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Registrierungsdatum: 11. März 2004
Bike: CBR 600 PC35, Kilogixxer K2, WDB 203.061, WDB211.052
Wohnort: Rastatt, Berlin
Zitat
Original von Kawa-Racer
Hmm,sollte ich nächstes Jahr bei der Polizei landen werd ich nur Biker anhalten ,die zu langsam fahren
*Allwissender Fanatiker*
Registrierungsdatum: 15. August 2006
Bike: Kawa ZX-6RR ('04)
Wohnort: Reichshof (Gummersbach)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kawa-Racer« (28. Juni 2007, 02:16)
Zitat
Dass er dabei gegen irgendwelche Vorschriften verstoßen hätte bestreitet der Antragsteller. Der Antragsgegner hat zur Dokumentation des angeblichen gesetzwidrigen Verhaltens des Antragstellers lediglich einen Polizeivermerk vom 9. Juni 2005 vorgelegt (die nachgereichte Videokassette zeigt den Antragsteller nicht) blöde Sache - hat die Polizei wohl verpennt und macht deren Aussage vorm Gericht lächerlich. Aus dem Polizeivermerk ergibt sich, dass der Antragsteller unter rennsportmäßigen Bedingungen (extreme Kurvenlage, fast ausschließlich Vollgas) gefahren sein soll. Selbst wenn dieses - vom Antragsteller bestrittene - Verhalten als durch den Polizeibericht erwiesen gelten könnte, ist nicht klar, gegen welche konkreten verkehrsrechtlichen oder strafrechtlichen Vorschriften der Antragsteller mit diesem Verhalten verstoßen haben sollte. Solche Vorschriften werden vom Antragsgegner nicht benannt hätte somit anders für den Antragsteller (Moppedfahreer) ausgehen können, wenn die Polizisten sauber gearbeitet hätten und einen konkreten Verstoß genannt hätten.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »GreatReaper100« (28. Juni 2007, 08:50)