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GSX-R_85
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Date of registration: Mar 11th 2004
Bike: CBR 600 PC35, Kilogixxer K2, WDB 203.061, WDB211.052
Location: Rastatt, Berlin
Date of registration: Mar 19th 2004
Bike: Reiskocher und Reisbrenner
Location: Berlin/Zeuthen
This post has been edited 1 times, last edit by "Chrispie" (Jul 27th 2006, 9:50pm)
ducss900nuda
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Quoted
so läuft das bußgeldverfahren normalerweise ab : wenn- etwa bei einem geschwindigkeistvergehen mit radarfoto - ein beamter zwar das kennzeichen notiert, den fahrer aber nicht angehalten hat und unklar ist , wer das motorrad gefahren hat, muss die bußgeldbehörede erst mal ermitteln und den fahrer indefizieren. dafür hat sie 3 monate zeit , später ist die sache verjährt. "ermittel " kann bedeuten dass die polizei mit dem radarfoto eines tages vor der tür des halters steht oder ihm einen anhörungsbogen zuschickt. ers ist nicht verpflichtend, dem polizeibeamten die türe zu öffnen. auch den anhörungsbogen muss er nicht wie darauf vermerkt , innerhalb einer woche zurücksenden. es gilt: wer nichts sagt , kann sich weder in widersprüche verwickeln, noch etwas aussagen , was später gegen ihn verwendet werden kann.
erst wen die behörde glaubt den täter indifiziert zu haben , folgt der bußgeldbescheid.gegen diesen kann widerspruch eingelegt werden , aber nur innerhalb von 14 nach erhalt. das ist wichtig! denn ist die frist verstrichen, kann man nichts mehr unternehmen, selbst wenn er vorwurf tatschlich falsch ist. wenn die behörde trotz des widerspruchs ihren vorwurf aufrecht erhält, kommt es zu einer gerichtsverhandlung. spätestens jetzt ist es höchste zeit einen anwalt aufzusuchen...
This post has been edited 1 times, last edit by "ducss900nuda" (Jul 27th 2006, 10:13pm)
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