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bacardicola

*Psychotante*

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1

Freitag, 29. Februar 2008, 17:31

Audi A3 - Verschwiegene Neulackierung? (Rechtsfrage)

Hallo,

an meinem Audi A3 wirft der Lack Blasen. War deswegen grade beim Audi Händler. (allerdings nicht bei dem, von dem wir das Auto gekauft haben, da der in Geislingen ist).
Jedenfalls haben die das angeschaut und kamen zu dem Schluss, dass da Rost drunter ist.
Also haben sie die Lackdicke abgemessen und Fotos gemacht. Dabei wurde festgestellt, dass der Lack zu dick ist im Vergleich zur normalen ab Werk Lackierung. D.h. das Auto wurde komplett neu lackiert.
In diesem Fall könnte es sein, dass Audi die Reparatur nicht übernimmt, da die Kulanzfälle ja eigentlich für Fehler ab Werk gedacht sind.
Da wir davon keine Ahnung hatten, haben wir grad mit dem Händler in Geislingen telefoniert und uns bei ihm danach erkundigt. Er wusste auch nicht über diese Tatsache bescheid. Hat aber angeboten sich mit dem Vorbesitzer in Verbindung zu setzen.
Das Problem ist unter diesen Umständen hätte ich das Auto nie gekauft, da sowas für mich schon ein großer Minuspunkt ist...

Nun meine Frage:
Wie sieht das nun rechtlich aus? Was kann ich in dem Fall machen?
Steht mir in irgend einer Weise Schadensersatz oder Ähnliches (Rücktritt vom Kaufvertrag, usw.) zu???

Ich hoffe, dass sich jemand damit auskennt :(
Bin grad völlig fertig.
Domi / Squishy: früher hät ich dich für die typische hugos / kantine schixe gehalten die mit ihrem miss sixty dress & sonstigen labeln von party zu party hoppelt aber nix vom leben schnallt hauptsach gutaussehend krepieren ^^
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2

Sonntag, 2. März 2008, 22:14

haste beim audi händler gekauft??? sollte man doch normal von zurücktreten können...

weiß aber auch net was ihr auf den augen habt ich sehe das auf 3m entfernung ob nachlackiert wurde

möglicherweise kann falk mal sein wissen offenlegen :whistling:
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T.K.@TDR

unregistriert

3

Sonntag, 2. März 2008, 22:22

Kann ja nicht jeder Superman sein so wie du!
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bacardicola

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4

Sonntag, 2. März 2008, 22:36

öhm... moment.
das sieht man sicher nicht, dass der neu lackiert ist. haben ned mal die vom autohaus gesehen.
erst nachdem das mit diesem gerät nachgemessen wurde, kamen die da drauf.
aber ich weiß natürlich ned was du fürn toller typ bist, dass du sowas sofort erkennst... und dann noch aus 3 m entfernung... tzzz.

na dann hoffen wir mal auf den falk ;)
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super_hans

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5

Sonntag, 2. März 2008, 22:38

nunja händler muss sowas vorm verkauf schon feststellen und dementsprechend mitteilen.

weiß jetzt ned die genaue rechtslage, aber du kannst dem händler ne nachfirst setzen bzw. dann das volle programm durchziehen mit rücktritt vom kaufvertrag usw.

FC Bayern München e. V.

:)22
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Falk

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6

Sonntag, 2. März 2008, 22:40

Seh den Thread erst jetzt so recht. Man denkt ja bei sowas immer direkt an den einfachsten und unproblematischsten Fall der Argwohn des Verkäufers: er verkauft etwas Schlechtes, macht aber dem Käufer weis, es sei spitze. Das ist hier schon mal nicht der Fall und damit fällt Argwohn raus. Eine Anfechtung des Kaufangebots aufgrund von Argwohn wäre eine sichere Möglichkeit gewesen, den Vertrag von Beginn an zu vernichten.

