Sunday, September 14th 2025, 9:06pm UTC+2
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Mr. Crow
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Original von fwmone
Es gilt, wie überall bei Verfolgung von OWi/Delikten, der Tatzeitpunkt. Also würden auch Probezeitverlängerung und Nachschulung anfallen. Ist ja ähnlich wie mit Delikten die man als Minderjähriger begangen hat, die jedoch erst Jahre später verfolgt oder geahndet werden.
*Hopfen- & Malz-Verlierer*
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Original von Tristan
Interessant wird es jedoch erst, wenn in der verlängerten Probezeit erneut etwas anfällt, zu einem Zeitpunkt bei dem die Probezeit noch gar nicht verlängert war.
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Original von Kingmueller
@Hetzer: Theoretisch kannst auch 1min vor Ende noch ne Verlängerung bewirken.
Bei blitzgeräten hat dann auch die kulanteste Polizei kaum Chancen die Tatzeit zu deinen Gunsten zu ändern.
Merke: Am Abend vor Ende der Probezeit früh ins Bett gehn![]()