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Cool-T

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1

Thursday, May 13th 2004, 2:56pm

"Geld - Zurück - Garantie" im Einzelhandel?!

moin

Ein Kumpel von mir hat sich eine DVD surroundset bei so einem kleinen (einzelhandel) elektronikfachgeschäft gekauft und wollte es heute zurück bringen. es war keine reduzierte ware und trotzdem wollte der verkäufer 2 tage nach dem kauf das set nicht umtauschen und ihm das geld zurückgeben. der laberte irgendwas von "geht nur im grosshandel oder bei otto" bla, jetzt meine frage, gilt die geld zurückgarantie auch im einzelhandel , d.h. muss dieser laden das dvd set umtauschen und ihm das geld zurückgeben???

so long

Zitat

Original von Öli
(ist haftpflicht eigentlich ne pflicht-versicherung?)
dicke fi***n ist wie mofa fahren. es macht nur so lange spaß, bis man dabei von freunden gesehen wird.
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2

Thursday, May 13th 2004, 3:08pm

Grund der Rückgabe ?
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StunRocZ

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3

Thursday, May 13th 2004, 3:12pm

Wenn es kaputt ist: Ja.
Wenn es ihm nicht gefällt: Nein.
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Matthias

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4

Thursday, May 13th 2004, 3:17pm

Oder aber auch bei einem Motivirrtum...eher die Ausnahme.
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Bike: ...

5

Thursday, May 13th 2004, 3:40pm

meine Mutter hat knapp 6 Jahre im Einzelhandel gearbeitet. Es war zwar nen etwas größerer Laden, aber trotzdem hat der Kunde das Recht seine Ware umzutauschen solange es nicht ausdrücklich gesagt wird, dass die Ware vom Umtausch ausgeschlossen is (z.B. Unterwäsche). Wenn der Kunde mit der Ware nicht zufrieden ist und sie nicht genutzt hat spricht da niichts gegen. Da kann man gegen Klagen. Da bin ich mir sicher, soll der Verkäufer sich doch darauf einlassen. Sag Deinem Kumpel, der soll mit seinem Vater/seiner Mutter dahin gehen und sich das ganze nochmal vom Verkäufer bestättigen lassen. Jugendliche werden oft so abgewickelt... Der MUSS die Ware wieder annehmen, vor allem nach 2 Tagen, der Verkäufer macht sich echt lächerlich.
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Cleaner

*putzfetischist*

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6

Thursday, May 13th 2004, 4:00pm

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Bike: ...

7

Thursday, May 13th 2004, 5:19pm

RE: "Geld - Zurück - Garantie" im Einzelhandel?!

Quoted

Original von Cool-T
es war keine reduzierte ware und trotzdem wollte der verkäufer 2 tage nach dem kauf das set nicht umtauschen und ihm das geld zurückgeben. der laberte irgendwas von "geht nur im grosshandel oder bei otto" bla ,


daran sieht man erstma, dass der Verkäufer nicht soo den Durchblick hat. Ok, ok, dann kann man nicht ohne weiteres Umtauschen, laut dem Text von Cleaner.

Hab auch noch einen, ist was länger, aber da steht in welchem Fall doch umgetauscht werden kann.

http://www.schlauer.de/einkaufen/b.htm

Da wird zwar zum einen darauf hingewiesen, dass man vor dem Kauf einen evtl. Umtausch abklären sollten, jedoch steht auch drin:

Quoted

Handelt es sich dagegen nicht um typische Massenartikel, ist der Verkäufer verpflichtet, auf Allgemeine Geschäftsbedingungen hinzuweisen.


Dann muss ich meine Aussage wohl gewissermassen zurücknehmen. Jedoch ist ein Umtausch in seinem Fall wohl doch nicht ganz augeschlossen. Er hat zwar vorher vielleicht nicht explizit gefragt, ob er die Ware umtauschen kann, jedoch hat der Verkäufer ihn auch nicht auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen. Steht so nicht Aussage gegen Aussage? Er könnte es ja so probieren und sagen, dass ihm die Anlage Soundmässig enttäuscht und er deswegen vom Kauf zurücktreten will.
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8

Thursday, May 13th 2004, 7:27pm

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen meistens auf der Rechnung.
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Bike: ...

9

Thursday, May 13th 2004, 7:31pm

Quoted

Original von AiPtEx
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen meistens auf der Rechnung.


aber die Rechnung erhält man erst nach dem Kauf!
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fwmone

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10

Thursday, May 13th 2004, 8:26pm

Mal alles in einem Post zusammengefasst, wenngleich oben auch schon mal genannt oder vielleicht auch nicht:

  • Ein Kaufvertrag im Ladengeschäft ist zunächst einmal nicht einfach widerruflich. Die seit 1.1.2002 geltende Regelung für 'Verbraucherverträge' ist dem Fernabsatz vorbehalten. Die Rücknahme ist deshalb eine - allerdings durchaus gängige - Kulanzsache.
  • Ein Motivirrtum ("gefällt mir nicht") ist unbeachtlich für eine Anfechtung des Angebots und die daraus folgende Nichtigkeit des Vertrages
  • Reklamationen wegen Defekten oder sofern das Produkt nicht die beschriebene Leistung hat, sind natürlich möglich
  • AGB gelten im Ladengeschäft, sofern sie für den Kunden zugänglich gemacht sind, beispielsweise durch einen Aushang. So etwas hat jeder Laden. AGB stehen nie auf Rechnungen, weil da einfach der Platz nicht reicht.
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