Dienstag, 17. Juni 2025, 20:23 UTC+2
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Was besagt der Tauglichkeits- und Verwendungsgrad?
Nach dem Wehrpflichtgesetz werden folgende
Tauglichkeitsgrade
festgesetzt:wehrdienstfähigvorübergehend
nicht wehrdienstfähignicht
wehrdienstfähig.Wehrdienstfähige sind
tauglich gemusterte Wehrpflichtige, die für den Wehrdienst
zur Verfügung stehen, sofern keine anderen
Hinderungsgründe vorliegen. Innerhalb des
Tauglichkeitsgrades "wehrdienstfähig" werden nach Maßgabe
des ärztlichen Urteils folgende Verwendungsgrade
vergeben:voll verwendungsfähig
(T1)verwendungsfähig mit Einschränkungen für
bestimmte Tätigkeiten (T2)verwendungsfähig mit
Einschränkungen in der Grundausbildung und für bestimmte
Tätigkeiten (T3)Vorübergehend nicht
wehrdienstfähige Wehrpflichtige werden für einen
befristeten Zeitraum vom Wehrdienst zurückgestellt. Nach
Ablauf der festgelegten Frist erfolgt eine erneute
Musterung/ärztliche Untersuchung. Die nicht
wehrdienstfähigen Wehrpflichten werden aus
gesundheitlichen Gründen ausgemustert und stehen (auf
Dauer) nicht mehr für den Wehrdienst zur Verfügung.
Was sind Wehrdienstausnahmen bzw. Einberufungshindernisse?
Wehrdienstausnahmen bzw. Einberufungshindernisse
verringern den Umfang der Wehrpflichtigen, die trotz
Wehrdienstfähigkeit zum Wehrdienst oder einem
vergleichbaren Dienst herangezogen werden
können. Wehrdienstausnahmen sind gesetzlich
normierte, dauernd oder zeitlich begrenzt geltende
Ausnahmen, den aufgrund der Wehrpflicht zu leistenden
Wehrdienst leisten zu müssen. Bei den
Einberufungshindernissen handelt sich um administrative
(verwaltungsinterne) Einberufungsregelungen, die zum
Ausspruch einer befristeten oder unbefristeten
Nichtheranziehungszusage führen können. Das
Bundesministerium der Verteidigung hat durch Erlasse oder
Einberufungsanordnungen so genannte "administrative"
Wehrdienstausnahmen geschaffen, die über die gesetzliche
Regelung hinaus und unabhängig von dem an der Eignung und
dem Bedarf orientierten Auswahlermessen Wehrpflichtige von
der Heranziehung zum Wehrdienst ausnehmen. Dies gilt u.a.
für folgende Personengruppen:Verheiratete Väter
und Väter mit SorgerechtWehrpflichtige, deren
Söhne/Brüder während ihrer Bundeswehrzeit oder ihres
Zivildienstes tödlich verunglückt sind
sowieJugendvertreter, Betriebs- und
Personalratsmitglieder sowie Kandidaten für diese
Ämter.
Registrierungsdatum: 8. Januar 2003
Bike: Honda XLR 125 RW und KTM SX 125 mit Sumoradsatz
Wohnort: OSNA
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Original von ecce
also ich denke auch dass denk ich ber auch !
:)) :)) :))
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Bike: Yamaha dt 125 r 2003! voll geil das teil gut dass ich keine wre genommen hab.
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Original von GreatReaper100
Tjoa...warum bin ich T3?
Hmmm...
Also an der Größe kann es nicht liege, denke ich. Bin 1,85 m groß...wiege halt ziemlich viel...so 85 kg, aber ist zum Glück nicht "nur" fett![]()
Joa...dann trag ich ne Brille bzw. Kontaktlinsen...
Hab ne Allergie gegen ALLE Gräser/Sträucher...etc. (natürlich mehr oder weniger schwer) was draussen so zwischen Anfang April bis Mitte Oktober rumfliegt.
Joa...und ich finde persönlich, dass ich nicht so der Ausdauertyp bin, kA ob die das auch so sehen.
Was ich jetzt mach', muss ich mir halt ma genau überlegen, war halt schon darauf vorbereitet jetzt dieses Jahr Pause (Zivi*G*) einzulegen, ist quasi ne neue Situation für mich.
Ist denn sonst keiner betroffen?
René
Registrierungsdatum: 2. September 2001
Bike: GSXR 750 K7, Honda NSR 125 '98
Wohnort: Essen