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Rana

*Lollipop-Porn-Bitch*

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Bike: triumph daytona 675 `06

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46

Dienstag, 14. August 2007, 14:16

Zitat

Original von Der Max
Ja bist du :P


:P

ui mich hat grad übelst ne wespe in arm gestochen. nur hat des vieh den fehler gemacht und is mit ins haus geflogen, dachdem ich die tür zu hatte.

:Dhab mirn nassen lappen geholt und se sicher zehn minuten unter allen flüchen die ich kenne verdroschen X(..
Triumph..Stil statt Reis

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Rana« (14. August 2007, 14:16)

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Bike: Kawasaki

47

Samstag, 25. August 2007, 18:19

war grad in Mannheim beim Schnittlauch, der hat gesagt wenn er eindeutig zu laut is können sies Motorrad trotzdem vor Ort stilllegen, wenn du einen erqischst, der gut drauf is, kannste m it ner Mängelkarte davonkommen, sprich 1 Woche später mit Killer vorführen..aber wie des mit den Geldstrafen ist, wusste er auch nicht :rolleyes:
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Bike: Yamaha YZF R6

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48

Samstag, 25. August 2007, 18:39

Ich hab den Killer und n Schräubchen ja dann immer mit dabei, also sollte das ja dann wiederum kein Problem sein. :D

Aber gut, danke, werd ich also wirklich so machen.

Gruß,
fâb.-
„Alle sagten: das geht nicht.
Dann kam einer, der wusste das nicht und der hats gemacht.“

~

Nichts ist wie es scheint.-

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Bike: Fireblade

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49

Samstag, 25. August 2007, 19:14

aber kann sowas nicht wieder als vorsatz ausgelegt werden?!
Four wheels move the body. Two wheels move the soul.
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50

Samstag, 25. August 2007, 19:57

eigentlich ja schon, aber zur zeit blickt irgendwie keine sau mehr durch, is ziemliche glückssache was einem aufs auge gedrückt wird, je nachdem wie der bulle drauf is...
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51

Samstag, 25. August 2007, 20:24

wie gesagt,ich hab damals keine punkte bekommen,nur eben die 25€
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Bike: Suzuki GSX-R750

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52

Sonntag, 26. August 2007, 10:28

Zitat

Original von popo

Zitat

Original von Van Zoidberg
92 ist irgendwie wenig wenn man bedenkt dass ich 102 hab


japp hab gerade nochmal bei der K7 reingeguckt... ab Werk 102 und bei der K5 92...

von daher sind 90 als oberste Grenze schonmal quatsch...


Hab gestern den eindeutigen Beweis bekommen... meine K5 mit Sportauspuff ohne DB Eater ist leiser als die K7 - original... undzwar bedeutend 8o
gruß popo

habe noch Teile von meiner 98er Rossi (Rahmen, Schwinge, Bremse, el. uvm bei Interesse -> PN)
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Bike: Kawasaki

53

Sonntag, 26. August 2007, 14:21

So war grad nochmal auf nem anderen Revier, die haben gesagt dass bei dem neuen Gesetz nicht bedacht wurde, dass es trotzdem erlöschen der ABE ist wenn man ohne Killer fährt, Strafe is immernoch 3 Punkte + Geldstrafe...
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Killersemmel

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54

Dienstag, 28. August 2007, 20:26

hi freunde

war heute bei der polizei nochmal zum thema strafe beizu lauten auspuff

was die leutchen da wieder erzählt haben war der hammer, also wenn das mal keine polizeiliche willkür ist.

also ich komme an und frage die nette beamtin an der "theke" ob sie mir mal ne frage beantworten könne und ich lege los, mit ergänzung bzw ersätzung der stvzo durch die europäische fzv usw und frage ob es stimmt dass bei veränderungen die die sicherheit nicht betreffen, z.b. auspuff es so ist dass max. 25€ fällig werden statt 50€ ud 3 punkten. und sie sagt: "was hat den die EU damit zu tun, ist doch egal was da für gesetze gelten, wir sind hier in deutschland und haben damit nix zu tun...." ich nur so... :what:

naja dann rede ich weiter und komme dadrauf dass der auspuff den ich mir holen will *hust* is ja auch nich schon seit einem monat dran... ja eine E-Prüfnummer hat und deshalb auch ohne ABE bzw tüv eintragung zugelassen ist, und dann sagt sie e-nummer was? hab ich ja noch nie gehört, also sie müssen immer ne abe dabei haben, sone kleine nummer würde mir nicht reichen bei ner kontrolle...ich so :mata:

und dann sagt sie ich hole mal nen kollegen der sich sehr gut mit sowas auskennt, er kommt runter und is freundlich wie sau, war echtn cooler typ, aber auch der hatte keine ahnung. er wollte mir dann zusätzlich noch weiß machen dass man mit E-Nummer zwar keine abe braucht(hat auch erstmal seine kollegin aufgeklärt) aber dies ja nur der fall ist solange man eine E1 nummer hat, wie er sie genannt hat. dann habe ich gesagt wie E1 die zahl steht doch nur für das land in dem das teil geprüft wurde. und dann sagt er folgendes: "ja aber das teil muss in deutschland geprüft sein (E1 ist sogar deutschlands kennnummer ;) ) es würde ja nix bringen wenn sie den auspuff in spanien testen, dann wäre er ja noch lange nicht in deutschland zugelassen usw und so fort

fazit: sowas kontrolliert uns täglich, is echt ne schande wie wenig ahnung die haben. und du bist dann der arsch der bei ner kontrolle beweisen muss das alles mit rechten dingen zugeht. sie meinten auch noch ich solle zu tüv gehen die wissen da besser bescheid...toll aber die knüpfen mir nicht mein geld ab oder stellen meine maschine sicher...also wer sollte hier die ahnung haben?