Als Käufer wird man letztlich natürlich immer erwarten dürfen, ein ordnungsgemäßes Fahrzeug insbesondere ohne weitere Neulackierung zu erhalten - vor allem dann, wenn es noch recht neu ist (da es innerhalb der Garantie liegt, wird es also auch recht neu sein). Da das Fahrzeug nicht dieser allgemeinen Erwartungshaltung entspricht, ist es mangelhaft. Bei Mängeln an der Kaufsache ist letztlich immer an Nachbesserung, Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag (möglicherweise in Kombination mit Schadensersatz) zu denken. Eine Nachbesserung ist hier sichtlich unmöglich, bleiben also letztere Möglichkeiten. Hier kommt's dann wiederum auf zwei weitere Dinge an: 1., was möchte man selbst und viel wichtiger 2., kann sich der Verkäufer exkulpieren (entschulden). Als Kfz-Händler wird man ihm eine recht hohe Kompetenz zugestehen müssen; dann hängt es also davon ab, wie auffällig die Neulackierung war. Bei einfachen Arbeiten, bei denen man bspw. unter der Motorhaube noch die alte Farbe erkennen kann, ist es schon sehr offensichtlich. Wurde die Arbeit aber sehr sauber und umfassend durchgeführt, sieht man auch als Fachmann die Neulackierung nicht auf den ersten Blick. Inwieweit ein Händler alle Eventualitäten durchprüfen muss, sei hier zunächst dahingestellt. Dessen Möglichkeit des Rückgriffs auf den Verkäufer natürlich auch, weil das die Käuferin nicht mehr betrifft.

Schlussendlich gibt's noch die Anfängerjuristenvariante der Anfechtung des Kaufangebots wegen Eigenschaftsirrtum. Damit verbaut man sich aber die Möglichkeit auf Schadensersatz, kommt aber zumindest vom Vertrag weg.
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7

Sonntag, 2. März 2008, 22:51

"Kann ja nicht jeder Superman sein so wie du!"

ja hat ja auch net jeder son großes gemächt :)15

tja mag auch daran liegen weil ich selber lackier und man kriegt ne nachlackierung nieeeeeee so hin wie ne originale ab werk

aber macht man... ihr seid ja so derb und schlau

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Machete« (2. März 2008, 22:56)

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bacardicola

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8

Sonntag, 2. März 2008, 23:33

Seh den Thread erst jetzt so recht. Man denkt ja bei sowas immer direkt an den einfachsten und unproblematischsten Fall der Argwohn des Verkäufers: er verkauft etwas Schlechtes, macht aber dem Käufer weis, es sei spitze. Das ist hier schon mal nicht der Fall und damit fällt Argwohn raus. Eine Anfechtung des Kaufangebots aufgrund von Argwohn wäre eine sichere Möglichkeit gewesen, den Vertrag von Beginn an zu vernichten.

Als Käufer wird man letztlich natürlich immer erwarten dürfen, ein ordnungsgemäßes Fahrzeug insbesondere ohne weitere Neulackierung zu erhalten - vor allem dann, wenn es noch recht neu ist (da es innerhalb der Garantie liegt, wird es also auch recht neu sein). Da das Fahrzeug nicht dieser allgemeinen Erwartungshaltung entspricht, ist es mangelhaft. Bei Mängeln an der Kaufsache ist letztlich immer an Nachbesserung, Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag (möglicherweise in Kombination mit Schadensersatz) zu denken. Eine Nachbesserung ist hier sichtlich unmöglich, bleiben also letztere Möglichkeiten. Hier kommt's dann wiederum auf zwei weitere Dinge an: 1., was möchte man selbst und viel wichtiger 2., kann sich der Verkäufer exkulpieren (entschulden). Als Kfz-Händler wird man ihm eine recht hohe Kompetenz zugestehen müssen; dann hängt es also davon ab, wie auffällig die Neulackierung war. Bei einfachen Arbeiten, bei denen man bspw. unter der Motorhaube noch die alte Farbe erkennen kann, ist es schon sehr offensichtlich. Wurde die Arbeit aber sehr sauber und umfassend durchgeführt, sieht man auch als Fachmann die Neulackierung nicht auf den ersten Blick. Inwieweit ein Händler alle Eventualitäten durchprüfen muss, sei hier zunächst dahingestellt. Dessen Möglichkeit des Rückgriffs auf den Verkäufer natürlich auch, weil das die Käuferin nicht mehr betrifft.

