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Registrierungsdatum: 15. September 2002

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Bike: SZR660, Opel Senator B *lpg*, VW LT 28 Womo *Pöl*

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16

Sonntag, 29. Juni 2003, 19:29

Ich bin gestern so über die Hauptstrasse gefahren und da waren plötzlich mind. 30 Roller und Gilera Dna.Einige kenne ich und bei den anderen konnte man auch so sehen dass die garantiert nicht legal fahren.Bin n Stück mit denen mitgefahren und dann kamen die Bullen.Ich bin einfach mit 40 inner 30 Zone weitergefahren, hab im Kreisel umgedreht und bin den Bullen 20min hinterher gefahren.Bullen wollten links, ich hab mich neben sie gestellt und mit ordentlich Gas grade aus weg.Dann 2 mal links und ich hatte sie wieder.Aber die ham sich garnich für mich interessiert (hab ja eigentlich auch nichts verbotenes gemacht), aber die Roller Fahrer hamse kontrolliert.Aber die Bullen bei uns sind cool.70ccm und alles mögliche drin und die Karre läuft 140 und man muss am nächsten Tag mal bei der Wache vorfahren und zeigen dass der orginal ESD dran is und gut is.
Erst mal als erstes,...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Nasses_Wasser« (29. Juni 2003, 19:30)

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Jung

Deutschlehrer

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Bike: Honda NS125R, Yamaha TZR Belgarda, Honda MT8

Wohnort: Langenfeld(nähe Köln)

17

Sonntag, 29. Juni 2003, 19:32

RE: 1te Polizeikontrolle......

Zitat

Original von WrEcRoSsEr
Dann sollte ich die Maschine anmachen un er hat dann Vollgas im Leerlauf gegeben! Dann meinte er das Drehmoment wär viel zu stark sie würd garnet abregeln!

der kannn das drehmoment beim im leerlauf hochdrehen kontrollieren? :))

Zitat


Hab heute nocheinmal einen Bekannten gefragt der auch Polizist ist un der hat mir das bestätigt!Wenn der Bulle mir bös kommen wollte hätte er mich abschleppen lassen können und en Gutachten erstellen lassen können ob mein Fahrzeug legal ist oder net! Das hätte ich dann alles selber zahlen müssen, weil ich es nur damit beweisen könnte!!!!!!!

der staat muss dem angeklagten seine schuld beweisen. nicht der angeklagte dem staat seine unschuld. ergo hättest du genau gar nix zahlen müssen wenn das gutachten zu deinen gunsten ausgefallen wäre. is ja wohl logisch, wo kämen wir denn sonst hin?
is it the sadness that makes me hear the music
or is it the music that makes me feel sad ?
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Bike: 610er Italo Dampfhammer

Wohnort: WELTSTADT HÜCKESWAGEN (Nähe Wuppertal)

18

Sonntag, 29. Juni 2003, 19:55

mein ich auch
Wer hat den Schlüssel für die Tür vom Hubraum?
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webkid

unregistriert

19

Sonntag, 29. Juni 2003, 20:08

Zitat

Original von Tristan
Manche blicken's einfach nicht...
Die Karre kann noch so normgemäß gedrosselt sein, wenn sie zu schnell läuft bist du schuld, weil es ein Gesetz gibt, in dem steht, dass der Fahrer und Halter des Fahrzeuges für den Zustand verantwortlich ist.


Du blickst es anscheinend nicht!

Dein Begründungszusammenhang ist falsch.

Fahrer und Halter sind für den verkehrsgerechten Zustand des Fahrzeuges verantwortlich. Wenn dieser gemäß der Eintragungen erfüllt ist, dann fällt das nicht zu Lasten des Fahrers. Ist doch nicht Problem des Fahrers, wenn beim Drosselgutachten geschlampt wird und die Fahrzeuge schneller fahren.

Und die Idioten die dann was von Nachdrosseln labern - was ist das für ein Hirnriss? Das Nachdrosseln müsste wiederum vom TÜV abgenommen werden, da es dafür kein Gutachten gibt etc.

