Für die vorübergehende Stilllegung Ihres Fahrzeuges benötigen Sie folgende Unterlagen:
* Fahrzeugbrief; befindet sich dieser bei einer Bank/Leasinggesellschaft, ist er vorher dort anzufordern
* Fahrzeugschein
* Bisherige Kennzeichen
* Bei gestohlenen Fahrzeugpapieren oder Kennzeichen: Diebstahlsanzeige der Polizei
* Bei verlorenem Fahrzeugbrief/-schein oder Kennzeichen: Eidesstattliche Versicherung - Diese ist bei der Zulassungsbehörde oder einem Notar abzugeben und zwar durch die/den letzten eingetragene/n Halter/in (bei Firmen dem im Handelsregister/der Gewerbeanmeldung eingetragenen Geschäftsführer oder Prokuristen).
Für die endgültige Abmeldung (in der Regel bei Ausfuhr oder Verschrottung) Ihres Fahrzeuges benötigen Sie folgende Unterlagen:
* Fahrzeugbrief; befindet sich dieser bei einer Bank/Leasinggesellschaft, ist er vorher dort anzufordern
* Fahrzeugschein bzw. Abmeldebestätigung
* Bisherige Kennzeichen
* Bei gestohlenen Fahrzeugpapieren oder Kennzeichen: Diebstahlsanzeige der Polizei
* Bei verlorenem Fahrzeugbrief/-schein oder Kennzeichen: Eidesstattliche Versicherung - Diese ist bei der Zulassungsbehörde oder einem Notar abzugeben und zwar durch die/den letzten eingetragene/n Halter/in (bei Firmen dem im Handelsregister/der Gewerbeanmeldung eingetragenen Geschäftsführer oder Prokuristen).
* Erklärung über den Verbleib oder Verwertungsnachweis (Hinweise siehe unten!)
* Sie können für die Abmeldung eine andere Person beauftragen. Es wird keine Vollmacht benötigt.
ums kurz zu machen:
das was du hast un die betriebserlaubnis un bisschen geld