Schlussendlich gibt's noch die Anfängerjuristenvariante der Anfechtung des Kaufangebots wegen Eigenschaftsirrtum. Damit verbaut man sich aber die Möglichkeit auf Schadensersatz, kommt aber zumindest vom Vertrag weg.


erst mal danke für deine antwort.
das fahrzeug ist 6 jahre alt. wurde aber ende august 2007 gekauft mit einem jahr händlergarantie.
die lackierung ist sicher professionell gemacht, sodass man es als nicht fachmann sicher nicht sieht. inwiefern das der verkäufer nachzuprüfen hat, kann ich nicht beurteilen. deswegen stell ich solche fragen auch ausgerechnet hier im forum...
es geht mir eben in erster linie darum, dass das fahrzeug als "perfekter zustand" gekauft wurde, ohne mängel und alles und wenn sich sowas hier früher rausgestellt hätte, wäre es für mich nie zum kauf gekommen.
wie soll ich deiner meinung nach am besten vorgehen?
ist es in so nem fall sinnvoll zum anwalt zu gehen, bzw kommt da mit hoher wahrscheinlichkeit was dabei raus? ansonsten ist es nicht rentabel für mich, da ich keine rechtschutz versicherung habe.

kannst mir gerne auch im icq schreiben, falls du weitere infos dazu brauchst um mir nen sinnvollen rat zu geben :)
das wär auf jeden fall sehr sehr nett...
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Falk

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9

Montag, 3. März 2008, 07:04

fahrzeug ist 6 jahre alt. wurde aber ende august 2007 gekauft mit einem jahr händlergarantie.
Händlergarantie wird oft nicht beim Hersteller selbst abgeschlossen, sondern mit irgendeinem weiteren Unternehmen. Insofern werden da auch meist mehr Kosten übernommen. Du willst aber nicht am Vertrag festhalten und den Schaden reparieren lassen, sondern möchtest dich ganz vom Vertrag lösen. Ersteres wäre sicher die einfachere Variante gewesen. Andererseits weißt du nie, was sich bei diesem Auto noch ergeben könnte und du müsstest einen merkantilen Minderwert in Kauf nehmen (den du sicher durch Schadensersatz ersetzen lassen könntest - dennoch ärgerlich).
die lackierung ist sicher professionell gemacht, sodass man es als nicht fachmann sicher nicht sieht. inwiefern das der verkäufer nachzuprüfen hat, kann ich nicht beurteilen. deswegen stell ich solche fragen auch ausgerechnet hier im forum...
Diese Frage kann ich dir auch nicht sicher beantworten. Eine komplette Neulackierung ist ja nun doch schon ein eher ungewöhnlicher Fall. Andererseits bleibt es jedoch dabei: er ist der Verkäufer und Kfz-Spezialist. Sofern er ein Fahrzeug in "perfektem Zustand" verkauft, muss er sich auch darüber im Klaren sein. In der Praxis ist das aber gerade bei Kfz-Käufen selten der Fall; deswegen ist es gut, eine solche Garantie zu haben.
wie soll ich deiner meinung nach am besten vorgehen? ist es in so nem fall sinnvoll zum anwalt zu gehen, bzw kommt da mit hoher wahrscheinlichkeit was dabei raus? ansonsten ist es nicht rentabel für mich, da ich keine rechtschutz versicherung habe.
Naja, zunächst spricht man einfach mal mit den Leuten, anstatt zum Anwalt zu gehen. Solche Schnellschüsse gehen meistens nach hinten los. Wenn man einen guten Draht zum Autohaus hat, kommt da meistens auch etwas dabei rum. Ich hatte einen zwar etwas anders gelagerten Fall, der aber trotzdem ein wenig vergleichbar ist und kam so schlussendlich sehr günstig an meinen dritten Volvo, mit dem ich jahrelang sehr zufrieden war. Du erklärst, dich vom Vertrag lösen zu wollen, was du allerdings, jetzt, da du um den Sachverhalt weißt, sehr zügig tun müsstest. Welches Rechtsmittel du dabei anwendest, sei zunächst mal dahingestellt. Es kommt schließlich immer darauf an (s. o.), was genau du möchtest. Dir sind schließlich auch Fahrtkosten usw. entstanden; möglicherweise willst du die ersetzt wissen. Umgekehrt wird aber auch das Autohaus dir nicht den vollen Kaufbetrag zurückerstatten, sondern den merkantlilen Minderwert durch deinen Gebrauch liquidieren wollen. Das wäre im Übrigen durchaus rechtens und möglich, schlussendlich aber auch kein Beinbruch, weil du ja ohnehin Wertverlust etc. zu bestreiten hast.

