2 Rechtliche Seite des Wildschadens
Im Versicherungsrecht spielt der Wildschaden in erster Linie im Bereich der Kaskoversicherung eine Rolle, sowohl in der Teilkaskoversicherung als auch in der Vollkaskoversicherung, also dann, wenn es im Zusammenhang mit einem Wildwechsel zu einem Schaden am Kraftfahrzeug kommt.
Das mag verwundern, weil der Wildschaden gegenwärtig nur in der Teilkaskoversicherung namentlich genannt wird. Die Erklärung dafür, weshalb der Wildschaden auch in der Vollkasko Bedeutung hat, ist einfach: Wer eine Vollkaskoversicherung abschließt, will umfassenden Versicherungsschutz. Und den bekommt er auch, d.h. im Rahmen der Vollkaskoversicherung sind auch alle Risiken gedeckt, die über die Teilkaskoversicherung versichert werden können.
Meldet nun ein Vollkasko-Kunde einen Wildschaden, so zählt er in der Statistik als Vollkaskoschaden. Das ist auch richtig, weil die Vollkaskoversicherung alles umfasst, also auch Teilkaskoschäden. Bei dieser Zuordnung gibt es allerdings eine Ausnahme.
Sie gilt für den Schadenfreiheitsrabatt. Gegenwärtig gibt es ihn nur in der Vollkaskoversicherung. Ein über die Vollkaskoversicherung abgerechneter Wildschaden beeinträchtigt deshalb den Schadenfreiheitsrabatt nicht.
Das leuchtet ein, weil der Wildschaden eben einen Teilkasko-Tatbestand darstellt, und es derzeit für die Teilkaskoversicherung kein Schadenfreiheitsrabattsystem gibt.
Das kann sich allerdings in der Zukunft ändern. Der GDV wird seinen Mitgliedern voraussichtlich im nächsten Jahr Tarife und Bedingungen empfehlen, wonach u. a. der Wildschaden nur noch im Rahmen der Vollkaskodeckung versicherbar ist.
Diese Änderung ist auch folgerichtig. Sie beseitigt eine systematische Ungereimtheit:
Der Wildschaden stellt einen typischen Kollisionstatbestand dar. Kollisionen sind derzeit grundsätzlich nur über die Vollkaskoversicherung gedeckt. Der Wildunfall gehört also in die Vollkasko-Deckung und soll künftig auch nur noch als Kollisionsschaden behandelt werden.
Damit ist nicht gemeint, dass dies sozusagen "per ordre Mufti" geschieht. Die neue Deckung muss mit dem Kunden vereinbart werden. Das wird in der Regel beim Neuabschluss oder aus Anlass des Fahrzeugwechsels möglich sein. Ein Fahrzeugwechsel bedeutet nämlich juristisch den Abschluss eines neuen Vertrages.
Zur Zeit kann allerdings noch nicht gesagt werden, ab wann welches Versicherungsunternehmen die neuen Deckungen anbieten wird. Die Entscheidung darüber ist Sache eines jeden Unternehmens
Wann muss der Versicherer leisten?
Der Schaden am Fahrzeug muss durch einen Zusammenstoß mit dem Wild entstanden sein. Das muss der Versicherungsnehmer allerdings beweisen. Warum?
Es gibt im Zivilrecht den allgemeinen Grundsatz:
Wer etwas von einem anderen beansprucht, muss beweisen, dass alle Voraussetzungen für seinen Anspruch vorliegen. Dieser Grundsatz gilt auch im Versicherungsrecht. Was bedeutet das konkret?
Wer seine Kaskoversicherung wegen eines Wildschadens in Anspruch nehmen will, muss darlegen und beweisen,
dass er in der fraglichen Zeit eine gültige Teil- oder Vollkaskoversicherung hatte;
dass es mit dem versicherten Fahrzeug zu einem Zusammenstoß mit Haarwild gekommen ist und
dass dieser Zusammenstoß ursächlich für den am Fahrzeug entstandenen Schaden war.
Du schrebst:
über die Straße gerannt, ich wich aus und landete im graben
Und genau darin dürfte das Problem liegen, hättest Du das Reh umgefahren, wäre es leichter den Schaden geltend zu machen.
Deshalb lernt man in der Fahrschule, einem Wild niemals hektisch ausweichen
Sorry. aber selbst schuld.
http://www.polizei.sachsen-anhalt.de/vks…ll/huels.htm#12
Stephan
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »hal9000« (7. März 2003, 13:36)