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xGERxSpiderx

* Mr. Strafarbeit *

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16

Dienstag, 26. August 2008, 18:02

Bin 1. leider kein ADAC Mitglied und 2. kostet so n Kurzzeitkennzeichen auch wieder was.
Original von HuskySteffen:
krasser scheiss....bist du lebensmüde?
selbst wenn man die kurve einsehen kann...trotzdem gefährliche linie..und aufm mittelstreifen will ich nich mitm hang-off rüber...
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xGERxSpiderx

* Mr. Strafarbeit *

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17

Dienstag, 26. August 2008, 18:10

"zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)"

Darunter versteh ich also, dass ich in meinem Falle (das Zufahrzeug wiegt 1,4 tonnen) ich soviel auch ziehen darf solange es nicht mehr als 3,5 tonnen sind (also darf der Anhänger nicht mehr als 400kg wieder).

Oder seh ich das falsch?
Original von HuskySteffen:
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Cossie

*Dirty old Man*

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18

Dienstag, 26. August 2008, 18:10

Kurzzeitkennzeichen wird bei anmeldung in ner gewissen Zeit aber erlassen...stellt sich nur die Frage ob das überhaupt passieren soll...

niemanden im Bekanntenkreis der nen 3er schein hat oder BE? Autohänger mieten is garnichtmal so teuer...hab damals um die 40 Euro für nen Tag bezahlt...
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xGERxSpiderx

* Mr. Strafarbeit *

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19

Dienstag, 26. August 2008, 18:14

Doch schon, aber ich würd das Auto lieber selber abholen :-)

Aber so wie ich das sehe darf ich den sogar fahren.
Original von HuskySteffen:
krasser scheiss....bist du lebensmüde?
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*Champus-Schwutte*

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20

Dienstag, 26. August 2008, 18:15

was isn jetzt das problem der anhänger mit auto wird schon nicht mehr als 1400kg wiegen also kann er es doch ziehen oder nicht? Ich weiß gar nicht was ihr hier mit adac und sonstwas ankommt. Einfahc mit hänger hinfahren und auto abholen ist doch am einfachsten.
:)24
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Cossie

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21

Dienstag, 26. August 2008, 18:22

na nen anständiger Autohänger bringt schon seine 500kg auf die Waage...je nach Modell auch mehr...und nen Auto das nicht gerade aus der kleinstwagenklasse kommt is auch schnell an den 1000kg dran...

bzw. Um was fürn auto gehts denn speziell?
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22

Dienstag, 26. August 2008, 18:25

nein er darf mit seinem b schein das auto nicht ziehen.

es gibt 3 vorraussetztungen:

1. gesamtgewicht des anhängers + ladung darf nicht über 750 kg liegen
2. gewicht des fz + des anhängers mit ladung darf nicht das zulässige gesamtgewicht des zugfahrzeugs überschreiten
3. die ganze sache darf nicht mehr wie 3,5 t wiegen
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*Champus-Schwutte*

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23

Dienstag, 26. August 2008, 18:29

na nen anständiger Autohänger bringt schon seine 500kg auf die Waage...je nach Modell auch mehr...und nen Auto das nicht gerade aus der kleinstwagenklasse kommt is auch schnell an den 1000kg dran...

bzw. Um was fürn auto gehts denn speziell?
also das auto wiegt 900kg hat er doch geschrieben. Dann bleiben ja 500kg für den hänger. Und bin jetzt mal davon ausgegangen das der hänger nicht umbedingt das top modell ist was 500kg wiegt.

und @ beachmeister

wenn punkt nr 2 zutrifft dann wird doch nr 1 ausgeschlossen oder nicht? Also so hab ich es noch im kopf
:)24
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Cossie

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24

Dienstag, 26. August 2008, 18:39

nein ist er nicht...alle 3 Punkte müssen erfüllt sein...mit B darfst du nur Hänger ziehen die mit ladung nicht mehr als 750kg wiegen....zumindest hab ich das auch so im Kopf

und was meinst du wie leicht so nen Autohänger is? das is nen Gerüst aus Stahl und Rädern...würd nicht drauf wetten, aber unter 500kg findeste da nicht viele...muß ja auch Stabil genug sein...und wenn dus so siehst...selbst die kleinen Baustoffhänger die man beim Praktiker mieten kann wiegen schon um die 100 - 150kg...
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matze_w

kann sich einen individuellen Benutzertitel geben.

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25

Dienstag, 26. August 2008, 19:13

boar, ist das denn so schwer ? ihr dürft mit dem normalen b erstmal gründsätzlich nicht mehr als 750 kg ziehen.
wenn ihr nen hänger habt der 150 kg wiegt dürft ihr maximal noch 600 kg draufladen (wenn es die lademasse des hängers zulässt)

hab hier mehr nackte Frauen gesehen als in meinem Leben zuvor :P
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DerHetzer

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26

Dienstag, 26. August 2008, 19:15

was willsten für ne karre holen?
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27

Dienstag, 26. August 2008, 19:48

boar, ist das denn so schwer ? ihr dürft mit dem normalen b erstmal gründsätzlich nicht mehr als 750 kg ziehen.
wenn ihr nen hänger habt der 150 kg wiegt dürft ihr maximal noch 600 kg draufladen (wenn es die lademasse des hängers zulässt)

Das stimmt so nicht.

#

Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:

*

Anhänger bis 750 kg zG7),
*

Anhänger über 750 kg zG7),
wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.


Aber an dem zulässigen Gesamtgewicht des Hängers dürfte es scheitern, der wird ganz sicher für mehr wie 1,4t zugelassen sein. ;)

Da die grünen ja nicht immer ne Waage haben um zu gucken wieviel ihr nun geladen habt, gillt die zulässige Gesamtmasse (Leergewicht Hänger + Zuladung).
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28

Dienstag, 26. August 2008, 19:50

was macht der fred-ersteller eigentlich son aufstand drauß.

er hat doch jemanden der ihm das auto holen könnte - nur versucht er scheinbar doch auf illegalen wegen das auto selbst zu organisieren. lass die kiste holen und gut is.
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29

Dienstag, 26. August 2008, 19:58

2. gewicht des fz + des anhängers mit ladung darf nicht das zulässige gesamtgewicht des zugfahrzeugs überschreiten
wo hast du das denn her ? das klingt nach unfug
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IchBinInDir

*Champus-Schwutte*

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30

Dienstag, 26. August 2008, 20:04


boar, ist das denn so schwer ? ihr dürft mit dem normalen b erstmal gründsätzlich nicht mehr als 750 kg ziehen.
wenn ihr nen hänger habt der 150 kg wiegt dürft ihr maximal noch 600 kg draufladen (wenn es die lademasse des hängers zulässt)

Das stimmt so nicht.

#

Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:

*

Anhänger bis 750 kg zG7),
*

Anhänger über 750 kg zG7),
wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.


Aber an dem zulässigen Gesamtgewicht des Hängers dürfte es scheitern, der wird ganz sicher für mehr wie 1,4t zugelassen sein. ;)

Da die grünen ja nicht immer ne Waage haben um zu gucken wieviel ihr nun geladen habt, gillt die zulässige Gesamtmasse (Leergewicht Hänger + Zuladung).
danke
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