Donnerstag, 4. Juni 2026, 12:07 UTC+2
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Original von DaBomb
und wie wollen sie nachweisen, dass er es war? selbst schuld wenn man da bezahlt
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DaBomb« (22. Oktober 2002, 23:59)
rscommander
unregistriert
Registrierungsdatum: 26. April 2002
Bike: wieder ne Evo Mito, was sonst ;)
Wohnort: Erftstadt City
Registrierungsdatum: 26. April 2002
Bike: wieder ne Evo Mito, was sonst ;)
Wohnort: Erftstadt City
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Original von Xell
sagen wir mal du überhohlst im überhohlverbot und bis dabei 100kmh zu schnell. dann wird nur der schwerere verstoß gewertet und bepunktet. und für einen verstoß gibts max. 7 punkte !!!
Registrierungsdatum: 11. April 2002
Bike: Cagiva SuperCity 125 (gedrosselt aber gut so)
Wohnort: Rhoinland-Palz
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Original von DaBomb
nöö nöö du...
wenn er sagt, es war z.B. ein pozentieller käufer, weil du das ding gerade verkaufen willst und du aber die personalien nicht hast, dann bekommste lediglich nen fahrtenbuch auferlegt für 1 jahr lang oder wie lange das war!
wenn sie dir net nachweisen können, dass DU es warst dann kannste es auch abstreiten![]()