Die Fahrzeuge haben eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, die sich durch die Drosseln ergibt. Diese Drossel ist genehmigt und bescheinigen durch ihr Gutachten, dass die Fahrezeuge nicht schneller als 80 fahren. Tun sie's trotzdem, ist das irrelevant, weil durch das Gutachten trotzdem noch alles der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit entspricht - es wurde schließlich nix verändert.
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sleepwalker

Super Moderator

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Beiträge: 7 643

20

Sonntag, 29. Juni 2003, 20:51

nene, stimmt schon, dass man nachdrosseln muss.

wird dann teuer, weil, wie du gesagt hast, der tüv dann noch angucken muss etc.

es gab aber glaub ich noch nie einen solchen fall ?!
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webkid

unregistriert

21

Sonntag, 29. Juni 2003, 20:57

Zitat

Original von sleepwalker
nene, stimmt schon, dass man nachdrosseln muss.

wird dann teuer, weil, wie du gesagt hast, der tüv dann noch angucken muss etc.

es gab aber glaub ich noch nie einen solchen fall ?!


ja sicher..... und wenn der ferrari XYZ mit 330 eingetragen ist, dann muss ich testen, dass er auch keine 340 fährt, damit ich mir sicher sein kann, dass er der zulassung entspricht... bla bla und dann schnell zum tüv, umtragen...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »webkid« (29. Juni 2003, 20:59)

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N!tro

unregistriert

22

Sonntag, 29. Juni 2003, 21:25

Zitat

Original von webkid

Zitat

Original von Tristan
Manche blicken's einfach nicht...
Die Karre kann noch so normgemäß gedrosselt sein, wenn sie zu schnell läuft bist du schuld, weil es ein Gesetz gibt, in dem steht, dass der Fahrer und Halter des Fahrzeuges für den Zustand verantwortlich ist.


Du blickst es anscheinend nicht!

Dein Begründungszusammenhang ist falsch.

Fahrer und Halter sind für den verkehrsgerechten Zustand des Fahrzeuges verantwortlich. Wenn dieser gemäß der Eintragungen erfüllt ist, dann fällt das nicht zu Lasten des Fahrers. Ist doch nicht Problem des Fahrers, wenn beim Drosselgutachten geschlampt wird und die Fahrzeuge schneller fahren.

Und die Idioten die dann was von Nachdrosseln labern - was ist das für ein Hirnriss? Das Nachdrosseln müsste wiederum vom TÜV abgenommen werden, da es dafür kein Gutachten gibt etc.

Die Fahrzeuge haben eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, die sich durch die Drosseln ergibt. Diese Drossel ist genehmigt und bescheinigen durch ihr Gutachten, dass die Fahrezeuge nicht schneller als 80 fahren. Tun sie's trotzdem, ist das irrelevant, weil durch das Gutachten trotzdem noch alles der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit entspricht - es wurde schließlich nix verändert.


DITO

alle anderen labern scheiße
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Beiträge: 1 035

Bike: Zett

23

Sonntag, 29. Juni 2003, 21:34

ich empfehl hier jedem offen zu fahren ...
ich wurd heut mit nem freund auf der AB rausgeholt... rutinekontrolle ... ich fahr meine mito grad nich ganz gedrosselt (macht 130) und mein freund fährt ne offene RS mit Arrow ... wir müssen die machinen am 7.7 gedrosselt vorzeigen ... mehr net das is doch mal naja ich mach meine danach ganz auf ... pf nur gedrosselt vorzeigen sonst gar nix is ein witz :) naja mir gefällts

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »spec-mito« (29. Juni 2003, 21:36)

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Dittmeyer2K

unregistriert

24

Sonntag, 29. Juni 2003, 22:23

Oh man

Ich versteh nich warum alle immer soviel Respekt vor Bullen haben? Wenn man sich das mal genau überlegt, sind deren Möglichkeiten viel zu gering um jemanden wirklich richtig an den arsch zu kriegen, zumindest, was jetzt die Moppeds angeht.