ich glaube ich fahr morgen nochmal kurz hin und zeige ihm an seinem scheiss passat streifenwagen wie dermassen illegal er ja nach seiner eigenen aussage unterwegs ist. Scheiben sind z.b. E6 geprüft, Blinker und Scheinwerfer E3 usw. man diese deppen :bang:
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55

Mittwoch, 29. August 2007, 09:03

Man muß bedenken das nicht jeder mensch sich in ALLEN bereichen auskennt.

Das mit der E nummer geht sogar soweit das es in Italien schon fälle gab das Motorräder eingezogen wurden weil der Helm des Fahrers keine E5 nummer hatte.

Die wollen nach und nach Europäische Völker vereinigen bekommen aber solche sachen nicht auf die Reihe und der normale Bürger muß bevor er ins Ausland fährt erstmal schaun ob auch alles in dem benachbarten Land zugelassen ist.

Mann kann Pech haben oder auch nicht, manche trifft es und manche nicht.
Das ist echt "pöde"

Zitat

Meinungen gehen fast immer auseinander, das ist im Leben nun mal so, aber es kommt zum Glück nur auf die richtigen Meinungen an, die anderen sind allenfalls
Zeitvertreib
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Bike: Kawasaki

56

Mittwoch, 29. August 2007, 15:32

kann mir mal einer den Paragraph raussuchen, indem das neue Gesetz drinstehen soll? Ich finds nirgends
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Bike: Kawasaki

57

Montag, 3. September 2007, 13:12

so..hab mich letzte Woche hingesetzt und was für umnsere Polizei geschrieben:

das ist die erste Antwort aus dem Polizeipräsidium in Mannheim

Sehr geehrter Herr**********,
wie Sie richtig gehört haben, gab es im März 2007 eine Gesetzesänderung, welche sich auf die Ahndung von Verstößen gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) auswirkte.
In dem Fall, welchen Sie beschrieben haben, ist aus Sicht der StVZO die Betriebserlaubnis des Zweirades beim Entfernen des db-Killers erloschen. Das Erlöschen der Betriebserlaubnis wird damit begründet, weil sich das Geräusch- und Abgasverhaltens durch die vollzogene Änderung negativ verändert. Das bedeutet, dass durch das Entfernen des db-Killers das Fahr- und Standgeräusch des Zweirades wesentlich höher als zulässig ist.
Da durch der technischen Änderung die Betriebserlaubnis erloschen ist, kann aufgrund der momentanen rechtlichen Lage dies nur mit einer Verwarnung in Höhe von 15 Euro geahndet werden. Diese rechtliche Lücke, welche durch die Änderung der StVZO entstand, wird aber momentan durch das Bundesministerium für Verkehr behoben.
Sobald sich die technische Veränderung auf die Verkehrssicherheit auswirkt, werden wie üblich Ordnungswiedrigkeitenanzeigen gegen den Halter ( 75 Euro + 3 Punkte) und Fahrer (50 Euro + 3 Punkte) erstellt. Bei einer Veränderung der Auspuffanlage kann nicht von einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgegangen werden. Somit kann dieses nur mit einer Verwarnung von 15 Euro verfolgt werden.
Weiterhin wird ein Mängelberichtsverfahren eröffnet, womit die zuständige Zulassungsbehörde von den technischen Mängeln am Fahrzeug informiert wird. Der technische Mangel (db-Killer) muss dann innerhalb der nächsten 2 Wochen behoben werden. Das bedeutet Sie müssen bei einem Polizeirevier oder bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜSS, …) vorfahren und nachweisen, dass der db-Killer wieder eingebaut ist und dass das Fahrzeug den geltenden Rechten entspricht.
Sollten Sie weitere Fragen haben können Sie sich gerne wieder an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen
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Boby_white

unregistriert

58

Dienstag, 4. September 2007, 16:51

Gut, dass mein Püff keinen DB-Killer hat! :)44
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Seraphem

unregistriert

59

Dienstag, 4. September 2007, 17:39

Also laut dem PP-Mannheim: wenn man ohne db-Killer erwischt wird, kostet das 15€ für den Spaß, weil es keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer darstellt, plus innerhalb von 2 Wochen nachweisen, dass es den db-Killer auch eingebaut gibt?! =)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Seraphem« (4. September 2007, 17:39)

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Bike: Kawasaki

60

Dienstag, 4. September 2007, 18:10

so wie ich das verstanden habe, ja

warte allerdings noch auf 2 weitere Mails vom Minister für Verkehr und vom PP in Karlsruhe - mittlerweile glaube ich ja dass mir keiner zurückschreibt
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