ich hab mal ne frage an die die evtl. schon ma mitm gesetz in konflikt gekommen sind oder sich damit auskennen.
Sagen wir mal, ein frrund von mir hat scheiße gebaut und eine anzeige bekommen auf die freiheitsstrafe stehen kann. Ich geh davon aus es wird eben da es das erste mal war, alkohol, jugendlich usw. eine bewährungsstrafe geben.
So das wäre ja eigentlich kein problem, etz kommt aber die frage: Dieser freund plant abi zu machen und zu studieren, von daher könnte ihm die bewährungsstrafe die ja trotzdem in den akten steht und sich beim arbeitgeber extrem ungut macht egal sein wenn diese irgendwann erlischt.
So was verjährt ja nach 2 jahren glaub ich. Aber wird sowas auch aus den akten gelöscht? Wie punkte in flensburg evtl.?
Oder bleiben polizeistrafen ewig stehen?
ausm führungszeugnis wird nichts gelöscht, wär ja zu "schön"... aber man muss nicht immer das führungszeugnis vorgelegt werden bei der bewerbung. bei meinem dad inner firma wirds z.b. nie verlangt.
Weiterhin gibt es durchaus Jugendsünden, die nach einer gewissen Zeit aus deinen Akten verschwinden, ob und wann dies passiert, ist allerdings Sache der Justiz. Ob es dafür nun gewisse Reglementierungen gibt (die es sicher gibt...) weiß ich nun allerdings nicht aus dem Stehgreif.