Sind die ABG's von Alienware. Die verkaufen so Computerzeugs.
Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen die Verwendung des Produktes zu untersagen und uns Zugang zu ihrer Wohnung zu verschaffen (oder Dritte damit zu beauftragen), sollten Zahlungen nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt erfolgen oder sollte ihr Kreditkartenunternehmen die Zahlung ablehnen oder bereits erfolgte Zahlungen für das Produkt aus irgendeinem Grund zurückfordern.
ich glaube das verstößt leicht gegen artikel 13 des grundgesetzes, unverletzlichkeit der wohnung. das kann wohl kaum durch ne simple agb ausgesetzt werden.
Streite dich nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau runter und schlägt dich dank seiner Erfahrung.
Ich glaube auch stark dass das nen scherz von den alienware leuten.
Und selbst wenn nicht, der absatz der AGB ist ohnehin nicht wirksam, gerade weil er gegens Grundgesetz verstößt Könnt also beruhigt dort einkaufen.
Was mich nur wundert ist dass da noch kein Hyperaktiver Anwalt drüber gestolpert ist.
Ich werds mal weiter beobachten und meldung machen wenn sich was ändert
This post has been edited 1 times, last edit by "Ra@ZZ125" (Nov 11th 2006, 12:45am)
Vlt. meinen die damit, das wenn man auch nach der 3. Mahnung nicht zahlt, man halt den Pfänder einschaltet, der halt im Auftrag von Alienware kommt. Das ist ja nun nicht "ungesetzlich".
Was die meinen sei mal dahingestellt, was da steht ist wichtiger.
Und das was da steht bedeutet soviel wie "wenn du nicht zahlst, komm ich zu dir nach hause brech die bude auf und nehm den Fernseher mit"
Naja selbst können die sich keinen Zutritt zur Wohnung verschaffen. Auch Inkassofirmen (sollten sie die beauftragen) dürfen nicht in die Wohnung.
Die haben nur die Möglichkeit über das Gericht das Geld einzuklagen und dann per Gerichtsvollzieher (der "Dritte") in die Wohnung zu gelangen.