Ich will meine NSR jetzt von der BB befreien, doch ich hab keine Abe für dieses Ding! Und ich will sicherstellen dass ich die wieder reinmachen kann (mit Tüv, ummelden etc.) wenn ich sie verkaufen will!
Da brauch ich dann ja die ABE dazu, oder???
du kannst die bb mit dem vorigen eintrag in deinem brief wieder eintragen lassen, dazu brauchste nicht extra wieder ne abe. sonst gibts die abe beim hersteller.
die bringt eine fremde ABE eh nichts da die sich immer auf die fzg ident nummer beziehen d.h. diese ABE bezieht sich auf dein fzg
man kann höchstens versuchen eine andere ABE als vorlage zu nehmen
Therapy?
"Hate is just a 4 letter word!"
"Linux: be root. Windows: reboot"
Also es geht um folgendes:
Will meine NSr entdrosseln, aber sichergehen dass ich sie (für den evtl. Verkauf) auch wieder drosseln kann! Da brauch ich dann doch irgendwas um die wieder einzutragen, oder? also sowas wie ne ABE?? Hab da mal was gehört...
Wie schauts denn aus? Darf ich die mit offenem orig. Auspuff oder mit Shark Komplettanlage-ABE fahren? Hab A1,B und A-beschränkt