Ganz ehrlich - ich würde einfach mal hingehen und den Fall vortragen. Die meisten Autohäuser (insb. wenn's ein Vertragshändler ist!) sind doch recht umgänglich und du könntest bspw. aushandeln, ein Tauschgeschäft vorzunehmen - A3 mit anderer Lackierung zurück, anderer gebrauchter A3 her. Wenn man noch ein bisschen rumjammert und freundlich, aber direkt dartut, dass man ja sooooo unzufrieden war, aber doch nochmal eine Chance geben wolle, geben sich die Verkäufer vielfach auch recht große Mühe. Erst wenn solche Varianten ausscheiden, weil der Händler auf Stumm schaltet, solltest du überhaupt erstmal mit dem RA drohen bzw. ein solches Verfahren einleiten. Denn das ist zunächst mal kostspielig und zieht sich außerdem gut in die Länge.
kannst mir gerne auch im icq schreiben
ICQ-Privatrechtsberatung nur gegen guten Sex.

Ach, überhaupt, wie immer gilt: das hier stellt keine Rechtsberatung dar, sondern ist lediglich meine persönliche Meinung, die die Zuziehung einer anwaltlichen Meinung nicht ersetzen kann.
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10

Montag, 3. März 2008, 09:01

wobei lack net mit in die garantie fällt sonderen vielmehr motor, getriebe, lenkung , bremsen, achsen, krafstoffanlage, elektrik, kühlung, abgasanlage, klima...der lack würde mit in die garantie fallen wenn es der originale wäre aber direkt über audi net über die firma

um auf die lackierung garantie zu erhalten müßte man doch meines erachtens die firma finden die den nachlackiert hat?was bei dem fall ja doch schwierig is weils ominös keiner wissen will

"Händlergarantie wird oft nicht beim Hersteller selbst abgeschlossen, sondern mit irgendeinem weiteren Unternehmen"...jo war bei mir so wobei die sich auch schon recht anstellen

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Machete« (3. März 2008, 09:16)

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Falk

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11

Montag, 3. März 2008, 09:29

wobei lack net mit in die garantie fällt sonderen vielmehr alle sich bewegenden teile vom motor...der lack würde mit in die garantie fallen wenn es der originale wäre aber direkt über audi net über die firma

um auf die lackierung garantie zu erhalten müßte man doch meines erachtens die firma finden die den nachlackiert hat?was bei dem fall ja doch schwierig is weils ominös keiner wissen will
Ich verstehe zwar den Einwand, aber die Formulierung bzw. die Rechtsauffassung ist so zumindest falsch, weil sie einiges miteinander vermischt, was aber zunächst gar nichts miteinander zu tun hat. Man muss die Situation wie folgt aufgliedern:

1. Ursprünglich wurde der Wagen einmal neu gekauft. Da er sechs Jahre alt ist, kann das nach dem 1.1.02 gewesen sein, also gilt das neue Schuldrecht. Das wiederum gibt dem Käufer von Gesetzes wegen her zunächst Gewährleistungsansprüche gegenüber (und nur gegenüber) dem Händler. Weiterhin schließt der Käufer ganz automatisch einen Garantievertrag mit dem Hersteller ab, weil dieser das als Serviceleistung anbietet (aber nicht anbieten muss!). Der Garantievertrag deckt für die entsprechend festgelegte Dauer natürlich nur das ab, was laut den Vertragsbedingungen eingeschlossen werden soll. Im Ergebnis ist das natürlich stets das Originalfahrzeug, allenfalls noch erweitert um Originalzubehör. Die Garantiebedingungen können sehr beliebig festgelegt werden, da es, wie schon erwähnt, kein Muss ist, eine solche Garantie anzubieten. Diese Garantie greift hier aber schon lange nicht mehr!

