Ich stimme dir zu denn:
1. es handelt sich um eine Arglistige Täuschung, denn dein Kumpel wurde durch die Täuschung zur Abgabe der Willenserklärung veranlasst.
z.B. Kunde kauft ein Auto das Unfallfrei ist, es stellt sich aber später heraus das er doch einen hatte.
2. Anfechtbare Willenserklärungen können im Nachhinein durch Anfechtung ungültig werden, sind jedoch bis zur Anfechtung gültig.
3.Wichtig ist die Anfechtung innerhalb eines Jahres nach Endecken der Täuschung, der Anfechtende hat Schadensersatzanspruch.
von all den Dingen die mir verloren gegangen hab ich am meisten an meinem Verstand gehangen