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Bike: PUG 206cc

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1

Dienstag, 22. Oktober 2002, 23:03

autobahnpolizei...

grad bericht gesehen


war einer mit ner 900'er irgendwas ... weiss net genau, die haben net net bekommen aber videoaufnhamen und das kennzeichn...

hat per post auf eine schlag 12 Punkte und ca. 1500€ bußgeld bekommen

net schlecht die bilanz....


also mit 12 pkt auf eine is schon hammer oder?
Wer will, der kann, wer nicht will, muß. Ich kann, weil ich will, was ich muß. Wer nicht kann, was er will, muß wollen, was er kann.
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DaBomb

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Bike: KTM 690 SMCR

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2

Dienstag, 22. Oktober 2002, 23:14

und wie wollen sie nachweisen, dass er es war? selbst schuld wenn man da bezahlt
:)11..:MotoXworld.de:.. Enduro, Supermoto & MotoCross :)11
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NSR-Youngster

unregistriert

3

Dienstag, 22. Oktober 2002, 23:24

ansonsten muss er beweisen wer es dann war!!!
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4

Dienstag, 22. Oktober 2002, 23:43

Zitat

Original von DaBomb
und wie wollen sie nachweisen, dass er es war? selbst schuld wenn man da bezahlt



wer soll es denn sonst gewesen sein, bzw, wie willst du beweisen, dass du es nicht warst. wenn du denen den namen einer person gibst, der du das motorrad ausgeliehen hattest, dann prüfen die das auch nach und wenn die person dann sagt, dass das gar nicht stimmt, dann is er noch mehr dran als, wenn er es einfach gleich gezahlt hätte.
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DaBomb

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Bike: KTM 690 SMCR

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5

Dienstag, 22. Oktober 2002, 23:52

nöö nöö du...
wenn er sagt, es war z.B. ein pozentieller käufer, weil du das ding gerade verkaufen willst und du aber die personalien nicht hast, dann bekommste lediglich nen fahrtenbuch auferlegt für 1 jahr lang oder wie lange das war!

wenn sie dir net nachweisen können, dass DU es warst dann kannste es auch abstreiten ;)
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DaBomb« (22. Oktober 2002, 23:59)

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rscommander

unregistriert

6

Dienstag, 29. Oktober 2002, 23:09

boah immer dieses dummgeschwätz von leuten die keine ahnung haben

1. die bullen müssen DIR beweisen DASS du gefahren bist net umgekehrt
2. du musst gar nix sagen net wer gefahren ist einfach gar nix
3. fahrtenbuch nur in äusserst seltenen fällen weil viele auflagen und bullen zu lahm
4. den bericht den du glaub ich meinst hab ich auch gesehn und du erfindest gerade was dazu nämlich daß mit den punkten lol die ham sogar noch gesagt daß er davon gekommen ist aber egal blabla gelle
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7

Mittwoch, 30. Oktober 2002, 00:48

ich dachte immer wenn sie dich erwischen dürfen sie dir maximal 3punkte geben!
So als höchst strafe...oder is das doch nich so...
Bei 12 Punkten können se doch gleich den führerschein einziehn
..,-
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rscommander

unregistriert

8

Mittwoch, 30. Oktober 2002, 01:13

7 punkte sind meines wissen höchstmaß für nen einzelnen delikt ob das zusammengezählt werden kann ka bei videos ausm auto raus jedenfalls NICHT also nix mit 12 punkte
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TZR Maniac

unregistriert

9

Mittwoch, 30. Oktober 2002, 15:39

Also nen Kumpel hat mal sieben Punkte auf einmal bekommen, die wurden aber addiert, wegen alk und glaub ca 25kmh drüber
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Bike: wieder ne Evo Mito, was sonst ;)

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10

Mittwoch, 30. Oktober 2002, 15:45

sagen wir mal du überhohlst im überhohlverbot und bis dabei 100kmh zu schnell. dann wird nur der schwerere verstoß gewertet und bepunktet. und für einen verstoß gibts max. 7 punkte !!!
wer nen auspuff ohne abe für ne mito evo zu verkaufen hat bitte melden.
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Beiträge: 1 354

Bike: wieder ne Evo Mito, was sonst ;)

Wohnort: Erftstadt City

11

Mittwoch, 30. Oktober 2002, 15:49

sagen wir mal du überhohlst im überhohlverbot und bis dabei 100kmh zu schnell. dann wird nur der schwerere verstoß gewertet und bepunktet. und für einen verstoß gibts max. 7 punkte !!!
wer nen auspuff ohne abe für ne mito evo zu verkaufen hat bitte melden.
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12

Mittwoch, 30. Oktober 2002, 17:27

Zitat

Original von Xell
sagen wir mal du überhohlst im überhohlverbot und bis dabei 100kmh zu schnell. dann wird nur der schwerere verstoß gewertet und bepunktet. und für einen verstoß gibts max. 7 punkte !!!

war ja net ein verstoß

halt mehrer...

überhöhte geschw. , dicht auffahrn, rechts überholn usw...


es kam auf 12.... wenn der bericht nochmal kommt nehm ich den auf
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rscommander

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13

Mittwoch, 30. Oktober 2002, 18:22

schwätzer es zählt nur der schwerste gibs halt zu daß dus erfunden hast
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Bike: Cagiva SuperCity 125 (gedrosselt aber gut so)

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14

Freitag, 1. November 2002, 18:46

Zitat

Original von DaBomb
nöö nöö du...
wenn er sagt, es war z.B. ein pozentieller käufer, weil du das ding gerade verkaufen willst und du aber die personalien nicht hast, dann bekommste lediglich nen fahrtenbuch auferlegt für 1 jahr lang oder wie lange das war!

wenn sie dir net nachweisen können, dass DU es warst dann kannste es auch abstreiten ;)


EXAKT!

dann musste 1 jahr lang jede fahrt aufschreiben und wennde nur zigarretten holn gehst!
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rscommander

unregistriert

15

Freitag, 1. November 2002, 18:53

nein fahrtenbuch kann nur auferlegt werden wenn der AB innerhalb von 2 wochen kommt und das tut er fast nie selbst dann ist das net sicher daß man eins auferlegt bekommt
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