werte YBCs,
lenk eure Sinne mal auf diesne Telepolis Artikel:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/23/23914/1.html
Kurz: Die Revision der Deutschen Telekom im Prozess um die Vorratsdatenspeicherung wurde nicht zugelassen. Folge: Jeder kann vor dem Amtsgericht auf sofortige Löschung seiner Verbindungsdaten klagen. Unabhänig vom eigendlichen Provider(also nicht nur T-online sondern alle andern ebenso)
Unter
http://www.kein1984.de/musterklage.html
findet sich eine Vorlage einer Musterklage um gegen seine Ipspeicherung zu klagen.
Kann ich als Staatsbürger einfach da klagen da, in dem Text steht "Vor dem Amtsgericht ist keine Vertretung durch einen Rechtsanwalt vorgeschrieben."?
Ich würde natürlich erstmal der Telekom(bin bei denen) eine Mail schreiben und Forderungen stellen, und dann mit deR Klage drohen.
na, wer von euch Filesharen macht mit? Evt. findet sich ja hier auch eine Jurist, der für uns hier den Prozesskram übernimmt und damit ein bischen Geld gespendet bekommt. Mir pers. wäre das durch aus was wert. Wobei ich mich frage, ob die Klage bzw. deren Ergebnis dann nur für meinen jezigen Provider gilt und wenn ich den Anbieter wechsel wieder klagen muss, oder ob das an mich gebinded ist???