Sunday, September 14th 2025, 10:46pm UTC+2
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Original von Kingmueller
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Original von Nico0711
Fährst du nen Bus? Nein. Also gilt für dich eine Busampel genauswenig wie du eine Busspur benutzen darfst.
Ich muss dann doch nochmal Öl ins Feuer gießen.
In Luxembourg Stadt gibt es Straßen, die man nur als Busfahrer befahren darf.
Eine Einbahnstraße mit nur einer Spur in die andere Richtung, einer Busspur.
Wenn man(weil man Fahranfänger ist, sich nicht auskennt und kein franzsösisch kann) auf dieser Spur landet und vor sich und hinter sich nen Bus hat.
Was gilt dann?
Wenden geht nicht. Also schwimmt man auf der Busspur mit und nutzt auch die Busampel um gefahrlos über die Kreuzung zu kommen.
btw @ ersteller: Fahr halt auf der Busspur bis vornehin, stell dich vor/neben das erste Auto und fahr normal mit der Ampel an. Dann fehlen dir nur die 10sec und du hast ncih die Gefahr nen Rotlichtverstoß zu begehen.
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Original von Capirossi zum Thema 15m Unterplankenschutz
[...] der meter wohl bei 500€ oder so liegen würde, [...] es wären dann immerhin 7,5mio € - und das nur für ein teilstück
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Original von Störtebecker
rote ampeln geben kein fahrverbot nur 3 punkte und 50 oder 75€
nur zu als kleiner nebenbeitrag...
busspurn... sowas ham wir hier gar nicht![]()
hinni
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Date of registration: Mar 19th 2006
Bike: Suzuki GSR 750 | Auto: Hyundai i30
Location: LK Rosenheim
This post has been edited 1 times, last edit by "creat!ve" (May 13th 2006, 11:23pm)
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Original von Bonecollector
rein logisch wäre es ja schon schwachsinn sich nach der busampel zu richten weil man doch eig nich weiss wanns grün is
1. sind da normalerweise 4 lampen
2. sind die alle weiß
3. sind das doch nur so balken und son gefissel
oder nich?
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Original von Capirossi zum Thema 15m Unterplankenschutz
[...] der meter wohl bei 500€ oder so liegen würde, [...] es wären dann immerhin 7,5mio € - und das nur für ein teilstück
Date of registration: Mar 19th 2006
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Original von LiLa
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was würde es eigentlich geben, wenn man sich auf 2 spurigen straßen durch die mitte der autoreihen quetscht?
Wer sich im Stau "durchschlängelt" verstößt gegen § 5 StVO.
Beispiel dreispurige Autobahn. Zwar erlaubt der § 7 (2a) StVO bei Schlangenbildung im Bereich mehrspuriger Verkehrsführung für eine Fahrtrichtung ein Rechtsüberholen. Dem Verständnis der Bestimmung entsprecht jedoch nur ein Rechtsüberholen im jeweiligen Fahrstreifen. Dieses bedeutet, dass dem Überholenden ein freier Fahrstreifen zur Verfügung stehen muss. Der § 7 StVO verlangt zwar keine Fahrstreifenmarkierung, ist diese aber vorhanden, markiert sie auch den Fahrstreifen verbindlich.
Demzufolge sind hier nur drei Fahrstreifen gegeben. Somit stand dem Motorradfahrer kein eindeutig abgegrenzter Teil der Fahrbahn zur Verfügung. Motorradfahrer dürfen nicht zwischen den von Kfz besetzten Fahrstreifen hindurchfahren und den Bereich der Fahrstreifenmarkierung als weiteren Fahrstreifen benutzen. Daraus ergibt sich, dass der Überholvorgang unzulässig war, da die Verkehrslage unklar war. Unklar ist eine Verkehrslage, wenn der Überholende während des gesamten Überholvorgangs eine Gefährdung für sich und andere nicht ausgeschließen kann. Diesem war hier so, da zum Tatzeitpunkt nicht zuerkennen war, wann der Überholvorgang komplett (bedeutet Wiedereinordnung in einem Fahrstreifen) abgeschlossen werden kann.
Kosten: 50 € + 3 Punkte
Befahren des Standstreifens: § 2 StVO = 50 € + 2 Punkte
http://www.verkehrsportal.de/board/index…=0&#entry277979[/
Okay, aber der AB isses Verboten, und was ist mit in der Stadt? An der Ampel werden sich wohl eher die Leute vorschlängeln als mit 100kmh zwischen den Autos.
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Okay, aber der AB isses Verboten, und was ist mit in der Stadt? An der Ampel werden sich wohl eher die Leute vorschlängeln als mit 100kmh zwischen den Autos.