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1

Sonntag, 26. Oktober 2003, 17:05

SFK für KRad und PKW gleich?

Werde ich immer sowohl für die PKW- als auch für die KRad-Versicherung stets in der gleichen SFK eingestuft?
Bedeutet das, dass ich, nachdem ich 2 Jahre eine KRad-Versicherung laufen hatte, beim Anmelden eines PKW sofort in der günstigeren SFK 2 einsteige?
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2

Sonntag, 26. Oktober 2003, 18:56

ich weiß bloß, das ich die 30% von meiner mom überschrieben bekomme, wenn ich 18 bin (weniger 2 monate)
AB SOFORT, SUCHE:TZR oder NSR zum Aufbauen Einzige Kriterien: Komplett und laufender Motor
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fwmone

unregistriert

3

Sonntag, 26. Oktober 2003, 19:07

RE: SFK für KRad und PKW gleich?

Zitat

Original von Gurkenkönig
Werde ich immer sowohl für die PKW- als auch für die KRad-Versicherung stets in der gleichen SFK eingestuft?
Bedeutet das, dass ich, nachdem ich 2 Jahre eine KRad-Versicherung laufen hatte, beim Anmelden eines PKW sofort in der günstigeren SFK 2 einsteige?


Du kannst die SFK vom Motorrad aufs Auto übernehmen, dann verlierst du sie aber auf dem Motorrad und gehst dort wieder zurück auf SFK 0.
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4

Sonntag, 26. Oktober 2003, 19:29

RE: SFK für KRad und PKW gleich?

Zitat

Original von fwmone
Du kannst die SFK vom Motorrad aufs Auto übernehmen, dann verlierst du sie aber auf dem Motorrad und gehst dort wieder zurück auf SFK 0.


Ah, danke.

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