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Bike: Feuerstuhl + 900er Ringding + 1000er Feuerklinge und 600er schaukelstuhl

1

Wednesday, May 19th 2004, 1:32pm

Sex in der öffentlichkeit!?!

was passiert wenn man dabei erwischt wird, hab mal in nem bgb gelesen das es geldstrafen oder sogar freiheitsstrafen dafür giebt. :rolleyes:

ne bekannte meinte sie kennt jemand der hätte mal 1500 euro strafe bezahlen müssen. :P

wer weiß was genaueres darüber?? bestimmt falk der kennt sich in solchen rechtlichen sachen aus!? :daumen:

THXle
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2

Wednesday, May 19th 2004, 1:42pm

quatsch... ich glaub da passiert nix.. oder sollte man sich sorgen machen?
gruß popo

habe noch Teile von meiner 98er Rossi (Rahmen, Schwinge, Bremse, el. uvm bei Interesse -> PN)
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3

Wednesday, May 19th 2004, 1:43pm

Wahrscheinlich "Erregung öffentlichen Ärgernisses" oder sowas.

Aber 1500 EURO sind vielleicht schon ein bisschen utopisch. Ich denke, wenn du das in nem öffentlichen Park hinter nem busch machst, und man muss es sehen wollen, um es zu sehen, dann wird das nich so schlimm sein.

Wenn du allerdings mitten in der Standt, mittags nen Porno drehst und die Leute sich belästigt fühlen, dann kanns dafür schon auch hohe Geldstrafen geben.
" Ein Mensch sollte nie mehr Staub aufwirbeln, als er bereit ist zu schlucken "
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BuschieB

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4

Wednesday, May 19th 2004, 1:43pm

Das läuft soweit ich mich da noch recht erinnere unter Ärgerniss wegen öffentlicher Belästigung.

Naja, dass das sehr teuer ist, kann schon gut sein.
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5

Wednesday, May 19th 2004, 1:46pm

Quoted

Original von Tristan
Wenn du allerdings mitten in der Standt, mittags nen Porno drehst und die Leute sich belästigt fühlen, dann kanns dafür schon auch hohe Geldstrafen geben.


ich meine natürlich nicht mitten auf nem markt-platz sondern schon irgendwo abgelegen
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6

Wednesday, May 19th 2004, 2:05pm

wenn trotzdem jemand vorbeikommt und das nicht mag - die polizei ruft dann bekommt ihr schon mächtig ärger ;) is ja verboten :P
... let us die young or let us life forever ...
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fwmone

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7

Wednesday, May 19th 2004, 3:03pm

RE: Sex in der öffentlichkeit!?!

Quoted

Original von honk
was passiert wenn man dabei erwischt wird, hab mal in nem bgb gelesen das es geldstrafen oder sogar freiheitsstrafen dafür giebt. :rolleyes:


Im Bürgerlichen GesetzBuch stehen keine Strafandrohungen, sondern im StrafGesetzBuch.

Und zwar...

StGB § 183 Exhibitionistische Handlungen
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.
(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung
1.   nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder
2.   nach § 174 Abs. 2 Nr. 1 oder § 176 Abs. 3 Nr. 1
bestraft wird.

StGB § 183 a Erregung öffentlichen Ärgernisses
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
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8

Wednesday, May 19th 2004, 3:17pm

:D Keine Signatur ist auch eine Signatur! :D
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9

Wednesday, May 19th 2004, 3:19pm

RE: Sex in der öffentlichkeit!?!

Quoted

Original von fwmone
(1) Ein Mann , der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


Und eine Frau darf das dann oder wie? 8o Und dann sag mal noch einer was von wegen, Frauen haben zu wenig rechte :)24
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10

Wednesday, May 19th 2004, 3:34pm

RE: Sex in der öffentlichkeit!?!

Quoted

Original von fwmone
StGB § 183 a Erregung öffentlichen Ärgernisses
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.



srich wenn ich mich im wald verstecke dann hab ich das ja nich absichtlich gemacht :P oder??
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11

Wednesday, May 19th 2004, 4:11pm

schon lustig das es gesetzlich verboten ist seinen "natürlichen pflichten" nach zu eifern...
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maRcusW

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12

Wednesday, May 19th 2004, 4:40pm

darf ich in der öffentlichkeit einen haufen setzen?
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Speedfreak

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13

Wednesday, May 19th 2004, 5:20pm

Quoted

Original von maRcusW
darf ich in der öffentlichkeit einen haufen setzen?


lol

erstens kann ich mir net vorstellen, dass das sehr gemütlich ist und zweitens wird das wohl genauso erregung öffetnlichen ärgernisses sein

ot: ich denk ma wennde in irgendeinem wald oder feld **** stört dsa keine sau ...
Way too fast, way too fast
Gonna be the first and last
Shoot ya down, shoot ya down
Flamin' Wreck you hit the ground
Up for a week
Don't need no sleep
Cause I'm a SPEEDFREAK

This post has been edited 1 times, last edit by "Speedfreak" (May 19th 2004, 5:21pm)

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Matthias

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14

Wednesday, May 19th 2004, 5:30pm

Quoted

Original von Speedfreak TDR

ot: ich denk ma wennde in irgendeinem wald oder feld **** stört dsa keine sau ...


Stimmt. Hat damals auch keiner gemerkt :rolleyes:
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SuperSamuel

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15

Wednesday, May 19th 2004, 5:56pm

meinetwegen können die da richtig abkassieren, hab keine probleme damit... *gg*
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