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hahnhofer

*Metzgerkind*

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1

Tuesday, December 13th 2005, 10:28pm

Vorgezogener B-Führerschein (kein begleitetes Fahren) /Reglungen? (An die Rechtsexperten)

Hallo!
Ich habe mir nun die Ausnahmegenehmigung geholt, um mit 17 den FS machen zu dürfen um damit zum Bahnhof zu fahren, damit ich zur Arbeit komme.
Nächste Woche habe ich einen Termin beim TÜV, dort soll eine "Fahreignungsbegutachtung" durchgeführt werden (der Spaß kostet 130 EUR..)
So, nun zu meiner eigendlichen Frage: Ich wollte dies jetzt auch gleich noch mit dem begleitenden Fahren kombinieren, würde sich ja anbieten.
Jetzt habe ich jedoch erfahren, dass dies gar nicht erforderlich ist,
da ich ja einen Führerschein der Klasse B erhalte, mit der Auflage, nur zum Bahnhof "sowiso" und zurück zu fahren. Und ein Verstoßen gegen auflagen kostet angeblich 25 EUR und häte keine weitere Folgen?
Wie schauts da aus? Ich glab dass ja eigendlich nich so wirklich, aber der Typ der das meinte fährt mit seiner "Ausnahme-Fahrerlaubnis" auch so rum und hatte noch nie Probleme.

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2

Tuesday, December 13th 2005, 11:11pm

imho ist das so nicht möglich. du machst einen führerschein unter auflagen. der führerschein 17 "begleitetes fahren" ist wieder was ganz anderes.

ob da jemand so mit rumfährt, spielt da keine rolle, weil es auf keinen fall erlaubt sein kann.
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Öli

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3

Wednesday, December 14th 2005, 3:27pm

also strafe beim begleiteten fahren ist:
fahrerlaubnisentzug bis 18 (inkl. A1) + 50Euros... das wars... hehe.
wenn man keinen a1 hat fährt man also solang bis man erwischt wird :D

wie das bei der sondergenehmigung ist weiß ich nicht, das wird bestimmt individuell entschieden...

Quoted

Original von Capirossi zum Thema 15m Unterplankenschutz
[...] der meter wohl bei 500€ oder so liegen würde, [...] es wären dann immerhin 7,5mio € - und das nur für ein teilstück
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4

Wednesday, December 14th 2005, 4:13pm

Das ist schon erforderlich. Wenn du den Schein hast, brauchst du nur noch den Antrag auf begleitendes Fahren stellen. So wars zumindest bei nem Kumpel. Fahrerlaubnisentzug is erst wenn se dich zum zweiten Mal erwischen, beim ersten Mal musst du 50€ zahlen..
Vegetarier essen meinem Essen das Essen weg
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Öli

* Nasenbär *

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5

Wednesday, December 14th 2005, 4:15pm

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Original von hesselberg01
Das ist schon erforderlich. Wenn du den Schein hast, brauchst du nur noch den Antrag auf begleitendes Fahren stellen. So wars zumindest bei nem Kumpel. Fahrerlaubnisentzug is erst wenn se dich zum zweiten Mal erwischen, beim ersten Mal musst du 50€ zahlen..


wenn du dir da sicher bist, dann ruf ich gleich bei der bullerei an, spring im sechseck und fahr ab nächsten monat auto :D muhaaa das wär geil... hahah

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Original von Capirossi zum Thema 15m Unterplankenschutz
[...] der meter wohl bei 500€ oder so liegen würde, [...] es wären dann immerhin 7,5mio € - und das nur für ein teilstück
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6

Wednesday, December 14th 2005, 4:19pm

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Original von Öli

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Original von hesselberg01
Das ist schon erforderlich. Wenn du den Schein hast, brauchst du nur noch den Antrag auf begleitendes Fahren stellen. So wars zumindest bei nem Kumpel. Fahrerlaubnisentzug is erst wenn se dich zum zweiten Mal erwischen, beim ersten Mal musst du 50€ zahlen..


wenn du dir da sicher bist, dann ruf ich gleich bei der bullerei an, spring im sechseck und fahr ab nächsten monat auto :D muhaaa das wär geil... hahah


So hats mir mein Fahrlehrer gesagt, und der sollte es schon wissen....
Also, viel Spaß beim Autofahren :D :D
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Öli

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7

Wednesday, December 14th 2005, 4:31pm

fahrlehrer labern in den hinsichten immer kagge... meiner hat gesagt das man seinen schein dann erst mit 21 wiederbekommt. darauf würd ich nichts setzen :D

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Original von Capirossi zum Thema 15m Unterplankenschutz
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