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Registrierungsdatum: 10. Dezember 2001
Bike: Triumph Tiger 800XCSE, Honda Varadero 125, MZ RT 125, Suzuki RV 50
Wohnort: Wien
Zitat
Original von djflobln
n00b was meinst du mit die spiegel "ka"???.......
tüff sage ich immer weil ich TÜV total toof finde...
Zitat
Original von n00b
leute es heisst tüv so nebenbei![]()
bei blinker muss son e-zeichen drauf sein, bei den spiegeln ka...
Zitat
Original von der Louis-Webseite
7. Rückspiegel
Die Fläche muß 60 cm2 betragen, also z.B. 6x10cm oder ca. 87 mm Durchmesser bei rundem Spiegel.
Ab Baujahr 1990 sind zwei Spiegel Pflicht für Bikes, deren Höchstgeschwindigkeit 100 km/h
überschreitet . Bei Fahrzeugen mit EG-Zulassung müssen die Spiegel ein E-Prüfzeichen tragen, bei nach deutschem Recht zugelassenen ist das nach wie vor nicht notwendig.
Zitat
Original von "Wildstar"
TÜV - Bestimmungen ( ohne Gewähr )
Spiegel:
Mindestens 60 cm² z.B.: Durchmesser <=87 mm oder 6 x 10 mm
Ab einschließlich Bj. 1990 zwei Spiegel Pflicht
Die Mindestspiegelfläche hat sich '98 oder '99 geändert, jetzt 68 cm²
( Die sog. Formel 1 Spiegel sind daher nicht zulässig )
Nicht eintragungspflichtig.