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ApriliaWorld

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16

Montag, 15. Oktober 2007, 17:01

Zitat

Original von Wallimar

Zitat

Folgendes EU-Recht gilt für alle ABE-Anlagen:

97/24/EU Anhang 9

Laut § 19 Absatz 2, StVZO, in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich,
daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine
Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Auspuffanlagen mit Genehmigungszeichen
gekennzeichnet sind. Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung.
Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht verlangt werden.


Aber wenn die Polizei kann in ihrem Computersystem gucken und dann sehen die es ja ob der Dämpfer für das Fahrzeug homologiert ist oder nicht
Niveau ist keine Handcreme :!:

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Wallimar

Administrator

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17

Montag, 15. Oktober 2007, 17:09

Du nennst Polizei und Computer zusammen in einem Satz?! 8o

Die sind doch froh wenn sie die Schreibmaschine bedienen können. ;)
:hammer: KTM Superduke R - weil Sportler was für Schwuchteln sind :hammer:
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ApriliaWorld

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18

Montag, 15. Oktober 2007, 17:31

Aber man weiß ja nie. Vieleicht kommt man ja an so eine uneinsichtige Intelligenzbestie :D
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Adingo

unregistriert

19

Donnerstag, 18. Oktober 2007, 23:16

wie schon gesagt, mach dir doch nicht ins hemd, e nummer is doch druff! und im schlimsten fall is es 3 pnkte und 75€ , und, hatte ich auch schon, stand aber "For Racing Use Only" auf dem Dämpfer, und nix mit ner E-Nummer! =)
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