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Bike: alt oder nicht alt das ist hier die Frage!!!

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16

Samstag, 16. November 2002, 05:55

blos ist nach den baustellen kein schild und auch ewig keine eindeutige kreuzung und bei dem 30er schild ist auch kein hinweis schild zur baustelle oder so
Therapy?
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Bike: rs 125

17

Samstag, 16. November 2002, 09:22

Zitat

Original von Cleaner
Wart ihr nicht in der Fahrschule?
.


doch war ich, und sowohl in der prüfung als auch in den fahrstunden bin ich mit 50 daher gefahren! und als ich jetzt noch meinen fahrlehrer angerufen hatte meinte der auch das da 50 ist, aus den oben beschriebenen gründen!
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Wohnort: Remschcoast

18

Samstag, 16. November 2002, 10:46

also:
steht ein geschwindigkeitsbegrenzungsschild in verbindung mit einem schild das auf eine gefahrenstelle hinweisst, dann gilt diese geschwindigkeitsbegrenzung nur für den bereich der gefahrenzone.
dieses weisse, runde, durchgestrichene schild wo nichts drauf steht, ist eins schild, dass auf das ende aller streckenverbote hinweisst.
d.h., ab diesem schild sind alle verbote, wie z.b. überholverbot, geschwindigkeitsbegrenzung, ect. aufgehoben
ausserorts heisst das: bis 100 km/h
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Chris_RS

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19

Samstag, 16. November 2002, 11:24

ihr könnt das nicht mit baustellen vergleichen, die sind mal hier mal da, also nicht fest, also gelten für die eh andere regeln. da ists nach der baustelle aufgehoben.

und m.E. ist da 30. geschw. begrenzungen die sich selbst aufheben kenne ich nur von dem weissen schild mit meter angabe. sonst halt nur durch 3 balken durchgestrichen oder durch den pendanten auf der gegenseite der fahrbahn.
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CastrolRS2

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20

Samstag, 16. November 2002, 11:41

ne hier is auch so ne engstelle wo sonst 50 da aber 30 ist
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21

Samstag, 16. November 2002, 11:50

Jo und weil ich gestern Fahrschule hatte hab ich einfach mal meinen Fahrlehrer gefragt (hat da gerade zum Thema gepasst).
Er meinte: Wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung mit einem Gefahrenschild verbunden ist, ist die automatisch aufgehoben, wenn die Gefahrenstelle beendet ist.
Wenn sich die 30 km/h auf mehrere Kurven beziehen soll, machen se halt noch son weißes Schild mit den 2 Pfeilen links und rechts mit der Streckenlänge inne mitte hin.
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22

Samstag, 16. November 2002, 12:07

äh nee leute, das is echt so das sich die geschwindigkeitsbegrenzung nach sonem schild aufhebt.
wir ham hier nachm ortsausgang auch en relativ scharfe kurve udn davor steht dieses kurvenschild für ne gefährliche linkskurve und drunter das 50kmh schild.und nach der kurve kammer wieder 100 fahren, sonst würdeste da auch sinnloserweise mit 50 ne 2km lange landstraße langfahrn.naja könnte sogar noch gehn aber ich bin da wer weiß wie oft mitter fahrschule langgefahrn udn mein fahrlehrer hat nie nen ton gesagt, was er wohl getan hätte wenn ich mit 50 zuviel da langgerast wär.
das is doch aber auch immer so wenn ne geschw.begrenzung unter sonem schild steht gilt die nur für das was auf dem schild abgebildet is, is auch zb bei ampeln so.klar wenns n durchgestrichenes weißes schild is dann isses auch aufgehoben
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23

Sonntag, 17. November 2002, 13:51

ich weiß nicht was es da zu diskutieren gibt. Ist doch eindeutig: wenn ein Geschwindigkeitsschild mit z.B. einem Gefahrenschild steht, gilt das nur bis diese Gefahr vorbei ist. Ist doch eindeutig mein ich.
:D Keine Amnestie für MTV! :D
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CastrolRS2

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24

Sonntag, 17. November 2002, 15:31

sag ich ja .....
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25

Sonntag, 17. November 2002, 15:37

Zitat

Original von Mito_matze
Also soweit ich weis ist das so :

Wenn ein Schild mit einer Zulässigen Höchstgeschwindigkeit angegeben ist, ob das nun in Verbindung mit einem Gefahrenschild z.B. Baustelle oder Doppelkurve ist volkommen egal, wird erst dann wieder aufgehoben wenn das Weiße durchgestrichene Schild kommt. Ab diesem Schild darf man wieder schneller fahren und die vorher geltende Höchstgeschwindigkeit wird dadurch aufgehoben.


so hab ich das auch gelernt.
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CastrolRS2

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26

Sonntag, 17. November 2002, 15:41

oh man ich kuck hier jetz net mehr rein könnt ihr einem net mal was glauben?
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Cleaner

*putzfetischist*

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Beiträge: 2 123

27

Sonntag, 17. November 2002, 16:42

*lol* Wie ihr meint. Nur ein paar Fragen sind da noch offen.

1. Wer sagt mir wann die Gefahrenstelle, Baustelle vorbei ist? Es gibt z.B. bei kurvigen Strecken das Schild 50 unter "vorschicht scharfe kurve", dann müsste ja vor jeder Kurve wieder nen 50 Schild in Verbindung mit nem Kurvenschild stehen?! ISt aber nicht so!

2. Wieso stehen auf den AB am Ende der Baustelle immer die Schilder zum aufheben aller begrenzungen, wenn es ja eh egal ist?

3. und wichtigste Frage: WARUM WURDE ER DANN GEBLITZT WENN DAS SO IST???
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CastrolRS2

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28

Sonntag, 17. November 2002, 17:05

zu 2. stehn sie eben nicht! ich hab hier vor meiner haustür baustellen am ende is kein aufhebnungsschild
3. warum berechnen die bullen "versehentlich" falsche toleranz?
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Bike: Moped wech, jetzt VW Corrado G60

Wohnort: Braunschweig

29

Donnerstag, 28. November 2002, 17:00

die bullen dürfen doch erst ab 200 m entfernung zur nächsten kurve blitzen oder?
Wer andern eine Grube gräbt, der hat ein Grubengrabgerät.
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Wohnort: Remschcoast

30

Donnerstag, 28. November 2002, 17:25

also, zum letzen mal jetzt hier im thread:

Ich hab meinen fahrlehrer gefragt.
der hat gesagt, dass das schild nur für die kurve gilt, WENN danach nich irgendwann ein schild auftaucht, dass einem erlaubt wieder 50 zu fahren.
dann gelten die 30 bis zu diesem 50 schild.
ansonsten nur für die kurve!
Ende!
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