Bin ma mit ner NSR mit 120 durch die Ortschaft und dann standen die Bullen hinter mir und meinten ich sollte nich so "ZÜGIG" weiter fahren... was ich damit sagen, will das die Bullen hier warscheinlich nich ma wissen wie ne Blackbox überhaupt aussieht und froh sein Können wenn se den Auspuff gefunden haben*gg*

Naja haut rein jungs

Mfg D2K
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sleepwalker

Super Moderator

Registrierungsdatum: 22. April 2002

Beiträge: 7 643

25

Sonntag, 29. Juni 2003, 22:37

ja sorry, das meinte der eine heini beim tüv zu mir ?! mit dem habe ich auch über ubb gelabert. aber wie gesagt, es gab noch nie so einen fall, von daher isses mir egal, zumal ich selbst offen fahre. aber ich wollte nur erwähnen, dass es sowas eigentlich geben müsste, obwohl ich selbst au net daran glaube.

zufrieden???
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Registrierungsdatum: 9. Juni 2002

Beiträge: 1 525

Bike: SV *Silver Surfer* 650 S

Wohnort: München

26

Montag, 30. Juni 2003, 10:00

Zitat

Original von webkid

Zitat

Original von Tristan
Manche blicken's einfach nicht...
Die Karre kann noch so normgemäß gedrosselt sein, wenn sie zu schnell läuft bist du schuld, weil es ein Gesetz gibt, in dem steht, dass der Fahrer und Halter des Fahrzeuges für den Zustand verantwortlich ist.


Du blickst es anscheinend nicht!

Dein Begründungszusammenhang ist falsch.

Fahrer und Halter sind für den verkehrsgerechten Zustand des Fahrzeuges verantwortlich. Wenn dieser gemäß der Eintragungen erfüllt ist, dann fällt das nicht zu Lasten des Fahrers. Ist doch nicht Problem des Fahrers, wenn beim Drosselgutachten geschlampt wird und die Fahrzeuge schneller fahren.

Und die Idioten die dann was von Nachdrosseln labern - was ist das für ein Hirnriss? Das Nachdrosseln müsste wiederum vom TÜV abgenommen werden, da es dafür kein Gutachten gibt etc.

Die Fahrzeuge haben eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, die sich durch die Drosseln ergibt. Diese Drossel ist genehmigt und bescheinigen durch ihr Gutachten, dass die Fahrezeuge nicht schneller als 80 fahren. Tun sie's trotzdem, ist das irrelevant, weil durch das Gutachten trotzdem noch alles der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit entspricht - es wurde schließlich nix verändert.



Ich glaub ein Richter würde in so einem Fall von Gesundem Menschenverstand sprechen, also wenn du weisst, dass deine Mühle 80 darf und 140 geht, dass du dann was machst;
// Manchen Moderatoren gehören die Hoden geschoren//
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lara_selvina

unregistriert

27

Montag, 30. Juni 2003, 10:19

wenn die das bei mir gemacht hätte und ich hätte wirklich nicht an meiner maschine gemacht , dann hätte ich die angezeight weil es kein greund gab dich zu verdächtigen, die hätten auserdem alle kosten tragen müssen, und dann hätte ich die angezeigt weil die im kalten zustand so gas hochgedreht ahben, würde mir vom händler ne bescheinigung geben lassen welche teile dadurch schaden tragen und würd das geld von der einklagen
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Registrierungsdatum: 9. Dezember 2002

Beiträge: 113

Bike: früher: Husqvarna WRE 125, Bj.:01 Design 02; danach Suzuki Bandit 600N; jetzt: Gas Gas EC 300 '02

Wohnort: RLP<>Kaiserslautern

28

Montag, 30. Juni 2003, 13:15

ich glaub wenn ich die jetzt anzeige oda so kostet des für mich auch sauviel der Rechtsanwalt un so!
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