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Date of registration: Mar 21st 2004
Bike: 3/4 Gixxe, Kilo Gixxe, Schwalbe, Simson SR50, Piaggio Free , Auto: BMW 320i (e46), Ibiza 6K
Location: Stuttgart


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Original von Flohot
glaubt mir, was im fahrzeugschein bei der vmax steht muss nicht immer stimmen. das was auf dem tacho steht stimmt, sonst bräuchte ich keinen..
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Nach einem Urteil des Bayerischen Oberlandesgericht sind Anlieger Personen "...,die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern in eine Beziehung treten wollen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Beziehung zustande kommt; die Absicht ist ausreichend. Erkennt der Anlieger bei Vorbeifahrt am betreffenden Grundstück (was auch eine Baustelle mit Bauarbeitern sein kann), dass der Gesuchte nicht erreichbar ist, kann er ohne anzuhalten weiterfahren und bleibt Anlieger. Selbst unerwünschte Besucher eines Anliegers sind zum Einfahren berechtigt." (BayObLG VRS 33,457)
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Original von Sebi125
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Nach einem Urteil des Bayerischen Oberlandesgericht sind Anlieger Personen "...,die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern in eine Beziehung treten wollen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Beziehung zustande kommt; die Absicht ist ausreichend. Erkennt der Anlieger bei Vorbeifahrt am betreffenden Grundstück (was auch eine Baustelle mit Bauarbeitern sein kann), dass der Gesuchte nicht erreichbar ist, kann er ohne anzuhalten weiterfahren und bleibt Anlieger. Selbst unerwünschte Besucher eines Anliegers sind zum Einfahren berechtigt." (BayObLG VRS 33,457)
Lochenpasscounter: 2 
Date of registration: Jun 20th 2004
Bike: Honda CBR 125 R offen
Location: Friedrichshafen, Stadt der Asylanten :D
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Original von Wildsparrow
Das Problem ist: Du brauchst zum Parken den Parkschein, von mir aus auch den vom Bekannten. Hattest du aber nicht. Bringt auch nix mehr, weil zur fraglichen Zeit wird er ja den Ausweis selber gebraucht haben, oder?
Von daher .... Park aufm Bürgersteig und nicht auf Parkplätzen mitm Roller![]()
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Original von Wallimar
Der O.mus verteilt Freibier aufm YBC?!![]()