Montag, 15. September 2025, 01:47 UTC+2
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fwmone
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Original von SR-Timo
Sagt mal, habt Ihr alle zuviel Barbara Salesch, Kallwass und Alexander Hold gesehen, oder was? Den Richter möchte ich sehen, der mit "wenn....., dann wäre" argumentiert, insbesondere in diesem Fall, da wäre der wahrscheinlich sofort seinen Job los. Vor Gericht zählen Fakten und Beweise und nicht das Prinzip "was wäre wenn". Und wenn´s keine Fakten und Beweise gibt, dann gilt immer noch der alte Juristengrundsatz "in dubio pro reo". Mit 70 durch die Stadt fahren ist die eine Sache, jemandem die Vorfahrt nehmen die andere.
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Original von SR-Timo
Man stelle sich folgenden Fall vor: Eine Person wird auf dem Zebrastreifen von einem Auto überfahren. Und jetzt stellt Euch mal vor, der Richter bringt folgende Argumentation: "Hätte diese Person nicht gerade, als das Auto kam, den Zebrastreifen überquert, dann wäre sie nicht überfahren worden, d.h. sie ist kAUSATIV (=verursachend; kausal heisst begründend) für den Unfall verantwortlich"
Wär doch reichlich schwachsinnig, oder ???
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »fwmone« (11. Dezember 2002, 17:19)
kindisch & Proll ;-)
Mafti
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Original von TheChris
warum solltest du da was bekommen? wenn dann bezahlt das ihre haftpflicht... und was hattest du armer kerl denn dass du dir dafür hättest n auto kaufen können?
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Original von CastrolRS2
und das mit kausal usw. gibt es nämlich sehr wohl du scherzkeks
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Original von fwmone
Dann hoffe ich doch, dass du nun vom Gegenteil überzeugt bist.
Uni Tübingen, 1. Semester
fwmone
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Original von SR-Timo
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Original von fwmone
Dann hoffe ich doch, dass du nun vom Gegenteil überzeugt bist.
Uni Tübingen, 1. Semester
Naja, nicht so ganz, aber hier in Heidelberg sehen wir vieles anders als in Tübingen. Und im 1.Semester ist ja auch noch ein bisschen Zeit bis zum Examen...
Ich hab mir aber trotzdem aus Spass mal den Kühl aus der UB geholt, so als Bettlektüre bestimmt ganz spannend (und im Hintergrund die Wiederholung von Salesch, das wird der ultimative Jura-Kick!)
fwmone
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Original von SR-Timo
@ fwone: Ich zweifle ja nicht an Deinem Studieneifer bzw. an Deiner intellektuellen Auffassungsgabe, aber ich halte es für ein Gerücht, dass ein Erstsemester a) den Kühl in seiner Gesamtheit gelesen und verstanden haben will und deshalb b) zu derartigen Transferleistungen im Sinne gültiger Rechtsprechung fähig ist.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »fwmone« (13. Dezember 2002, 14:38)
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den Richter möchte ich sehen, der mit "wenn....., dann wäre" argumentiert
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »n00b« (13. Dezember 2002, 21:18)