2. Irgendwann wurde das Auto neu lackiert. Die Werkstatt hat ganz sicher keine Garantie auf ihr Werk gegeben. Bliebe also nur wieder der Rückgriff auf eine Gewährleistung. Dabei muss man wiederum beachten, was eine Lackierung überhaupt ist: eigentlich kauft man hier ja nichts bzw. nur den Lack. Das Aufbringen selbst, die Arbeitsleistung also, kauft man nicht, darüber schließt man etwas anderes ab. Ohne jetzt zu weit gehen zu wollen, hat man bei solchen Geschäften typischerweise einen Werkvertrag (evtl. mit kaufvertraglichen Anteilen wegen des Lackes). Die Werkleistung ist dabei das vollständige Lackieren des Fahrzeuges. Nun ist es tatsächlich aber auch so, dass auf Werkleistungen quasi dieselben Gewährleistungsregeln anwendbar sind, wie beim Kaufvertrag. Das fälschlicherweise vielfach als Garantie betrachtete erste halbe Jahr nach Kauf zwischen Unternehmer und Verbraucher, bei dem eine Beweislastumkehr den Käufer extrem gut stellt, gibt es beim Werkvertrag jedoch gerade nicht! Das kann hier aber auch dahingestellt bleiben, denn die Käuferin des A3 will ohnehin keine Ansprüche gegenüber der Lackiererei geltend machen. Solche würden durch Abtretung oder sog. Verträge mit Schutzwirkung Dritter entstehen, wobei letzterer hier vollkommen unsinnig wäre. Man wird weiter argumentieren können, dass die Gewährleistungsansprüche mit Eigentumsübergabe des Autos zuerst an das Autohaus und dann an die bacardicola automatisch mitabgetreten wüeden, aber das führt hier zu weit. Auch das Autohaus wird die Lackierei nicht in Anspruch nehmen wollen, sondern den ursprünglichen Verkäufer.

3. Mit Kauf des gebrauchten A3 hat der Händler eine Garantie zugesagt. Also hat die Käuferin einen Garantievertrag mit dem Händler über genau dieses Fahrzeug abgeschlossen (der Händler wiederum hat typischerweise eine Garantieversicherung im Hintergrund, die Käuferin hat mit dieser aber nichts zu tun). Dieser Garantievertrag kann also durchaus für den Lackschaden aufkommen, sofern in der Garantie nicht ausgeschlossen. Abgesehen davon bestehen auch Gewährleistungsrechte gegen den Händler (man hat hier also einen sich kumulierenden, weiteren Rechtsanspruch). Genau diese Gewährleistungsrechte sind es, die Nacherfüllung, Schadensersatz usw. ermöglichen würden. Sie sind es aber übrigens auch wieder, die den Käufer insofern einschränken, nicht sofort Schadensersatz verlangen oder vom Kaufvertrag zurücktreten zu können, sondern zunächst zur Akzeptanz einer Nacherfüllung anhalten.

Edit (9:40 Uhr): Nochmal klarer ausformuliert.
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12

Montag, 3. März 2008, 09:42

aso ok :daumen:
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bacardicola

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Montag, 3. März 2008, 18:36

oh gott... ich weiß grad gar nicht so recht wo ich jetzt anfangen soll...

zunächst einmal ist das fahrzeug bj 03/2001. daher weiß ich jetzt nicht genau, ob das irgendwas an der rechtslage (zwecks neuem recht, usw.) ändert.

weiterhin hast du geschrieben, dass ich mir nicht zu lange zeit lassen soll, bis ich was unternehme. gibts da bestimmte fristen?
der händler meinte am freitag ja, dass er sich mit dem vorbesitzer in verbindung setzt. kann ich das dann noch abwarten, was dabei rauskommt oder soll ich ihn direkt nochmal anrufen in den nächsten tagen?
allerdings bezweifle ich, dass der verkäufer das ganze freiwillig einsehen wird und dass man sich in dem fall auf rücktritt vom kaufvertrag "einigen" kann. ist er denn dazu nun verpflichtet oder nicht?
um die fahrtkosten und andere kosten, die dadurch entstanden sind gehts mir in erster linie jetzt mal nicht. die sind im vergleich zum kaufpreis des fahrzeugs nicht der rede wert...

naja das mit dem tauschgeschäft gegen neuen a3 ist ja schön und gut. allerdings hab ich da doch recht hohe ansprüche an son auto und irgendwie bezweifle ich auch, dass sich da was passendes erschwingliches findet. der wird mir ja wohl kaum das neue modell vom a3 zum selben preis verkaufen :)

btw... also dann halt kein icq *g*
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