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1

Friday, February 2nd 2007, 9:16am

geschützer Begriff? Ingenieuer?

Hallo,

kann mir einer( mit quelle) definitiv sagen, ob der Begriff "Ingenieur" ein justitischer Titel(oder wie immer man das auch nennt) ist? - wie z.B. Doktor oder Meister.

könnte ich, z.B. um möglichst für jeden Kram Rechnungen schreiben zu können ein Gewerbe anmelden und es "Ingenieuers Dienstleistungen" nennen. Standart für Studentenjobs ist mW nach ja meist sowas wie "Bürotätigkeit" o.ä. - Ich würde aber lieber etwas technischeres hinschreiben, weil ich bald jemanden eine Gartenlaube hinstelle (nur aufbauen) und ich ihm eine Rechnung schreiben will.



merci,

Zord911
// Manchen Moderatoren gehören die Hoden geschoren//

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2

Friday, February 2nd 2007, 9:58am

wär ja noch schöner mein freund ..... ich glaub es hämmert wofür studieren wir den scheiß denn wenn sich jeder so nennen darf

abgesehen davon ist das was du da machst jawohl eher was handwerkliches, so ne laube wird normalerweise wohl eher mit menschenverstand und erfahrung gemacht und durchläuft weniger die klassischen ingenieurstechnischen entwicklungsstufen ^^

also der schutz des titels ist auf jeden fall seit den 70ern in der BRD gegeben, wird aber über ländergesetze geregelt

siehe hier : http://www.ingenieurkammer-rlp.de/cms/recht/inggesetz.php
a scientist studies what is, whereas an engineer creates what never was ! (Theodore von Karman)
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3

Friday, February 2nd 2007, 10:44am

Danke erstmal für die schnelle Antwort.

Einerseits bin ich froh, dass Ingenieuer doch geschützt ist, und nicht wie Webdesigner :daumen: oder Heilpraktiker o.ä. von jedem benutzt werden kann.

Leider dauert es noch 4 Semester bis ich mein Ing. Diplom an eine Wand hinter meinem Schreibtisch hängen kann....

zurück zum Thema:

-ich arbeite bei einer kleinen Startup IT-Hardware Firma zZ auf Lohnsteuer
-zusätzlich mache ich gelegendlich Arbeiten im Bereich Computerprobleme. eher sporadisch
-Nachhilfe sporadisch, aber mit festem Kundenstamm
-bei meinem Vater im Unternehmen bürokram(in zukunft)

ich will das ganze halt unter einem Namen freiberuflich machen.

Vorschläge für "Gewerbebeschreibungen"? in erster Firma lautet mein job auf meiner Visitenkarte übrigens IT Consultant :daumen: ist Consultant geschützt? wohl eher nicht??? Aber DAS image hat die Beraterbranche ja nicht gerade....



zord911
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Cossie

*Dirty old Man*

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4

Friday, February 2nd 2007, 1:30pm

Nenn dich doch einfach Facility Manager...nicht geschützt und die wenigsten wissen was es wirklich ist...
Es kostet viel Geld billig auszusehen


Rücksicht auf andere ist die Wurzel allen Missvergnügens
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5

Friday, February 2nd 2007, 1:58pm

Quoted

Original von sLid3r
wär ja noch schöner mein freund ..... ich glaub es hämmert wofür studieren wir den scheiß denn wenn sich jeder so nennen darf

abgesehen davon ist das was du da machst jawohl eher was handwerkliches, so ne laube wird normalerweise wohl eher mit menschenverstand und erfahrung gemacht und durchläuft weniger die klassischen ingenieurstechnischen entwicklungsstufen ^^

also der schutz des titels ist auf jeden fall seit den 70ern in der BRD gegeben, wird aber über ländergesetze geregelt

siehe hier : http://www.ingenieurkammer-rlp.de/cms/recht/inggesetz.php


:daumen: bei dem titel hab ich schon gedacht "wenn da die erste antwort mal nicht vom sLid3RR ist" ...
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6

Friday, February 2nd 2007, 3:36pm

aja ich bin heut morgen fast ausm bett gefallen als ich das las ... grausames erwachen sozusagen - dafür war ich dann auch grad hellwach
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Chris_RS

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7

Friday, February 2nd 2007, 3:41pm

wenn man sich als ingenieuer bezeichnet isses eh vorbei mit kunden :daumen:

nimm lieber nicht einfach einen begriff, sonder ne kurze beschreibung, bauleistungen aller art oder son schwachfug.
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8

Friday, February 2nd 2007, 3:51pm

und das nach nicht mal einem ganzen semester matschbau :rolleyes:
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9

Friday, February 2nd 2007, 4:05pm

das ging nicht an mich neo ....

sondern im threadtitel hat sich der zord wohl vertippt
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10

Friday, February 2nd 2007, 4:14pm

Wie wär's mit First Consulting Assistant Director, Department for This and That?
Oder du lässt dir einfach 'nen markigen Spruch einfallen. Wir fliesen Ihre Küche und kacheln Ihre Alte. Brustvergrößerung durch Handauflegen. Oder so.
:)27
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11

Friday, February 2nd 2007, 4:15pm

gewerbebeschreibung entspricht definitiv NICHT einem markigen spruch ^^
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Cleaner

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12

Friday, February 2nd 2007, 4:46pm

Würde gegen das Täuschungsverbot § 18 Abs. 2 HGB verstoßen.

Du darfst eine Unternehmung auch nicht AG nennen, wenn es keine ist.
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13

Friday, February 2nd 2007, 5:31pm

RE: geschützer Begriff? Ingenieuer?

Quoted

Original von Zord911
Ingenieuer?
"Ingenieuers Dienstleistungen"


Wenn ich eine Berufsbezeichnung professionell verwenden wollte, würde ich mich als erstes darüber informieren wie man sie richtig schreibt.
Schon peinlich wenn man etwas studiert, und dann nicht einmal weiß wie es richtig geschrieben wird
Musik ohne Bass, lass!
Es muß nicht rocken, solange es Bluegrass ist!
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14

Friday, February 2nd 2007, 7:40pm

...wenn du nen gewerbe anmeldest darfst du einen solchen namen garnicht angeben! also "Ingenieurs *lol* Dienstleistungen" ist nur als Zusatz zu deinem Namen möglich ;)

z.b. Ralf Meyer Dienstleistungen...

außer du bist eingetragener Kaufmann, dann kannst du deinen "Fantasienamen" verwenden und musst deinen eigenen namen nicht im Firmennamen unterbringen... ;)

...alles andere KANN probleme geben wenn du damit einen Briefkopf schmückst!

das was ihr hier alle schreibt sind stellenbezeichnungen und keine firmennamen!? sowas gibt man als tätigkeit an... *lol*

This post has been edited 2 times, last edit by "$chw@ob" (Feb 2nd 2007, 7:42pm)

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Xmount

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15

Friday, February 2nd 2007, 8:24pm

Ich würd das einfach [Vorname] Nachname] Informationsdienstleistungen nennen, damit hast du eigentlich alles abgedeckt und geschützt ist das auch nicht.
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