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16

Saturday, May 20th 2006, 2:32pm

So mir wird vorgeworfen:

Straftat gegen Plichtversicherungsgesetz (§ 6 PflVG)

Straßenverkehrszulassungsordnung (§ 69a StVZO) u. a.

^^so stehts in dem Brief.
Warum grüßen sich DT-Fahrer am Nachmittag nicht???

Weil sie sich doch am Vormittag in der Werkstatt schon gesehen haben
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17

Saturday, May 20th 2006, 2:48pm

hmm ok dann doch bissle mehr als nur fahren ohne be.
ma guckn obs inet das mögliche strafmaß ausspuckt...

also für verstoß gegen §6PflVG gibts max ein jahr oder geldstrafe. als jugendliche wahrscheinlich eher sozialstunden.
§69a STVZO regelt ordnungswidrigkeiten, da gehts dann eher um punkte wegen fehlender be
Streite dich nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau runter und schlägt dich dank seiner Erfahrung.

This post has been edited 1 times, last edit by "Böser_Wolf" (May 20th 2006, 2:53pm)

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18

Saturday, May 20th 2006, 3:24pm

Meint ihr ich solle die Tat zugeben oder keine Angaben machen??
AUf dem Bogen, den die mir mitgeschickt haben sind so Akreuzfelder, ich überlege ob ich da ankreuze das ich die Tat zugebe und mit der Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße einverstanden bin. Oder ob ich ankreuze das ich mich nicht äussern möchte.
Was würdet ihr tun??

Die Tat zu leugnen wäre schwachsinn, da die Cops mich beim Rumfahren gesehen haben (zwar nicht direkt aber anhand des Pulli's und weil sie das Ding bei mir gefunden haben, gehen sie fest davon aus ich wäre es gewesen).

thx schonmal Kj
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19

Saturday, May 20th 2006, 3:27pm

steht da was zur höhe der geldbuße? wenn sie net allzu hoch ist, nimm sie an. sparst dir ärger.
Streite dich nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau runter und schlägt dich dank seiner Erfahrung.

This post has been edited 1 times, last edit by "Böser_Wolf" (May 20th 2006, 3:27pm)

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Wicked

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20

Saturday, May 20th 2006, 4:15pm

wenn du irgendwie daran zweifelst recht zu bekommen dann zahl lieber.

uns haben die auch nicht gesehen sondern nur gehört und die haben das pocketbike später im auto gesehen, wie gesagt. wir haben gesagt das wir nicht gefahren sind und auch nicht zugegeben haben wie wir gefahren sind und auch nicht fahrend gesehen wurden. das resultat ist das wir bald warscheinlich vor gericht dürfen. weil wir uns vor ort recht böse mit den polizisten gefetzt haben, und in der anklage steht das wir versucht hätten abzuhauen als sie versucht haben uns aufzuhalten.
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21

Saturday, May 20th 2006, 4:25pm

rofl stimmt doch gar net ihr habt gesagt auf dem parkplatz gefahren zu sein und ihr hättet gedacht das dürfte man

Quoted

Wenn du mir erzählen willst das du bei 180 keine Schwitzigen Hände hast lügst du gewaltig.

This post has been edited 1 times, last edit by "jaques le penible" (May 20th 2006, 4:25pm)

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22

Saturday, May 20th 2006, 4:58pm

ya die Cops haben mich ya fahren sehen, aus 100meter entfernung, und anhand meines pulli haben sie mich wohl wieder erkannt und gehen fest davon aus das ich gefahren sei. Von höhe des Bußgeldes steht da nix, denke aber mal das ich das machen werde. :wand:
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supercity-racing

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23

Saturday, May 20th 2006, 5:00pm

ja würde ich auch.. wird eh nicht so hoch sein die geldstrafe.. und besser als son verkacktes strafverfahren allemal! :daumen:
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Wicked

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24

Saturday, May 20th 2006, 5:36pm

Quoted

Original von jaques le penible
rofl stimmt doch gar net ihr habt gesagt auf dem parkplatz gefahren zu sein und ihr hättet gedacht das dürfte man


haben wir nicht. es stand vor ort nur zur disskusion obs überhaupt verboten wäre.
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25

Saturday, May 20th 2006, 5:39pm

soso
rechtsfrage pocketbike

und nebenbei: ne gerichtsVERHANDLUNG heisst ja noch lange nicht daß man verurteilt ist

Quoted

Wenn du mir erzählen willst das du bei 180 keine Schwitzigen Hände hast lügst du gewaltig.

This post has been edited 1 times, last edit by "jaques le penible" (May 20th 2006, 5:40pm)

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Wicked

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26

Saturday, May 20th 2006, 6:11pm

ich weiss. naja erstmal abwarten...
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