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fwmone

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31

Freitag, 13. Dezember 2002, 21:44

Zitat

Original von n00b

Zitat

den Richter möchte ich sehen, der mit "wenn....., dann wäre" argumentiert

bei meinem letzten unfall wurde argumentiert wenn sie nicht mit überhöhter geschwindigkeit gefahren wären, wäre es nicht zum sturz gekommen, sie sind also zu schnell gefahren (mit 30 bei erlaubten 50)...


Ja logisch, da ist das mit der Kausalität auch gegeben.
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32

Samstag, 14. Dezember 2002, 21:17

Zitat

Original von fwmone

Ja logisch, da ist das mit der Kausalität auch gegeben.


Aha, hier liegt der Hase im Pfeffer!
n00b ist zu schnell gefahren gefahren und deswegen gestürtzt, d.h. es besteht ein KAUSALER Zusammenhang zwischen (überhöhter) Geschwindigkeit und Sturz. Da besteht glaub´ich allgemeiner Konsens: Wenn ich stürze, dann in ich zu schnell gefahren. Klarer Fall, logisch.

Wenn wir diese Argumentation nun 1:1 auf unseren Fall übertragen, dann heisst das ja: X ist zu schnell gefahren und deshalb hat ihn ein anderes Fahrzeug die Vorfahrt genommen, das hiesse also: wenn ich zu schnell fahre, dann nimmt mir einer die Vorfahrt???
Das glaube ich nicht! Mir kann auch die Vorfahrt genommen werden, wenn ich mit angemessener Geschwindikeit fahre. Nun kann natürlich spekuliert werden, ob der Unfall hätte verhindert werden können, wenn X mit angemessener Geschwindigkeit gefahren wäre, da wird wahrscheinlich ein Sachverständigengutachten von Nöten sein. Damit ist allerdings in meinen Augen keinerlei kausaler (den terminus lassen wir mal jetzt unter Verweis auf Kühl so stehen) Zusammenhang zwischen überhöhter Geschwindigkeit und genommener Vorfahrt gegeben. Wenn die Sache vor Gericht landen würde, dann bekämen wahrscheinlich beide Parteien eine Teilschuld zugesprochen, weil sich beide falsch verhalten haben (Tatbesatand nach StVO §8 Abs. 2 (Vorfahrt) bzw. StVO §3 Abs.1 (Geschwindigkeit)).
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fwmone

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33

Samstag, 14. Dezember 2002, 21:44

Du hast aber mein erstes Post nicht richtig gelesen. König ging von einer Strafbarkeit der Bekannten und daraus folgendem Schadensersatz aus. Ich hatte mal grob eine solche Strafbarkeit angeprüft und konnte dabei die Kausalität bejahren - wäre die B nicht zu schnell gefahren, wäre sie später an die Unfallstelle gekommen und die Gegnerin hätte ihr die Vorfahrt nicht nehmen können (condition sine qua non). Die objektive Zurechenbarkeit wiederum verneinte ich, denn sie hatte keine für diesen Unfall relevante Gefahr geschaffen.

Das war insgesamt aber auch nicht ernst zu nehmen und sollte nur mal die Hirnrissigkeit der Überlegungen zeigen. Alles klar?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »fwmone« (14. Dezember 2002, 21:46)

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Samstag, 14. Dezember 2002, 21:53

Hmm... Ich bin einer von bisher 10nen, die verklagen würden.

Ich kenn die Hindergrundgeschichte nicht, aber mensch bekommt in der FS gelernt, dass mensch immer mit der Dummheit o.a. Unvermögen der anderen rechnen muss. Und wenn ich dann noch nen Sozius mitnehm, muss ich besonders aufpassen.
Mir ist mein verdammtes Leben wichtiger als die Freundschaft zu irgendeinen Menschen.

