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Registrierungsdatum: 16. November 2002

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Bike: DR 650 SM

Wohnort: Beckenham, London

1

Samstag, 4. Oktober 2003, 13:37

kaufvertrag so ok?

da ich morgen evtl mein mopped verkauf, wollt ich fragen ob der Kaufvertrag hier soweit in Ordung ist, das ich bei irgendwelchen Schäden nicht haftbar gemacht werden kann.

Kaufvertrag
über ein gebrauchtes Motorrad
zwischen:



Käufer
Name:________________________
Straße:_______________________
PLZ/Wohnort:__________________
Tel:__________________________

Verkäufer:
Name:________________________
Straße:_______________________
PLZ/Wohnort:__________________
Tel:__________________________

§ 1 Kaufgegenstand

Herr/Frau/Firma verkauft Herrn/Frau/Firma hiermit das folgende ihm/ihr - ggf. einschl. Zusatzausstattung und Zubehör - gehörende Kraftfahrzeug:

Hersteller: _______________________
Typ: _______________________
Erstzulassungstag: _______________________
amtl. Kennzeichen: _______________________
Fahrzeug-Identifizierungsnummer: _______________________
Fahrleistung insgesamt: km _______________________
Fahrzeugbrief-Nr.: _______________________
Anzahl der Vorbesitzer (soweit bekannt): _______________________


Motor:
O Originalmotor
O Austauschmotor
O gebrauchter Ersatzmotor





§ 2 Gewährleistung

Der Verkäufer versichert, daß das Motorrad sein Eigentum ist und keine Rechte dritter Personen darauf lasten. Es wird verkauft wie besichtigt und Probegefahren unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Als Unfallfrei gilt das Fahrzeug nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich zugesichert ist. Unfallschäden sind dem Verkäufer jedoch nicht bekannt.
Sonstiges:

hier kommt dann rein: Motorrad wird ohne Tüv verkauft



§ 3 Kaufpreis und Übereignung

Der Kaufpreis beträgt EUR _____________ (in Worten: ________) und ist bei Unterzeichnung dieses Vertrages in bar oder durch Übergabe eines Verrechnungsschecks (Euroscheck) zu bezahlen.

Das Fahrzeug wird bei Unterzeichnung dieses Vertrages übergeben. Die Vertragsparteien sind sich einig, daß das Eigentum an dem Wagen mit vollständiger Bezahlung auf Herrn/Frau/Firma _______________ (Name des Käufers) übergehen soll. Bei Zahlung per Scheck bleibt das Fahrzeug daher im Eigentum von Herrn/Frau/Firma _______________ (Name des Verkäufers), bis die Gutschrift des Scheckbetrages auf einem Bankkonto der/des Verkäufer/s/in erfolgt ist.
Die Übergabe von Fahrzeugdokumenten wird hierdurch nicht berührt.

§ 4 Abwicklung des Halterwechsels

Herr/Frau/Firma ________________ (Name der Verkäufers) bestätigt, den Kaufpreis vollständig in bar/einen Verrechnungsscheck über den gesamten Kaufpreis erhalten zu haben.

Herr/Frau/Firma ______________ (Name des Käufers) bestätigt, daß er/sie das verkaufte Fahrzeug mit ____ (Anzahl) Schlüsseln fahrbereit übernommen sowie den Kraftfahrzeugbrief und Kraftfahrzeugschein ausgehändigt bekommen hat. Er/Sie versichert das Fahrzeug anderweitig und kündigt das bestehende Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung.

§ 5 Erklärung des Käufers
Der Käufer meldet das Motorrad unverzüglich um (1 (in Worten: ein) Tag nach Kaufdatum.)
Der Käufer erkennt an, dass das Motorrad bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers bleibt.


_______________________________ ________________________________
(Ort, Datum, Unterschrift Käufer) (Ort, Datum, Unterschrift Verkäufer)

Übergabeprotokoll

Der Verkäufer bestätigt den Empfang
Der Käufer bestätigt den Empfang
O des Motorrads
O des Fahrzeugbriefs
O des Fahrzeugscheins
O der Schlüssel (Anzahl: )
O der Stilllegungsbescheinigung (nur bei abgemeldetem Motorrad)

Der Verkäufer bestätigt den Empfang des Kaufpreises
O in Bar
O als Scheck
O per Überweisung mit Bankbestätigung


_______________________________ ________________________________
(Ort, Datum, Unterschrift Käufer) (Ort, Datum, Unterschrift Verkäufer)
:essen: Heute gibts leckere 650 ml Eintopf :essen:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Tonic« (4. Oktober 2003, 13:38)

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Com.Raphaezer

*The Legend*

Registrierungsdatum: 7. September 2001

Beiträge: 3 265

2

Samstag, 4. Oktober 2003, 14:23

Die Vertragsparteien sind sich einig, daß das Eigentum an dem Wagen mit vollständiger Bezahlung

weiter oben heisst es motorrad. solltest dich für eines entscheiden. kann auch wagen heissen, da es stellvertretend für den gegenstand des verkaufs steht.
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Stefan

Administrator

Registrierungsdatum: 1. September 2001

Beiträge: 5 589

Bike: VTR 1000 SC36, DT125R , Toyo Celica T20

Wohnort: Oldenburg

3

Samstag, 4. Oktober 2003, 14:42

Zitat

Original von fwmone
"Verrechnungsschecks (Euroscheck)"

V-Scheck ist kein EC-Scheck; die EC-Schecks gibt es glaube ich auch gar nicht mehr.


