes, Schallpegelmessgerät verwenden. Da zubefürchten ist, dass durch die Kurzfristige gesetzliche Änderung im April eine „AUK“ nur schwer oder garnicht erhältlich ist, bzw. zusätzliche Kosten anfallen, empfehlen wir betroffenen Fahrzeugbesitzern (HU in den nächsten Monaten) die Hauptuntersuchung legal in den März vorzuziehen. Hierdurch kann auch eventuellen Schwierigkeiten z.B. bei Zulassung oder Umschreibung entgangen werden.



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"Manchmal muss man ins kalte Wasser springen, alles riskieren, seine Prinzipien und Ideale aufgeben, seine Meinung ändern, Schmerzen ertragen und geduldig sein nur um sein Ziel zu erreichen"
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Bike: Bandit 400

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2

Tuesday, March 14th 2006, 7:11pm

:wand: :wand: :wand:
die versuchen auch alles um and geld zu kommen das sie dann wieder aus dem fenster werfen können

Quoted

Original von Störtebecker

ich rufe auf: WICHSEN FÜR DEN WELTFRIEDEN...
wenn man alles mit wichsen lösen könnte, wär mein penis einfach nur ein klumpen hornhaut...
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Blackrider

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3

Tuesday, March 14th 2006, 9:57pm

Das wär dann das aus für Zweitakter :gruebel:
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4

Tuesday, March 14th 2006, 10:30pm

ich freu mich schon auf august, wenn ich wieder zum tüv muss. das wird ein spass mit meiner ach so leisen auspuffanlage und meinem nicht vorhandenen kat.
Streite dich nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau runter und schlägt dich dank seiner Erfahrung.
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Klin-Ton

*Bullshit Allergiker*

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5

Tuesday, March 14th 2006, 10:31pm

mach halt jetz schon tüv
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Bike: GSX-R 600 SRAD

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6

Tuesday, March 14th 2006, 10:33pm

das wär ne idee. hmm sind ja noch 2 wochen zeit. dann wird die mito wohl bissle früher ausm winterschlaf geholt.
Streite dich nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau runter und schlägt dich dank seiner Erfahrung.
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Bike: Bandit 400

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7

Tuesday, March 14th 2006, 10:33pm

und was muss ich machen???
ich hatte grad erst tüv...

Quoted

Original von Störtebecker

ich rufe auf: WICHSEN FÜR DEN WELTFRIEDEN...
wenn man alles mit wichsen lösen könnte, wär mein penis einfach nur ein klumpen hornhaut...
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8

Tuesday, March 14th 2006, 10:36pm

lol 2takter kommen auch weiterhin durch den tüv, also bei mir müssen halt die herstellerwerte eingehalten werden, un wenn nich vorhanden, 4,5 %
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9

Tuesday, March 14th 2006, 10:40pm

Quoted

Original von Blackrider
Das wär dann das aus für Zweitakter :gruebel:


hmm dann muss man halt vor der AU das gemisch etwas "ölärmer" einstellen. vllt. bringt das ja bessere werte :/
SAVE GAS! ride the handicapped...
:)44
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10

Tuesday, March 14th 2006, 11:21pm

Und wie sieht das bei den Maschinen aus, die von Werk aus keinen Kat haben? Meine ist so ein Fall und die will ich in den nächsten 3 Monaten verkaufen
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11

Tuesday, March 14th 2006, 11:26pm

Lauf jetzt noch schnell zum TÜV und sag dem Käufer nichts von der AUK. :P

Nee mal ganz im Ernst, ich bezweifle, dass die eine Abgasnorm für Motorräder durchbringen könnten, die das Aus für alle Motorräder die von Werk keinen KAT haben bedeuten würde. Ich würd mir da nicht all zu viele Sorgen machen.

This post has been edited 1 times, last edit by "nobody" (Mar 14th 2006, 11:26pm)

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12

Wednesday, March 15th 2006, 12:18am

na geil, 4,5% CO , das schaffen doch unsere 2 Takter garnicht oder?

Notfalls muss man das gemisch halt für die Prüfung extrem mager machen oder was denkt ihr drüber?
Ja ne is Klar
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fwmone

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13

Wednesday, March 15th 2006, 7:12am

oh scheiße dann muss ich jetzt noch schnell hin (HU 03/06), hoffentlich ist das Wetter bald mal passabel...
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14

Wednesday, March 15th 2006, 8:47am

sers,

für mich isses zwar momentan garnemma interessant, aber mir wurde letztens gesagt das die oben genannten werte für 4takter wären und das 2takter nochmal andere, höhere, werte erfüllen müssen, ich würd mich einfach mal in die richtung erkundigen,...

und die meisten 4takter werden mit den 4,5% kein problem bekommen,....
(nur so nebenbei, ne Fireblade mit akra-auspuff hat auchnoch die 4,5% eingehalten^^)

Greetz
Warin
Just STFU
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Tutti

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15

Wednesday, March 15th 2006, 12:25pm

Quoted

Original von fwmone
oh scheiße dann muss ich jetzt noch schnell hin (HU 03/06), hoffentlich ist das Wetter bald mal passabel...


ich auch lol.. besser is, bevor ich mir die zusätzlichen Kosten und Stress im August antue. Vorallem kann ich sie dann danach umbauen :D
Geräuschmessung .. son misst .. dann müsste ich ja eh im herbst die Akra Anlage wieder umbauen :P Weiß auch gar nicht, ob die damit dann noch die AU erfüllt ?!

Und wegen 2 Takter:
Da steht eindeutig, wie damals typisiert wurde ... Das wird man ja wohl einhaltne, und wenn man sie mal kurz magerer stellt. Ne Werkstatt bekommts auf jedenfall hin

Wegen Kat:
Da steht doch extra, Regeln für Mopeds mit und oihne Kat.
Die mit Kat werden aber gearscht sein, da nen Kat im MOtorrad normalerweise nach 10 - 15 Mm nicht mehr wirklich funktioniert ;)
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