Durch den Unfall wurde ja massiv in deine Freiheit eingegriffen (du hättest drauf gehen können, ohne das dus willst; Krankenhausaufenthalt; Schmerzen). Beim Klagen wärs mir weniger um die Kohle als um die Erfahrung einer Gerichtsverhandlung gegangen...
Und alles was bleibt, ist die Unsicherheit und ein halbvolles Glas Glenfiddich on the Rocks...
Amos
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Samstag, 14. Dezember 2002, 21:54

also nochmal ganz langsam für dich erklärt sr timo du hast in deinem posting eindeutig geschrieben kein richter würde so argumentieren also allgemein nicht ´jetz is das wohl endlich widerlegt und du hast das auch verstanden krieg ich dafür jetz deine zusage?
wir nehmen den fichtenelch!
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fwmone

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36

Samstag, 14. Dezember 2002, 22:19

Zitat

Original von Amos
Hmm... Ich bin einer von bisher 10nen, die verklagen würden.

Ich kenn die Hindergrundgeschichte nicht, aber mensch bekommt in der FS gelernt, dass mensch immer mit der Dummheit o.a. Unvermögen der anderen rechnen muss. Und wenn ich dann noch nen Sozius mitnehm, muss ich besonders aufpassen.
Mir ist mein verdammtes Leben wichtiger als die Freundschaft zu irgendeinen Menschen.

Durch den Unfall wurde ja massiv in deine Freiheit eingegriffen (du hättest drauf gehen können, ohne das dus willst; Krankenhausaufenthalt; Schmerzen). Beim Klagen wärs mir weniger um die Kohle als um die Erfahrung einer Gerichtsverhandlung gegangen...


Für den Unfall konnte sie aber im Prinzip doch nichts.
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Sonntag, 15. Dezember 2002, 16:53

Stimmt, aber sie muss mit allen rechnen und die Geschwindigkeit halt anpassen, auch wenns dann manchmal ätzend langsam wird...
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Amos
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38

Montag, 16. Dezember 2002, 09:35

Zitat

Original von fwmone
condition sine qua non


Ich weiss, ich bin ein verdammter Klugscheisser, aber es heisst im Lateinischen im Nominativ "conditio" und nicht "condition". Wahrscheinlich Tippfehler, oder?
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39

Montag, 16. Dezember 2002, 11:49

ein arbeitsloser klugscheisser?
wir nehmen den fichtenelch!
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40

Dienstag, 17. Dezember 2002, 12:22

Nee, ein Klugscheisser, der jetzt in den wohlverdienten Urlaub fährt!

Tschüss Leute, bis nächstes Jahr!!!
Und falls es Euch was bedeutet: Fröhliche Weihnachten!
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fwmone

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41

Dienstag, 17. Dezember 2002, 15:02

Zitat

Original von SR-Timo

Zitat

Original von fwmone
condition sine qua non


Ich weiss, ich bin ein verdammter Klugscheisser, aber es heisst im Lateinischen im Nominativ "conditio" und nicht "condition". Wahrscheinlich Tippfehler, oder?


Ja, Tippfehler - ich schreibe auch grundsätzlich versehentlich Notwerh statt Notwehr, weil sich das irgendwie beim Tippen eingeprägt hat. Und so füge ich eben wegen der deutschen "KonditioN" ein "n" versehentlich an.

Ebenfalls frohes Fest und erholsamen Urlaub.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »fwmone« (17. Dezember 2002, 15:02)

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Dienstag, 17. Dezember 2002, 16:35

aber ob sr-timo jetzt student, arbeitsloser pder was auch immer ist wurde nicht geklärt....
nunja, jetzt isser weg
-=Seeya on the road=- Edit: Der verlorene Sohn ist zurückgekehrt
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fwmone

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43

Dienstag, 17. Dezember 2002, 17:26

Zitat

Original von Amok-Alex
aber ob sr-timo jetzt student, arbeitsloser pder was auch immer ist wurde nicht geklärt....
nunja, jetzt isser weg


Ja, stimmt, hatte ich ja zweimal nachgefragt.
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44

Dienstag, 17. Dezember 2002, 18:59

@ fwmone: laut Profil ist SR-Timo Azubi.

@ Matthias König: warum meldest du deine Ansprüche nicht bei der Haftpflichtversicherung der Unfallverursacherin (Vorfahrtsverletzerin) an?
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fwmone

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45

Dienstag, 17. Dezember 2002, 20:09

Zitat

Original von rs_80_extrema
@ fwmone: laut Profil ist SR-Timo Azubi.


Hm, ok.
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