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Zitat von youngbiker.de
Bescheinigung über Teilnahme am Kurs für Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (LSM). Dies ist nur erforderlich bei der Ersterteilung (sprich auf jeden Fall bei A1). Wer bereits A1 oder M hat, muss keine Bescheinigung mehr vorlegen . Dieses Dokument kann auch nachgereicht werden, muss jedoch spätestens bei Führerscheinerteilung (d.h. wenn Du Deinen Schein nach erfolgreicher Prüfung erhälst oder abholst) mitgebracht werden, da sonst keine Erteilung erfolgen kann.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »n00b« (30. August 2003, 12:21)
Thanatos
unregistriert
Registrierungsdatum: 23. September 2001
Bike: Suzuki GSX 750 '01, Peugeot 406
Wohnort: Westerwald