Aber EC-Scheck kann ein V-Scheck sein... ist ja beides im Prinzip das gleiche, bloß dass es seit Anfang 01 keine EC Garantie mehr gibt, somit der Sinn der EC Schecks verloren gegange ist (Garantierte Einlösung bis max 200,-). EC Schecks werden nicht mehr ausgegeben, können aber durchaus noch im Umlauf sein. Werden dann als ganz normale Barschecks angesehen, bzw. als V-Scheck mit der entsprechenden Kennzeichnung.
Gruß Stefan
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Registrierungsdatum: 16. November 2002

Beiträge: 1 454

Bike: DR 650 SM

Wohnort: Beckenham, London

4

Samstag, 4. Oktober 2003, 14:42

hab den vertrag aus verschiedenen teilen selber zusammengestellt, da mir die vorgegebenen irgendwie nicht gepasst haben :D
und daß is so ne schwache von mir, da absatz hab ich selber geschrieben.
ansonsten alles verbessert was ihr vorgeschlagen habt,danke. und jetzt steht nurnoch da: Unfallschäden sind dem Verkäufer nicht bekannt. (weiß ja net ob sie als vorführfahrzeug irgendwelche schäden hatte)
weitere comments seh ich gern :-)
:essen: Heute gibts leckere 650 ml Eintopf :essen:
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Registrierungsdatum: 2. März 2002

Beiträge: 1 756

Wohnort: Bayern

5

Samstag, 4. Oktober 2003, 15:01

Bist du oder jemand aus deinem Umfeld ADAC Mitglied?
Auf deren Homepage kannst du unter der Rubrik Recht und Rat Musterverträge als PDF runterladen.Kostet nichts (wenn man ADAC Mitglied ist zumindest) und sieht schön aus ;-).Auch wenn du den KV von dort nicht hernimmst kannst du wenigsten überprüfen ob du nichts vergessen hast.
Bei dem ADAC KV sind auch Vordrucke für eine Meldung an die Zulassungsstelle und die Versicherung dabei...!
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fwmone

unregistriert

6

Samstag, 4. Oktober 2003, 15:28

Zitat

Original von Stefan

Zitat

Original von fwmone
"Verrechnungsschecks (Euroscheck)"

V-Scheck ist kein EC-Scheck; die EC-Schecks gibt es glaube ich auch gar nicht mehr.


Aber EC-Scheck kann ein V-Scheck sein... ist ja beides im Prinzip das gleiche, bloß dass es seit Anfang 01 keine EC Garantie mehr gibt, somit der Sinn der EC Schecks verloren gegange ist (Garantierte Einlösung bis max 200,-). EC Schecks werden nicht mehr ausgegeben, können aber durchaus noch im Umlauf sein. Werden dann als ganz normale Barschecks angesehen, bzw. als V-Scheck mit der entsprechenden Kennzeichnung.


Ach was? Ja danke.
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Cool-T

*DJ@work*

Registrierungsdatum: 1. Oktober 2003

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Bike: Eos

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7

Samstag, 4. Oktober 2003, 16:29

google -> bildersuche -> eingabe "kaufvertrag" :daumen:

Zitat

Original von Öli
(ist haftpflicht eigentlich ne pflicht-versicherung?)
dicke fi***n ist wie mofa fahren. es macht nur so lange spaß, bis man dabei von freunden gesehen wird.
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Registrierungsdatum: 19. September 2001

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Bike: Bobby Car Hans A Pils Sondermodell

Wohnort: NRW

8

Samstag, 4. Oktober 2003, 17:37

Beim ADAC gibt es auch vorgefertigte Kaufverträge.
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Registrierungsdatum: 29. Juni 2003

Beiträge: 212

9

Samstag, 4. Oktober 2003, 18:47

naja, so is der KV doch aber schon wunderbar. nur den eigentumsvorbehalt kann man sich ja eigentlich sparen, wenn laut KV sowieso komplett sofort bezahlt werden soll.
Aber zur Not tuts auch n ganz einfacher KV mit Käufer, Verkäufer, Sache, Zahlungsvereinbarung. Dazu einfach "KV nach §433BGB" und gegebenfalls "Eigentumsvorbehalt nach §449BGB"
Der Hundkot bleibt nach dem Abkoten grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, die nicht durch vermischen oder verbinden wesentlicher Bestandteil des Grundstücks wird. Der Eigentümer des Grundstücks erlangt also nicht automatisch das Eigentum am Hundekot.
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Registrierungsdatum: 18. September 2002

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Bike: Golf II RP automat

Wohnort: Magdeburg

10

Sonntag, 5. Oktober 2003, 12:47

geh zum adac un hol dir nen KV......
sonnst is er soweit nicht anfechtbar.....
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