Mittwoch, 17. September 2025, 23:13 UTC+2
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Deutschlehrer
Registrierungsdatum: 5. September 2001
Bike: Honda NS125R, Yamaha TZR Belgarda, Honda MT8
Wohnort: Langenfeld(nähe Köln)
Tutti
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Registrierungsdatum: 4. Juli 2002
Bike: ZZ125 *sold*, Honda Civic EG Hatch
Wohnort: Strausberg bei Berlin
*Dummschwätzer*
Zitat
wenn ich se was für würste bei uns mit ihren scheißhäusern durch die gegend fahren....
buttyboy
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Zitat
Original von NSR-Alex (NSR forum, 07.05.2003)
@ Luke
sorry aber das sieht ja mal extrem sshice aus.
naja, du hattest ja glaub ich nen Unfall mit dem ding, deswegen musstest du se so herrichten, wenn man ebend ned fahren kann sollte man(n) es bleiben lassen![]()
![]()
buttyboy
unregistriert
Zitat
Original aus Finanzierungsvertrag, Honda Bank GmbH
12. Pflichten der Kreditnehmer
Die Kreditnehmer sind verpflichtet, für das finanzierte Fahrzeug eine Haftpflicht- und
Teilkasko- und nach Wahl der Bank auch eine Vollkaskoversicherung zu unterhalten.
Die Kreditnehmer sind weiter verpflichtet,
[list]• alle von der Bank erforderlichen gehaltenen Angaben und Nachweise über ihre
finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu erbringen,[/list][list]• das Fahrzeug in einem einwandfreien Zustand zu erhalten und alle dazu
erforderlichen Reparaturen sofort sachgemäß und auf ihre Kosten ausführen zu
lassen,[/list][list]• die Bank auf Verlangen über den Standort des Fahrzeugs zu informieren und
jederzeit Gelegenheit zu dessen Besichtigung und Überprüfung zu geben,[/list][list]• der Bank von einem Wechsel der Wohnung und/oder des Arbeitsplatzes und den
neuen Anschriften unverzüglich Mitteilung zu machen,[/list][list]• die Bank unverzüglich zu unterrichten, falls Schäden an dem Fahrzeug eintreten, die
EUR 500,- übersteigen,[/list][list]• der Bank von allen gegen das Fahrzeug oder die sonstigen Sicherheiten
unternommenen Zwangsvollstreckungs- und sonstigen Maßnahmen Dritter, welche
die Rechte der Bank beeinträchtigen können, unter Übersendung der entsprechenden
Unterlagen unverzüglich Mitteilung zu machen.[/list]Die Kreditnehmer sind nicht berechtigt, ohne die schriftliche Zustimmung der Bank
Rechtshandlungen vorzunehmen, die das Sicherungseigentum der Bank in irgendeiner
Form beeinträchtigen, insbesondere das Fahrzeug zu veräußern, zu verschenken, zu
verpfänden, zu beleihen, zu vermieten, Dritten in sonstiger Weise zu überlassen, oder in
einer Weise zu nutzen, die den Rechten der Bank zuwiderläuft oder gegen die
Versicherungs-, Zulassungs- oder Straßenverkehrsbestimmungen verstößt oder
zusätzlichen Versicherungsschutz erfordert oder eine behördliche Entziehung des
Fahrzeuges zur Folge haben könnte.