Mittwoch, 10. Juni 2026, 17:54 UTC+2
Sie sind nicht angemeldet.
*Psychotante*
Registrierungsdatum: 5. April 2002
Bike: leider keins :( .......... Auto: Audi A3 1.8L
Wohnort: Ravensburg

*Psychotante*
Registrierungsdatum: 5. April 2002
Bike: leider keins :( .......... Auto: Audi A3 1.8L
Wohnort: Ravensburg

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Machete« (2. März 2008, 22:56)
*Psychotante*
Registrierungsdatum: 5. April 2002
Bike: leider keins :( .......... Auto: Audi A3 1.8L
Wohnort: Ravensburg
Seh den Thread erst jetzt so recht. Man denkt ja bei sowas immer direkt an den einfachsten und unproblematischsten Fall der Argwohn des Verkäufers: er verkauft etwas Schlechtes, macht aber dem Käufer weis, es sei spitze. Das ist hier schon mal nicht der Fall und damit fällt Argwohn raus. Eine Anfechtung des Kaufangebots aufgrund von Argwohn wäre eine sichere Möglichkeit gewesen, den Vertrag von Beginn an zu vernichten.
Als Käufer wird man letztlich natürlich immer erwarten dürfen, ein ordnungsgemäßes Fahrzeug insbesondere ohne weitere Neulackierung zu erhalten - vor allem dann, wenn es noch recht neu ist (da es innerhalb der Garantie liegt, wird es also auch recht neu sein). Da das Fahrzeug nicht dieser allgemeinen Erwartungshaltung entspricht, ist es mangelhaft. Bei Mängeln an der Kaufsache ist letztlich immer an Nachbesserung, Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag (möglicherweise in Kombination mit Schadensersatz) zu denken. Eine Nachbesserung ist hier sichtlich unmöglich, bleiben also letztere Möglichkeiten. Hier kommt's dann wiederum auf zwei weitere Dinge an: 1., was möchte man selbst und viel wichtiger 2., kann sich der Verkäufer exkulpieren (entschulden). Als Kfz-Händler wird man ihm eine recht hohe Kompetenz zugestehen müssen; dann hängt es also davon ab, wie auffällig die Neulackierung war. Bei einfachen Arbeiten, bei denen man bspw. unter der Motorhaube noch die alte Farbe erkennen kann, ist es schon sehr offensichtlich. Wurde die Arbeit aber sehr sauber und umfassend durchgeführt, sieht man auch als Fachmann die Neulackierung nicht auf den ersten Blick. Inwieweit ein Händler alle Eventualitäten durchprüfen muss, sei hier zunächst dahingestellt. Dessen Möglichkeit des Rückgriffs auf den Verkäufer natürlich auch, weil das die Käuferin nicht mehr betrifft.
Schlussendlich gibt's noch die Anfängerjuristenvariante der Anfechtung des Kaufangebots wegen Eigenschaftsirrtum. Damit verbaut man sich aber die Möglichkeit auf Schadensersatz, kommt aber zumindest vom Vertrag weg.
Händlergarantie wird oft nicht beim Hersteller selbst abgeschlossen, sondern mit irgendeinem weiteren Unternehmen. Insofern werden da auch meist mehr Kosten übernommen. Du willst aber nicht am Vertrag festhalten und den Schaden reparieren lassen, sondern möchtest dich ganz vom Vertrag lösen. Ersteres wäre sicher die einfachere Variante gewesen. Andererseits weißt du nie, was sich bei diesem Auto noch ergeben könnte und du müsstest einen merkantilen Minderwert in Kauf nehmen (den du sicher durch Schadensersatz ersetzen lassen könntest - dennoch ärgerlich).fahrzeug ist 6 jahre alt. wurde aber ende august 2007 gekauft mit einem jahr händlergarantie.
Diese Frage kann ich dir auch nicht sicher beantworten. Eine komplette Neulackierung ist ja nun doch schon ein eher ungewöhnlicher Fall. Andererseits bleibt es jedoch dabei: er ist der Verkäufer und Kfz-Spezialist. Sofern er ein Fahrzeug in "perfektem Zustand" verkauft, muss er sich auch darüber im Klaren sein. In der Praxis ist das aber gerade bei Kfz-Käufen selten der Fall; deswegen ist es gut, eine solche Garantie zu haben.die lackierung ist sicher professionell gemacht, sodass man es als nicht fachmann sicher nicht sieht. inwiefern das der verkäufer nachzuprüfen hat, kann ich nicht beurteilen. deswegen stell ich solche fragen auch ausgerechnet hier im forum...
Naja, zunächst spricht man einfach mal mit den Leuten, anstatt zum Anwalt zu gehen. Solche Schnellschüsse gehen meistens nach hinten los. Wenn man einen guten Draht zum Autohaus hat, kommt da meistens auch etwas dabei rum. Ich hatte einen zwar etwas anders gelagerten Fall, der aber trotzdem ein wenig vergleichbar ist und kam so schlussendlich sehr günstig an meinen dritten Volvo, mit dem ich jahrelang sehr zufrieden war. Du erklärst, dich vom Vertrag lösen zu wollen, was du allerdings, jetzt, da du um den Sachverhalt weißt, sehr zügig tun müsstest. Welches Rechtsmittel du dabei anwendest, sei zunächst mal dahingestellt. Es kommt schließlich immer darauf an (s. o.), was genau du möchtest. Dir sind schließlich auch Fahrtkosten usw. entstanden; möglicherweise willst du die ersetzt wissen. Umgekehrt wird aber auch das Autohaus dir nicht den vollen Kaufbetrag zurückerstatten, sondern den merkantlilen Minderwert durch deinen Gebrauch liquidieren wollen. Das wäre im Übrigen durchaus rechtens und möglich, schlussendlich aber auch kein Beinbruch, weil du ja ohnehin Wertverlust etc. zu bestreiten hast.wie soll ich deiner meinung nach am besten vorgehen? ist es in so nem fall sinnvoll zum anwalt zu gehen, bzw kommt da mit hoher wahrscheinlichkeit was dabei raus? ansonsten ist es nicht rentabel für mich, da ich keine rechtschutz versicherung habe.
ICQ-Privatrechtsberatung nur gegen guten Sex.kannst mir gerne auch im icq schreiben
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Machete« (3. März 2008, 09:16)
Ich verstehe zwar den Einwand, aber die Formulierung bzw. die Rechtsauffassung ist so zumindest falsch, weil sie einiges miteinander vermischt, was aber zunächst gar nichts miteinander zu tun hat. Man muss die Situation wie folgt aufgliedern:wobei lack net mit in die garantie fällt sonderen vielmehr alle sich bewegenden teile vom motor...der lack würde mit in die garantie fallen wenn es der originale wäre aber direkt über audi net über die firma
um auf die lackierung garantie zu erhalten müßte man doch meines erachtens die firma finden die den nachlackiert hat?was bei dem fall ja doch schwierig is weils ominös keiner wissen will
*Psychotante*
Registrierungsdatum: 5. April 2002
Bike: leider keins :( .......... Auto: Audi A3 1.8L
Wohnort: Ravensburg